Eine fünfköpfige Familie im Kanton Aargau steht vor einer existenziellen Herausforderung: Sie muss ihre Wohnung per November wegen Eigenbedarfs räumen, findet aber beim Wohnungsmarkt kaum Chancen – obwohl beide Eltern arbeiten. Entscheidender Hinderungsgrund sind Betreibungen in der Höhe von insgesamt 200'000 Franken und die laufende Pfändung eines Teils des Lohnes des Mannes.
Suche verlief bisher erfolglos
Das Paar, genannt in der Berichterstattung mit den Initialen M. K. und V. M., hat seinen Suchradius deutlich erweitert und über 100 Bewerbungen eingereicht. Trotzdem blieben Rückmeldungen meist aus, oder es folgten Absagen.
«Wir haben den Suchradius inzwischen aber sehr stark erweitert und sind längst nicht mehr nur auf unsere Wunschorte fixiert. Wir haben inzwischen über 100 Wohnungen angefragt beziehungsweise uns darauf beworben.»
Die Eltern betonen, dass sie ihre finanzielle Situation offenlegen und die heutige Zahlungsfähigkeit nachweisen würden. Sie reichen Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und ausführliche Bewerbungsdossiers ein. Dennoch werden sie in vielen Fällen ausgeschlossen, weil die Betreibungen im Register viele Vermieterinnen und Vermieter abschrecken.
Konkrete Zahlen zur finanziellen Lage
Die Familie weist ein gemeinsames Bruttoeinkommen von 9'650 Franken pro Monat aus. Wegen der Pfändung bleibt dem Ehemann derzeit ein ausbezahlter Lohn von rund 4'400 Franken, die Frau verdient 5'250 Franken. Parallel dazu besteht eine Schuldenlast im Betreibungsregister von rund 200'000 Franken.
| Position | Betrag (Fr.) |
|---|---|
| Gemeinsames Einkommen (monatlich) | 9'650 |
| Ehemann (nach Pfändung) | 4'400 |
| Ehefrau | 5'250 |
| Betreibungen (total) | ~200'000 |
Gründe für die Ablehnung
Vermieterinnen und Vermieter ziehen in vielen Fällen das Betreibungsregister zu Rate. Offene Betreibungen gelten als Risiko, auch wenn die Haushalte ein regelmässiges Einkommen vorweisen. Die Folge: Familien mit Schulden werden von der regulären Wohnungsversorgung praktisch ausgeschlossen, selbst wenn die aktuelle Zahlungsfähigkeit gegeben ist.
- Über 100 Wohnungsbewerbungen blieben unbeantwortet oder wurden abgelehnt.
- Die Schulden im Betreibungsregister betragen rund 200'000 Franken.
- Die Familie verliert ihre derzeitige Wohnung per November wegen Eigenbedarfs durch die Vermieterin/den Vermieter.
Folgen für die Kinder und den Alltag
Die drohende Auflösung der Wohnung betrifft drei Kinder und den Alltag der Familie. Ein unmittelbarer Wohnverlust würde die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld reissen, Schulwege und Freizeitmöglichkeiten verändern und zusätzlichen Stress für die Eltern mit sich bringen. Solche Fälle belasten nicht nur die betroffenen Familien, sondern erzeugen auch höhere Kosten für soziale Hilfen und kurzfristige Unterbringungslösungen auf kommunaler Ebene.
Unterstützungs- und Lösungsansätze
Der Fall illustriert Schwachstellen im Wohnungsmarkt und bei der sozialen Integration verschuldeter Haushalte. Mögliche Ansatzpunkte, die in ähnlichen Fällen diskutiert werden, sind:
- Vermittlung durch Sozialdienste und Beratungsstellen, die Dossiers aufbereiten und Garantien vermitteln.
- Temporäre Zwischenlösungen wie subventionierte Notwohnungen oder Übergangsunterkünfte, bis die Betreibungsproblematik geregelt ist.
- Förderung von Vermieterportfolios, die explizit auch Personen mit Betreibungen berücksichtigen.
Ob konkrete Unterstützung für diese Familie bereits in Aussicht steht, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich. Fest steht: Die Zeit drängt, weil die Kündigungsfrist der aktuellen Wohnung im November endet.
Ausblick
Der Fall zeigt, wie schnell eine berufstätige Familie trotz Einkommen in eine prekäre Lage geraten kann, wenn grosse Betreibungen im Register stehen. Er wirft Fragen zur Wohnungsvergabepraxis, zur Rolle von Sozialdiensten und zur Prävention von Überschuldung auf. Für die betroffene Familie bleibt die Suche nach einer langfristigen, bezahlbaren Wohnung die dringendste Aufgabe; bis dahin sind kurzfristige Unterstützungsangebote gefragt.
Weitere Informationen oder Hinweise für Betroffene sollten an lokale Beratungsstellen oder die Sozialdienste der jeweiligen Gemeinde gerichtet werden.