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Mehrere fahrunfähige Lenker gestoppt – neun Führerausweise abgenommen

Innerhalb eines Tages stoppte die Kantonspolizei St. Gallen mehrere fahrunfähige Autofahrerinnen und Autofahrer. Bei einem Unfall in Jona entstand hoher Sachschaden, verletzt wurde niemand.

Mehrere fahrunfähige Lenker gestoppt – neun Führerausweise abgenommen
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Die Kantonspolizei St. Gallen hat am Freitag bei mehreren Kontrollen und Unfallaufnahmen insgesamt zehn fahrunfähige Personen registriert und in diesem Zusammenhang neun Führerausweise abgenommen. Die Einsätze verteilten sich über den ganzen Kanton; besonders auffällig waren zwei Unfälle in Jona.

Chronologie der Vorfälle

Den ersten Einsatz registrierten die Einsatzkräfte gegen 08.30 Uhr in Jona. Eine 84-jährige Autofahrerin geriet auf dem Kramenweg in einer Linkskurve über den rechten Fahrbahnrand und prallte gegen einen Maschendrahtzaun. Die Frau wurde leicht verletzt und vom Rettungsdienst ins Spital gebracht. Der Sachschaden am Fahrzeug und Zaun wird auf rund 4'500 Franken beziffert. Aufgrund des Gesamteindrucks stuften die Polizisten die Fahrerin als fahrunfähig ein, ordneten Blut- und Urinproben an und nahmen ihr den Führerausweis ab.

Wenige Minuten später, gegen 08.45 Uhr, kontrollierten Patrouillen in Brunnadern einen 46-jährigen Autofahrer auf der Furtstrasse. Auch bei ihm ergab die Einschätzung, dass er fahrunfähig war. Auch hier wurden Blut- und Urinproben angeordnet und der Ausweis vor Ort eingezogen.

Der schwerste Sachschaden entstand am Freitagabend kurz vor 19.00 Uhr in Jona. Ein 29-jähriger Lenker, der auf der Rütistrasse von Pfäffikon in Richtung Rüti unterwegs war, geriet bei der Einmündung zur Fluhgutstrasse auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er mit einem 35-jährigen Fahrzeuglenker, der sich in stockendem Kolonnenverkehr befand. Anschliessend prallte der 29-Jährige gegen die Umzäunung eines Gebäudes. Verletzt wurde dabei niemand; der entstandene Sachschaden beträgt laut Polizei rund 100'000 Franken. Auch dieser Lenker wurde als fahrunfähig eingestuft; Blut- und Urinproben wurden angeordnet und der Führerausweis abgenommen. Während der Unfallaufnahme standen acht Angehörige der Feuerwehr im Einsatz, um den Verkehr zu regeln.

Am späten Abend folgten weitere Kontrollen: Kurz vor 22.00 Uhr hielt die Polizei an der Feldhofstrasse in Flawil einen 26-jährigen Autofahrer an, der als fahrunfähig eingestuft wurde. Gegen 22.15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte auf der Wilerstrasse in Gossau einen 28-jährigen Lenker; auch er musste Blut- und Urinproben abgeben und seinen Führerausweis abgeben. Eine weitere Kontrolle fand kurz vor 22.45 Uhr statt, zu der die Polizei keine näheren Angaben machte.

Polizeiliche Massnahmen

  • In allen genannten Fällen ordnete die Polizei Blut- und Urinproben an.
  • In neun Fällen wurde der Führerausweis unmittelbar entzogen.
  • Einsatzkräfte arbeiteten bei der Unfallaufnahme eng mit der Feuerwehr zusammen, zuletzt in Jona, wo acht Feuerwehrleute den Verkehr regelten.

Die Polizei spricht damit mehrere direkte Massnahmen an, die bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit üblich sind: Sicherstellung des Führerausweises vor Ort, Anordnung medizinischer Proben sowie die öffentliche Verkehrsregelung durch Feuerwehr und Polizei bei grösseren Unfällen.

Übersicht der dokumentierten Einsätze

Zeit Ort Alter Folge Sachschaden
ca. 08.30 Jona (Kramenweg) 84 leicht verletzt, Ausweis entzogen, Blut-/Urinprobe ~4'500 Fr.
ca. 08.45 Brunnadern (Furtstrasse) 46 Ausweis entzogen, Blut-/Urinprobe keine Angabe
ca. 19.00 Jona (Rütistrasse/Fluhgutstrasse) 29 Ausweis entzogen, Blut-/Urinprobe, keine Verletzten ~100'000 Fr.
ca. 22.00 Flawil (Feldhofstrasse) 26 Ausweis entzogen, Blut-/Urinprobe keine Angabe
ca. 22.15 Gossau (Wilerstrasse) 28 Ausweis entzogen, Blut-/Urinprobe keine Angabe

Kontext und mögliche Folgen

Die Häufung von Kontrollen und die Zahl der festgestellten Fahrunfähigkeiten an einem Tag zeigen, dass die Kantonspolizei verstärkt auf Prävention und Verkehrssicherheit setzt. Der sofortige Entzug des Führerausweises dient dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmenden. Nach den angeordneten Proben folgen in der Regel weitere straf- und administrativrechtliche Abklärungen; die Ergebnisse der Analysen und allfällige Strafbefehle sind Sache der zuständigen Behörden.

Für Betroffene kann der Entzug des Ausweises kurzfristig zu erheblichen Einschränkungen führen, insbesondere im ländlich geprägten Kanton St. Gallen, wo der individuelle Motorfahrzeuggebrauch für viele zur täglichen Mobilität gehört. Die Polizei weist deshalb auf präventive Verhaltensweisen hin: bei Krankheit, Müdigkeit, Medikamenten- oder Alkoholkonsum auf das Lenken eines Fahrzeugs verzichten oder alternative Transportmöglichkeiten nutzen.

Die Kantonspolizei St. Gallen führt regelmässig Kontrollen durch und veröffentlicht Fälle dieser Art als Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Details zu einzelnen Verfahren liegen zunächst nicht vor und werden nach Analyse der Proben sowie Abschluss der polizeilichen Abklärungen mitgeteilt.

— Lukas Fässler, KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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