Der Kanton Obwalden plant, die Sozialhilfe für Schutzbedürftige aus der Ukraine, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weiterhin nach den tieferen Ansätzen des Asylbereichs auszurichten. Mit diesem Schritt will der Regierungsrat einerseits die bisherigen Unterstützungsleistungen sichern und anderseits die finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden begrenzen. Die vorgeschlagene Änderung der kantonalen Bestimmungen wurde in erster Lesung verabschiedet und befindet sich nun im Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 30. Oktober 2026 dauert.
Hintergrund: Neue bundesrechtliche Ausgangslage
Der Entscheid beruht auf bundesrechtlichen Veränderungen im Umgang mit Personen aus der Ukraine. Der Bundesrat hat am 19. August 2026 entschieden, den Schutzstatus S mindestens bis zum 4. März 2028 weiterzuführen. Ab 2027 erreichen die ersten Personen mit Schutzstatus S die fünfte Aufenthaltsjahresmarke und können gemäss den bundesrechtlichen Regeln eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Diese Bewilligung bleibt strikt an den temporären, rückkehrorientierten Schutzstatus S gekoppelt.
Mit dem Übergang zu einer Aufenthaltsbewilligung verändern sich auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfe. Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 ist vorgesehen, dass der Bund seine bisherigen Beiträge für diese Personengruppe einstellt. Gleichzeitig erhalten die Kantone mehr Spielraum für die Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen. Der Kanton Obwalden will diesen Gestaltungsspielraum nutzen.
Was der Regierungsrat vorschlägt
Der Regierungsrat hat eine Anpassung der kantonalen Bestimmungen (Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht) ausgearbeitet. Ziel ist es, die bisherigen Unterstützungsleistungen für die betroffenen Personen im Kanton beizubehalten, zugleich aber die finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden zu begrenzen. Die Verwaltung, konkret das Sicherheits- und Sozialdepartement, wurde mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
- Vernehmlassung dauert bis: 30. Oktober 2026
- Bundesentscheidung zum Schutzstatus S: 19. August 2026
- Schutzstatus S gilt mindestens bis: 4. März 2028
- Erste Personen können ab 2027 eine Aufenthaltsbewilligung erhalten
Erwartete Folgen und offene Fragen
Der Kanton betont, dass mit der Anpassung die bisherigen Unterstützungsleistungen sichergestellt werden sollen. Gleichzeitig adressiert die Vorlage die finanzielle Entlastung von Kanton und Gemeinden, die nach Wegfall der Bundesbeiträge entstehen dürfte. Die Vernehmlassung bietet Kantonsbehörden und betroffenen Gemeinden die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und konkrete Auswirkungen vor Ort zu thematisieren.
Unklar bleibt, wie viele Personen im Kanton Obwalden konkret von der Regelung betroffen sind und in welchem Umfang kommunale Haushalte entlastet werden können. Solche Zahlen nennt der Regierungsrat in der bisher veröffentlichten Mitteilung nicht. Ebenfalls offen ist, ob und in welchem Umfang ergänzende kantonale Massnahmen vorgesehen sind, sollte der Bund seine Unterstützung tatsächlich einstellen.
Zeithorizont und Rechtslage
Die vorgeschlagene Änderung ist ein kantonaler Verordnungsnachtrag zum Ausländerrecht. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen, mögliche Anpassungen aufgrund von Rückmeldungen und einen definitiven Erlass entscheiden müssen. Rechtskräftig wird eine solche Bestimmung erst nach der formellen Inkraftsetzung; bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 19. August 2026 | Bundesrat: Weiterführung Schutzstatus S bis mindestens 4. März 2028 |
| 2027 | Erste Personen mit Schutzstatus S erreichen fünf Jahre und können Aufenthaltsbewilligung erhalten |
| 30. Oktober 2026 | Ende Vernehmlassung zur kantonalen Anpassung |
Ausblick
Die Vorlage betrifft sowohl die konkrete Sozialhilfepraxis als auch die finanzielle Planung im Kanton und in den Gemeinden. Die Vernehmlassung wird zeigen, welche Erwartungen und Bedenken die Gemeinden und Interessengruppen anmelden. Für Betroffene aus der Ukraine bedeutet die vorgeschlagene Regelung vorerst Planungssicherheit: Die Unterstützung soll nicht reduziert werden, obwohl sich die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen ändern.
Der weitere Verlauf – insbesondere eventuelle Anpassungen nach der Vernehmlassung und die abschliessende Entscheidung des Regierungsrats – bleibt zu verfolgen. Das Sicherheits- und Sozialdepartement wird die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und dem Regierungsrat die Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen.