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Prozess gegen Gruppe, die in St. Galler Halle rund 125 Kilogramm Marihuana produzierte

Die Staatsanwaltschaft spricht von einem «aussergewöhnlich aufwendigen Fall». Drei Angeklagte stehen vor dem Kreisgericht, drei Mittäter wurden bereits verurteilt. Die Drogenplantage in einer Lagerhalle war professionell eingerichtet.

Prozess gegen Gruppe, die in St. Galler Halle rund 125 Kilogramm Marihuana produzierte
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Im Kanton St. Gallen beginnt vor dem Kreisgericht ein Prozess gegen drei Männer, denen die Produktion von grossem Ausmass illegalen Marihuanas vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft beschreibt den Fall als einen «

aussergewöhnlich aufwendigen Fall
». Insgesamt sollen in einer zweistöckigen Lagerhalle im Westen St. Gallens innerhalb weniger Monate rund 125 Kilogramm Marihuana entstanden sein.

Aufbau einer professionellen Indoor-Anlage

Die Ermittlungen der Kantonspolizei führten Ende Januar zur Verhaftung mehrerer Beteiligter. Demnach mietete der mutmassliche Drahtzieher, ein 46-jähriger Schweizer, im September 2025 die Halle und baute dort in rund drei Wochen eine professionelle Aufzuchtanlage auf. Fensterscheiben wurden abgeklebt, Elektroinstallationen erneuert und Räume für Aufzucht, Bewässerung, Trocknung sowie Aufenthalts- und Schlafplätze eingerichtet.

Die Plantage umfasste nach Angaben der Anklageschrift rund 5'200 Töpfe. Zur Ausstattung gehörten Tische, Lampen und Töpfe sowie technische Einrichtungen zur Bewässerung. Für die Beschaffung der Hanfsamen verlegte sich der mutmassliche Kopf der Bande offenbar nach Wien.

Arbeits- und Lebensbedingungen der Mittäter

Die Anklage beschreibt, dass zunächst zwei serbische Männer (im Alter von 41 und 43 Jahren) mit einem Reisebus aus dem Balkan in die Schweiz gekommen seien, um beim Aufbau mitzuhelfen. Sie hätten in der Lagerhalle gearbeitet und dort auch geschlafen, ohne Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung. Später seien diese beiden Männer durch zwei weitere serbische Helfer ersetzt worden.

In der Anfangszeit versorgte der mutmassliche Anführer die Helfer mit Lebensmitteln, Zigaretten und anfänglich auch mit Guthaben für Mobiltelefone; später zog er die Handys ein. Die Pflanzen hätten sich rasch entwickelt, bereits nach kurzer Zeit seien Jungpflanzen in grössere Töpfe umgepflanzt worden.

Ermittlungen und bisherige Urteile

Neben den drei Angeklagten, die nun vor Gericht stehen, sind laut Staatsanwaltschaft drei Mittäter bereits per Strafbefehl verurteilt worden. Die nun laufende Anklage enthält detaillierte Darstellungen des Aufbaus, der Organisation der Produktionsstätte und des mutmasslichen Vorgehens beim Verkauf der Ernte.

Aspekt Angabe
Beschlagnahmte Produktion Rund 125 kg Marihuana
Grösse Plantage 5'200 Töpfe
Mutmasslicher Kopf 46-jähriger Schweizer
Weitere Hauptbeteiligte Mehrere serbische Staatsangehörige (u. a. 41 und 43 Jahre)
Verhaftungen Ende Januar (durch Kantonspolizei)

Rechtslage und mögliche Fragen

Die Produktion und der Verkauf von Marihuana ohne Bewilligung sind strafbar. Entscheidend für das Gericht wird sein, ob die Angeklagten nachweislich gewerbsmässig und in Bande gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen; genaue Betragshöhen oder konkrete Strafanträge sind in der verfügbaren Berichterstattung nicht im Detail genannt.

Weiterhin relevant sind Fragen zur Beteiligung ausländischer Helfer ohne Bewilligung: Die Anklageschrift nennt den Einsatz illegal beschäftigter Personen, die in der Halle wohnten und arbeiteten. Das Gericht wird auch prüfen müssen, wie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Gruppierung verteilt waren.

Regionale Bedeutung

Der Fall hat lokale Bedeutung, weil er Methoden der organisierten Produktion im Kanton aufzeigt und grenzüberschreitende Elemente enthält. Die Kombination aus einer grossen Indoor-Anlage, dem Einsatz mehrerer Personen aus dem Ausland und einem professionellen Aufbau macht ihn für Behörden und Strafverfolgung besonders relevant.

  • Was bisher bekannt ist: Aufbau einer grossen Aufzuchtanlage in einer Lagerhalle; rund 125 kg Marihuana; mehrere Verurteilungen durch Strafbefehle; drei Hauptangeklagte vor Gericht.
  • Offene Punkte: Konkrete Strafanträge der Staatsanwaltschaft (Zahlungen), mögliche Mittäterrollen und Verteilungswege der produzierten Drogen.
  • Ausblick: Das Kreisgericht wird die Beweise prüfen. Weitere Verurteilungen sind möglich, sobald der Prozess abgeschlossen ist.

Die Ermittlungen und der laufende Prozess zeigen, wie hochprofessionelle Einrichtungen zur illegalen Drogenproduktion auch in unserer Region betrieben werden können. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft weisen mit ihren Massnahmen darauf hin, dass solche Strukturen verfolgt und vor Gericht gebracht werden.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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