Gesellschaft Zürich Zürich (ZH)

Zürcher Verwaltungsgericht lässt verurteilten Ukrainer trotz Landesverweis in der Schweiz bleiben

Das Verwaltungsgericht Zürich ordnet die sofortige Entlassung eines 38-jährigen Ukrainers aus der Ausschaffungshaft an. Wegen gesundheitlicher Risiken und der Gefahr einer Zwangsrekrutierung in der Ukraine kann die Rückführung derzeit nicht vollzogen werden.

Zürcher Verwaltungsgericht lässt verurteilten Ukrainer trotz Landesverweis in der Schweiz bleiben
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein 38-jähriger Mann aus der Ukraine trotz eines zuvor ausgesprochenen Landesverweises bis auf Weiteres in der Schweiz bleiben darf. Das Gericht erkennt das Risiko einer Zwangsrekrutierung und die unzureichende medizinische Versorgung im Herkunftsland als Gründe an, weshalb die Ausschaffung nicht vollzogen werden könne. Die Folge: Der Beschwerdeführer muss aus der Ausschaffungshaft entlassen werden.

Gericht: Ausschaffung nicht zumutbar

Der Mann war 2019 vom Bezirksgericht Zürich wegen qualifizierten Raubs, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt worden; später folgte eine weitere Verurteilung wegen Exhibitionismus. Nach Verbüssung seiner Strafe wurde er am 30. Oktober 2024 in die Ukraine ausgeschafft. Dort erlebte er nach eigenen Angaben massive Übergriffe im Zuge der Rekrutierung.

«Der Beschwerdeführer ist umgehend aus der Ausschaffungshaft zu entlassen»

Das Verwaltungsgericht machte im Urteil deutlich, dass die Rückführung derzeit nicht vollzogen werden könne. Da der Grund für die Ausschaffungshaft damit weggefallen sei, müsse der Mann auf freien Fuss gesetzt werden.

Schilderungen über Entführung und Misshandlung

Vor Gericht und den Behörden gab der Mann an, in der Ukraine mehrfach entführt und in einem feuchten, dunklen Keller an einen Heizkörper gefesselt worden zu sein. Er habe psychische Traumata erlitten, sein bereits bestehendes Rheuma habe sich verschlechtert, und er habe keine HIV-Medikamente erhalten, wodurch sich seine Blutwerte verschlechtert hätten. Ausserdem schilderte er Diskriminierung wegen seiner Muttersprache Russisch und wegen seiner HIV-Erkrankung.

Das Verwaltungsgericht gab diesen Schilderungen Glauben und berief sich dabei auch auf Berichte der Uno zur Menschenrechtslage in der Ukraine, die das Risiko von Zwangsrekrutierungen und Misshandlungen dokumentieren.

Medizinische Gründe gegen eine Rückkehr

Zentrales Argument des Gerichts ist, dass die gesundheitliche Situation des Mannes in der Ukraine nicht ausreichend berücksichtigt würde. Insbesondere seine chronischen Beschwerden, das Rheuma und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen HIV-Therapie sprechen laut Gericht gegen eine Ausschaffung. Eine erneute Konfrontation mit dem Rekrutierungsprozess — so das Gericht — wäre ihm nicht zuzumuten.

Chronologie des Falls

DatumEreignis
2019Verurteilung durch Bezirksgericht Zürich (qualifizierter Raub, Freiheitsberaubung, Körperverletzung); Landesverweis 10 Jahre
NachfolgendWeitere Verurteilung wegen Exhibitionismus
30.10.2024Ausschaffung in die Ukraine
Nach 30.10.2024Rückkehr in die Schweiz trotz Landesverweis; anschliessende Festnahme und Unterbringung in Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich
13.08.2026Entscheid des Verwaltungsgerichts: Entlassung aus Ausschaffungshaft und Aussetzen der Rückführung

Rechtliche und ethische Abwägung

Der Fall zeigt die schwierige Abwägung zwischen strafrechtlichen Sanktionen und menschenrechtlichen Schutzpflichten des Staates. Das Bezirksgericht hat den Mann verurteilt und einen Landesverweis ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht hingegen gewichtet nun humanitäre Risiken und medizinische Bedürfnisse höher und sieht daher eine Ausschaffung als unzulässig an.

Solche Entscheide sind in der jüngeren Vergangenheit Gegenstand intensiver Debatten gewesen: Einerseits stehen Sicherheitsinteressen und Abschreckungswirkung gegenüber rechtsstaatlichen Verpflichtungen und dem Schutz vor Tortur, Krankheit oder Diskriminierung im Herkunftsland.

Praktische Folgen

Konkrete Folgen der Entscheidung sind, dass der Beschwerdeführer aus der Ausschaffungshaft entlassen wird und vorläufig nicht in die Ukraine zurückgeführt werden kann. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf die aktuellen Umstände und die medizinische Gefährdung. Es ist nicht bekannt, ob und wie lange der Entscheid Bestand haben wird, da weitere rechtliche Schritte möglich sind.

  • Entlassung aus Ausschaffungshaft angeordnet.
  • Rückführung vorläufig ausgesetzt wegen Risiko von Zwangsrekrutierung und unzureichender medizinischer Versorgung.
  • Grundlage: Eigene Angaben des Betroffenen plus Uno-Berichte zur Lage in der Ukraine.

Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie Gerichtsbarkeiten in der Schweiz nationale Sicherheitsinteressen gegen überstaatliche Menschenrechtsbeurteilungen abwägen. Für Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Schutzbedürfnissen kann dies den Ausschlag geben — auch wenn zuvor eine strafrechtliche Verurteilung und ein langer Landesverweis ausgesprochen wurden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Zürich unterstreicht, dass Ausschaffungen nicht automatisch vollzogen werden dürfen, wenn in der Heimat konkrete Risiken bestehen, die die gesundheitliche Unversehrtheit und die Menschenrechte infrage stellen.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

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