Die Stadt Wetzikon regelt die Betreuung von Flüchtlingen für das Jahr 2027 neu: Der Sozialdienst Wetzikon übernimmt per 1. Januar 2027 die Fallführung von 59 Fällen mit insgesamt 124 anerkannten und vorläufig aufgenommenen Personen. Damit will die Stadt bestehende Strukturen nutzen, Synergien erzielen und Kosten sparen. Für Personen, die der kantonalen Asylfürsorge unterstehen, bleibt die AOZ weiterhin zuständig.
Unterschiedliche Zuständigkeiten bleiben bestehen
Wetzikon unterscheidet klar zwischen Personen in der kantonalen Asylfürsorge und anerkannten oder vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Die AOZ übernimmt für die Asylfürsorge weiterhin die Fallführung sowie die Wohnbetreuung, das Umzugsmanagement und den vereinbarten Unterhalt der städtischen Asylunterkünfte. Demgegenüber werden anerkannte und vorläufig aufgenommene Personen nach dem Sozialhilfegesetz unterstützt und können deshalb in die bestehenden Abläufe des städtischen Sozialdiensts integriert werden.
«Die Zusammenarbeit mit der AOZ wird für das Jahr 2027 befristet weitergeführt.»
Personelle Anpassungen und Finanzüberlegungen
Zur Übernahme der neuen Aufgaben passt die Stadt den Stellenplan an. Konkret sollen die Ressourcen um bis zu 90 Stellenprozente für die Sozialarbeit und um 45 Stellenprozente für die Administration erweitert werden. Die Stadt begründet die Massnahme damit, dass die Aufgaben mit vorhandenen Strukturen, Fachwissen und Abläufen des Sozialdiensts verbunden werden können. Dadurch liessen sich Doppelstrukturen vermeiden und die Betreuung kostengünstiger erbringen, als wenn die AOZ diese Fälle weiterführen würde.
- Fälle: 59
- Personen: 124
- Sozialarbeit: +90 Stellenprozente (bedarfsabhängig)
- Administration: +45 Stellenprozente (bedarfsabhängig)
Praktische Folgen für Betroffene und Stadt
Für die betroffenen Menschen bedeutet die Übernahme, dass ihre Fallführung künftig über städtische Sozialarbeit erfolgt. Das kann den Kontakt zu lokalen Angeboten und Behörden erleichtern, da der Sozialdienst bereits in zahlreichen Sozialfällen in Wetzikon operiert. Gleichzeitig bleibt die AOZ für jene Personen zuständig, die explizit unter die kantonale Asylfürsorge fallen. Dies betrifft etwa Unterbringung in Asylunterkünften und damit verbundene Dienstleistungen.
Für die Stadtverwaltung bringt die Umstellung einen zweigleisigen Effekt: Kurzfristig sind personelle Ressourcen zu schaffen und organisatorische Abläufe anzupassen. Mittelfristig rechnet die Stadt mit Einsparungen, weil bestehende Fachstellen genutzt und Doppelspurigkeiten reduziert werden können. Aus dem kommunizierten Material geht hervor, dass eine Fortführung der Fälle bei der AOZ für die Stadt «deutlich teurer» wäre.
Rahmen und Befristung
Die Zusammenarbeit mit der AOZ wird für 2027 befristet weitergeführt; Details zu einer längerfristigen Regelung bleiben offen. Die Stadt hat bisher keine zusätzlichen Zahlen zu Kostenvergleichen oder Einsparpotenzialen veröffentlicht. Fraglich bleibt, wie sich die neue Aufgabenverteilung auf Kapazitäten in der Wohnbetreuung, Integration und dem Zugang zu lokalen Angeboten auswirkt und ob dafür weitere infrastrukturelle Anpassungen nötig werden.
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Fälle | 59 |
| Personen | 124 |
| Sozialarbeit (zusätzlich) | bis 90 Stellenprozente |
| Administration (zusätzlich) | bis 45 Stellenprozente |
In Wetzikon leben Menschen mit unterschiedlichen Aufenthalts- und Unterstützungsstatus. Die klare Aufteilung der Zuständigkeiten schafft Rechtssicherheit, verlangt aber auch eine enge Abstimmung zwischen Sozialdienst und AOZ. Für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt bedeutet die Änderung vor allem, dass Fragen rund um Sozialhilfe, Integration und Alltagsunterstützung künftig stärker lokal gebündelt werden.
Die Stadtverwaltung betont, dass die Anpassung bedarfsabhängig ausgestaltet wird. Ob dies langfristig zu einer dauerhaften Übernahme weiterer Aufgaben führen wird, bleibt abzuwarten und dürfte von den dann vorliegenden Erfahrungen und Kostenrechnungen abhängen.