Das Openair Solothurn hat Besucherinnen und Besucher eindringlich aufgefordert, beim Kauf von Tickets über Privatpersonen äusserst vorsichtig zu sein. Die Veranstalter meldeten erste Fälle, in denen bezahlte Tickets entweder ungültig oder gar nicht vorhanden waren. Betroffene standen am Eingang und konnten trotz Zahlung nicht eingelassen werden.
Warnsignale beim Ticketkauf
In einer Mitteilung auf den sozialen Medien nannten die Veranstalter typische Hinweise, an denen sich potenziell betrügerische Angebote erkennen lassen. Dazu zählen unter anderem Preise, die deutlich unter dem offiziellen Verkaufspreis liegen, ein künstlicher Zeitdruck sowie die Forderung, nur per Überweisung oder Twint zu bezahlen.
«Bitte teilt diesen Beitrag und warnt eure Freunde.»
Als Empfehlung geben die Organisatoren an, wenn möglich Tickets über die offiziellen Verkaufsstellen zu erwerben, also via Ticketcorner oder an der Abendkasse. Falls ein Kauf über eine Privatperson unumgänglich erscheint, raten sie dazu, die Identität des Verkäufers genau zu prüfen und eine Zahlungsmethode mit Käuferschutz zu wählen.
Praktische Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten
- Kauft wenn möglich nur über offizielle Kanäle wie Ticketcorner oder Abendkasse.
- Misstraut stark reduzierten Angeboten bei ausverkauften Konzerten.
- Bevorzugt Zahlungsmethoden mit Käuferschutz; vermeidet reine Vorab-Überweisungen ohne Absicherung.
- Prüft Identität und Bewertungen des Verkäufers, belegt Transaktionen dokumentarisch.
Die Warnung richtet sich vor allem an Besucherinnen und Besucher von hochfrequentierten Veranstaltungen, bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Betrüger nutzen dieses Missverhältnis bewusst aus, um mit attraktiven, aber falschen Offerten Käufer anzulocken.
Vergleich mit früheren Fällen
Der Veranstalter verweist in seiner Mitteilung auch darauf, dass solche Betrugsfälle keine neue Erscheinung sind. Als bekanntes Beispiel nennt die Publikation den Fall rund um das Heitere Open Air 2015: Damals wurden über 200 kopierte Tickets verkauft, der Täter nahm rund 30'000 Fr. ein. Laut damaligen Berichten zeigte sich der Beschuldigte selbst an, ersetzte den Betroffenen den Schaden und wurde zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.
| Jahr | Festival | Schaden / Vorgang |
|---|---|---|
| 2015 | Heitere Open Air | Über 200 kopierte Tickets, ca. 30'000 Fr. Einnahmen |
Der Verweis auf vergangene Vorfälle soll Besucherinnen und Besucher dafür sensibilisieren, dass solche Betrugsformen straf- und zivilrechtliche Folgen haben können. Gleichzeitig zeigt das Beispiel, dass Täter auch strafrechtlich belangt werden können.
Konsequenzen am Einlass
Für betroffene Ticketkäuferinnen und -käufer bleibt der Frust unmittelbar: Wer am Perron oder Eingang steht, aber kein gültiges Ticket vorweisen kann, erhält keinen Zugang zur Veranstaltung, auch wenn eine Zahlung nachgewiesen werden kann. Der organisatorische Aufwand, Post-Verluste oder Rückerstattungen stehen in keinem Verhältnis zum Erlebnisverlust.
Die Veranstalter appellieren deshalb an eine kollektive Vorsicht: Teilt Warnungen, informiert Bekannte und prüft Verkaufsangebote kritisch. Nur so lasse sich vermeiden, dass einzelne Betrugsfälle weitere Nachahmer anziehen und die Vorfreude auf Veranstaltungen getrübt wird.
Für Besucherinnen und Besucher des Openair Solothurn bleibt als klare Handlungsanweisung: Direkt bei offiziellen Stellen kaufen oder im Zweifelsfall den Kauf unterlassen. Die Organisatoren betonen, dass nichts ärgerlicher sei, als am Eingang zu stehen und trotz bezahltem Ticket nicht eingelassen zu werden.