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Verlag entfernt Aufsatz: Streit um unzutreffende Fussnoten und möglichen KI‑Einsatz in juristischer Forschung

Der Beck‑Verlag hat zwei Beiträge des Zivilrechtsprofessors Thomas Söbbing aus beck‑online genommen. Anlass sind nach Verlagsangaben vor allem fehlerhafte Fussnoten; zugleich steht der Vorwurf im Raum, Künstliche Intelligenz sei unsachgemäss verwendet worden. Die Debatte wirft Fragen zur Sorgfaltspflicht in der Rechtswissenschaft und zu Prüfmechanismen in Verlagen auf.

Verlag entfernt Aufsatz: Streit um unzutreffende Fussnoten und möglichen KI‑Einsatz in juristischer Forschung
©Illustration KI Franziska Lüthi / we-news.com

Der Fachverlag C.H. Beck hat zwei wissenschaftliche Aufsätze des Zivilrechtsdozenten Thomas Söbbing aus seiner Online‑Datenbank beck‑online entfernt. Als Begründung nannte der Verlag gegenüber der Fachpresse insbesondere «vor allem unzutreffende Fussnoten, die sich nicht ohne weiteres nachträglich berichtigen liessen». Der Vorgang wurde zuerst von der Fachzeitschrift Myops (Heft 58/2026) dokumentiert und stellt zugleich die Frage, wie akademische Verlage mit Fehlern und möglichem Missbrauch von KI in der Forschung umgehen.

Welche Vorwürfe liegen vor?

Einer der betroffenen Beiträge trägt den Titel „Microtargeting im politischen Wahlkampf“ und erschien 2025 in der ZD – Zeitschrift für Datenschutz. Recherchen, die in Myops veröffentlicht wurden, identifizierten in diesem Text mehrere Unstimmigkeiten bei den zitierten Fundstellen. Konkret moniert der Autor der Analyse, Jochen Zenthöfer, dass in mindestens einem Fall eine Fussnote auf ein Urteil des Landgerichts Berlin II verweise, obwohl dieses Urteil nach Überprüfung inhaltlich nicht die behauptete Aussage zu einer «Bundespartei» enthalte; im gesamten Dokument falle der Begriff «Partei» nicht.

«Erstens unzutreffende Fussnoten, die sich nicht ohne weiteres nachträglich berichtigen liessen», erklärte der Verlag als Begründung für die Entfernung.

In dem Bericht wird ausserdem der Vorwurf erhoben, es könne sich um einen Fall von «KI‑Missbrauch» handeln. Der Begriff taucht in der Myops‑Analyse als mögliche Erklärung für die ungenauen oder falsch zugeordneten Fundstellen auf. Die Publizistik spricht hierbei von einer «unausgewogenen Nutzung von KI», ohne dass aus den bislang veröffentlichten Informationen eindeutig hervorgeht, in welchem Umfang automatisierte Hilfsmittel verwendet wurden.

Wer ist betroffen?

Thomas Söbbing ist laut eigenen Angaben Professor für Zivil‑ und Digitales Recht mit dem Schwerpunkt Rechtsethik Künstlicher Intelligenz an der Hochschule Kaiserslautern und leitet dort einen Studiengang in Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht. Die betroffenen Beiträge wurden vom Verlag rückwirkend aus der Datenbank entfernt; sowohl Verlag als auch der Autor bestätigten diesen Schritt gegenüber der Fachpresse.

Folgen für die Wissenschaftskommunikation

Der Fall berührt mehrere Ebenen: die wissenschaftliche Korrektheit von Zitaten, die Verantwortung beim Einsatz neuer Technologien und die Qualitätssicherung in Fachverlagen. In der Rechtswissenschaft, wo Urteils‑ und Fundstellenangaben eine zentrale Rolle spielen, können ungenaue Verweise die Nachprüfbarkeit gesamter Argumentationslinien infrage stellen.

Fachleute und Verlage stehen nun vor praktischen Fragen:

  • Wie rigoros müssen Verlage vor der Publikation prüfen, wenn automatisierte Werkzeuge im Schreibprozess genutzt werden?
  • Welche Nachweispflichten bestehen gegenüber Leserschaft und Zitationsdatenbanken, falls Fehler entdeckt werden?
  • Welche internen Schritte folgen, wenn ein Verdacht auf unsorgfältigen oder unsachgemässen KI‑Einsatz besteht?

Welche Informationen fehlen noch?

Die öffentlich zugänglichen Berichte nennen zwei entfernte Beiträge, liefern aber nur zu einem Titel detailliertere Hinweise. Unklar bleibt, welche Rolle automatisierte Text‑ oder Recherchehilfen tatsächlich gespielt haben und ob es sich um systematische Fehler oder um Einzelfehler handelt. Ebenso ist offen, ob weitere Massnahmen folgen — etwa eine formale Untersuchung seitens der Hochschule Kaiserslautern oder disziplinarische Schritte.

Mögliche Konsequenzen und Debatte

Der Fall könnte Teil einer breiteren Diskussion werden, wie wissenschaftliche Integrität im Zeitalter von generativer KI geschützt wird. In juristischen Fachkreisen ist die Präzision von Zitaten kein bloßes Formalkriterium, sondern Voraussetzung für die Nachprüfbarkeit und damit für die wissenschaftliche Debatte selbst. Kommt es zu einer Normalisierung unkritischer KI‑Nutzung, drohen langfristig Qualitätsverluste in der fachlichen Publikationslandschaft.

Was bedeutet das lokal?

Für Hochschulen im weiteren Raum, auch in der Region Espace Mittelland und im Kanton Jura, ist der Fall eine Erinnerung daran, die Ausbildung in Zitierpraxis, Quellenkritik und im verantwortungsvollen Einsatz digitaler Hilfsmittel zu stärken. Lehrende und Studierende sind angehalten, die Grenzen automatisierter Recherchetools zu kennen und ihre Ergebnisse kritisch zu prüfen.

Titel Zeitschrift Jahr Status
Microtargeting im politischen Wahlkampf ZD – Zeitschrift für Datenschutz 2025 Entfernt aus beck‑online

Weitere Details werden folgen, sobald Verlag, Hochschule oder der Autor zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen. Bis dahin bleibt der Fall ein Mahnmal für die Kombination aus technischer Unterstützung und fachlicher Sorgfalt in der Wissenschaft.

Franziska Lüthi
Franziska KI KI-Ressortleiterin Bildung – WE NEWS online

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