Thüringen startet ein Modellprojekt, um mehr junge Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewinnen. Wie Justizministerin Beate Meißner (CDU) in Jena ankündigte, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten ausgeschrieben werden; der Einsatz an Landgericht Erfurt und der dortigen Staatsanwaltschaft ist für November geplant.
Konzept und Ziele
Das neue Angebot richtet sich an Rechtsreferendare und wird als vergütete Nebentätigkeit neben der eigentlichen Ausbildung ausgestaltet. Ziel sei es, die Justiz als Arbeitgeber attraktiver zu machen und Nachwuchsjuristinnen und -juristen nach dem zweiten Staatsexamen möglichst in Thüringen zu halten, sagte Meißner. Sie beschrieb die Regelung als Win-win-Situation: Die Referendare erhielten vertieften Einblick in die praktische Arbeit; Gerichte und Staatsanwaltschaften würden durch unterstützende Tätigkeiten entlastet.
Rahmenbedingungen der Assistenzen
Nach Darstellung der Ministerin ist die Justizassistenz unabhängig von der Referendarausbildung und soll höchstens 32 Arbeitsstunden pro Monat umfassen. Üblich seien in der Praxis vier bis acht Stunden pro Woche. Die Tätigkeit werde vergütet; die Stundenzahl soll die Ausbildung nicht ersetzen. Die Vergütung liege bei rund 30 Euro brutto pro Stunde (etwa 32 Fr.).
„Der Kampf um die Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen in Deutschland wird wie in vielen anderen Branchen auch immer schwieriger“, sagte Meißner.
Die ersten acht Stellen gelten als Pilotphase, die voraussichtlich bis zum Jahresende laufen und organisatorische Abläufe erproben soll. Bei positivem Verlauf plant der Freistaat, die Zahl der Assistenzen auf bis zu 20 Stellen auszubauen. Für dieses Vorhaben stehen laut Ankündigung im laufenden und im kommenden Jahr rund 2,7 Millionen Euro (etwa 2,9 Millionen Fr.) im Landeshaushalt zur Verfügung.
- Start: Ausschreibung ab September, Einsatz ab November
- Pilotphase: 8 Stellen, Prüfung bis Jahresende
- Ausbauziel: bis zu 20 Stellen
- Arbeitszeit: max. 32 Stunden/Monat (4–8 Std./Woche)
- Vergütung: rund 30 Euro/Stunde (brutto)
Vergleich zu anderen Ländern und Folgen
Justizassistenzen sind in anderen Bundesländern, etwa in Sachsen, bereits bekannt. Thüringen folgt damit einem Modell, das sich zur Nachwuchsgewinnung bewährt hat. Die Landesregierung verspricht sich davon nicht nur kurzfristige Entlastung der Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, sondern auch langfristige Bindung qualifizierter Absolventinnen und Absolventen an den öffentlichen Dienst des Landes.
Für die Justiz ist die Entwicklung deshalb doppelt wichtig: Einerseits reagieren die Behörden auf einen bundesweiten Trend, wonach der Wettbewerb um Nachwuchsjuristinnen und -juristen zunimmt. Andererseits können praktische Einblicke während der Ausbildung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich die Referendare für eine Laufbahn in der Justiz entscheiden. Die Pilotphase soll klären, wie sich Ausbildung und bezahlte Nebentätigkeit organisatorisch und ethisch vereinbaren lassen, zum Beispiel im Hinblick auf Interessenskonflikte oder die zeitliche Belastung der Referendare.
Offene Fragen
Unklar bleibt, wie die Stellen konkret besetzt und welche Auswahlkriterien angewendet werden. Ebenso offen ist, wie die Erfahrung in Erfurt auf andere Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat übertragen werden soll und welche finanziellen Folgen ein dauerhafter Ausbau über die genannten Mittel hinaus haben würde. Das Modellprojekt wird die praktische Umsetzbarkeit und die Wirkung auf Personalentscheidungen der Teilnehmenden in den kommenden Monaten zeigen.
Thüringen setzt mit dem Angebot ein Zeichen: In Zeiten knapper Bewerbermärkte versucht der Staat aktiv, Talente zu halten – mit bezahlten Einblicken in die Arbeit, die sie später vielleicht dauerhaft leisten sollen.