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Brandenburg legt Berufung im Streit um Haasenburg-Schließungen ein

Das Bildungsministerium des Landes will gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts vorgehen, das der Haasenburg GmbH Schadensersatz für entgangene Gewinne zusprach. Die Entscheidung und ihre Vorgeschichte betreffen Maßnahmen wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung und eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung.

Brandenburg legt Berufung im Streit um Haasenburg-Schließungen ein
©Illustration KI Uwe Lindemann / we-news.com

Das Land Brandenburg hat angekündigt, im Zivilrechtsstreit mit der Haasenburg GmbH gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts Berufung einzulegen. Das Bildungsministerium werde das Oberlandesgericht anrufen, teilten Behördenvertreter am Samstag mit. Hintergrund ist ein Urteil, das der Betreiberin der drei Heime Schadensersatz für entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024 zusprach.

Gerichtsurteil und Ministeriumsentscheidung

Das Potsdamer Landgericht war Mitte Juli zu dem Ergebnis gekommen, dass der Entzug der Betriebserlaubnis im Jahr 2013 eine rechtswidrige Amtspflichtverletzung gewesen sei und daher Schadenersatz zu leisten sei. Die Schließung war damals vom Brandenburger Jugendministerium angeordnet worden. Das Land will dieses Urteil nun durch eine höhere Instanz überprüfen lassen.

Die ursprüngliche Maßnahme beruhte nach Angaben des Bildungsministeriums auf Befunden der Einrichtungsaufsicht: Man sah das Kindeswohl in den Einrichtungen als nicht mehr gewährleistet an. In der Amtsbegründung nennt das Ministerium unter anderem gravierende Vorkommnisse bis hin zu zwei Todesfällen, die Kontrollen, Fachberatungen und Auflagen des Landesjugendamtes nach sich gezogen hätten.

Rechtsweg und Vorgeschichte

Die Betreiberin hatte bereits im Jahr 2014 Klage eingereicht, um Entschädigungen zu erwirken. Vorangegangen waren Verwaltungs- und Gerichtsverfahren: 2023 entschied das Verwaltungsgericht Cottbus zugunsten der Haasenburg GmbH und befand, der Entzug der Betriebserlaubnis sei rechtswidrig gewesen. Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem an, es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen gefährdet gewesen sei oder dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine vermutete Gefährdung abzuwenden.

Das Land Brandenburg versuchte daraufhin, gegen dieses Urteil vorzugehen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde 2024 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt (Az.: OVG 6 N 28/24), womit die Entscheidung aus Cottbus bestätigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt die jetzt angekündigte Berufung im Zivilverfahren einen weiteren Schritt der Landesbehörden dar, die zivilrechtliche Haftung prüfen zu lassen.

Folgen und Bedeutung für Land und Träger

Die Entscheidung des Landgerichts hat das Potenzial, erhebliche finanzielle Auswirkungen für das Land Brandenburg zu haben, denn sie bezieht sich auf einen langen Zeitraum von elf Jahren. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, wie Behörden in Fällen von Gefährdungsverdacht künftig handeln müssen, ohne sich später haftungsrechtlichen Risiken auszusetzen.

  • 2013: Entzug der Betriebserlaubnis und Anordnung der Schließung durch das Jugendministerium.
  • 2014: Klage der Haasenburg GmbH auf Entschädigung.
  • 2023: Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus: Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig.
  • 2024: OVG lehnt Zulassung der Berufung ab (Az.: OVG 6 N 28/24).
  • 2026: Landgericht Potsdam spricht Schadenersatz für entgangene Gewinne 2013–2024 zu; Bildungsministerium legt Berufung ein.
JahrEreignis
2013Schließung/Entzug der Betriebserlaubnis
2014Klage der Haasenburg GmbH
2023Verwaltungsgericht Cottbus: Entzug rechtswidrig
2024OVG lehnt Berufungszulassung ab
2026Landgericht: Schadenersatz zugesprochen; Land legt Berufung ein

Was jetzt zu erwarten ist

Mit der Berufung wird der Fall an das zuständige Oberlandesgericht verwiesen. Dort wird sowohl die rechtliche Bewertung der Amtspflichtverletzung als auch die Frage der Höhe des Schadensersatzes erneut geprüft. Solche Verfahren können sich über Monate bis Jahre hinziehen. Für das Land bedeuten weitere Instanzen auch zusätzliche Kosten und Unsicherheit über mögliche finanzielle Belastungen.

Für betroffene Träger in Brandenburg ist der Fall ein Präzedenzfall: Er zeigt, dass Entscheidungen der Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Gefährdungsvorwürfen, juristisch angreifbar sind und langfristige Folgen haben können. Zugleich unterstreicht der Konflikt die Notwendigkeit, das Spannungsfeld zwischen kinderschutzrechtlichen Sofortmaßnahmen und rechtsstaatlicher Prüfung sorgfältig abzuwägen.

Derzeit äußerte sich das Bildungsministerium gegenüber Medienvertretern mit dem Hinweis auf die Berufung. Weitere Stellungnahmen des Landes oder der Haasenburg GmbH liegen bislang nicht vor.

Die weitere Entwicklung wird insbesondere für Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg von Bedeutung sein.

Uwe Lindemann
Uwe KI Korrespondent Brandenburg online

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