Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden hat einen 68-jährigen Mann in einem umfassenden Strafverfahren teilweise schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorwurf: gewerbsmässiger Betrug in umfangreichem Ausmass
Die Anklage hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen September 2015 und Juli 2017 zahlreiche Personen und Institutionen telefonisch in eine angebliche Notlage gebracht und sie so um Geldbeträge in insgesamt «Hunderttausenden Franken» gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft nannte in der Anklageschrift 44 Geschädigte. Zu den Betroffenen gehörten gemäss den Ermittlern ehemalige Bekannte aus der Jugendzeit des Mannes sowie religiöse Einrichtungen wie Klöster.
Laut Anklage gab der Beschuldigte wiederholt vor, dringend Geld zu benötigen; daraufhin hätten die Adressaten Darlehen überwiesen, die nicht zurückbezahlt worden seien. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zumindest Teile der Delikte den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs erfüllen.
Sexuelle Delikte gegen ein Kind: Schuldspruch nur für Taten vor dem 12. Geburtstag
Neben den Betrugsvorwürfen verhandelte das Gericht auch Vorwürfe im Bereich sexualisierter Gewalt. Es sprach den Angeklagten in Bezug auf wiederholte sexuelle Handlungen mit einem Kind und wiederholte sexuelle Nötigung teilweise schuldig – allerdings nur für jene Taten, die das Opfer vor dem 12. Geburtstag erlitten haben soll. Zu detaillierteren Einzeltaten machte das Gericht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben.
«Die Hilfsbereitschaft der Opfer wurde schamlos ausgenutzt», so die Staatsanwaltschaft während des Prozesses.
Verfahren und Stellungnahmen
Der Prozess fand vor rund zwei Wochen in Trogen statt. Der Angeklagte selbst nahm keine substantielle Aussage zu den Vorwürfen vor. Angesprochen, begründete er sein Schweigen teils damit, die Ereignisse lägen zu weit zurück und er könne sich nicht mehr erinnern. Die Staatsanwaltschaft stellte demgegenüber ein umfassendes Konstrukt von Falschaussagen fest und sprach von systematischer Täuschung.
Das Gericht erkannte darüber hinaus eine Genugtuung für die Stieftochter des Beschuldigten an. Zivilrechtliche Forderungen gegen den Verurteilten liess das Gericht teilweise nicht im Strafprozess entscheiden, sondern verwies einzelne Ansprüche auf den ordentlichen Zivilweg.
Strafe und Rechtsmittel
Das Urteil umfasst:
- 33 Monate Freiheitsstrafe (teilweise vollstreckbar),
- eine bedingte Geldstrafe,
- Anerkennung einer Genugtuung für die Stieftochter,
- Teilweise Überweisung zivilrechtlicher Forderungen an den Zivilweg.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist derzeit offen; es bleibt möglich, dass die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen.
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Alter des Angeklagten | 68 Jahre |
| Strafe | 33 Monate Freiheitsstrafe und bedingte Geldstrafe |
| Anzahl Geschädigte | 44 laut Anklage |
| Tatreihen | September 2015 bis Juli 2017 |
Ausblick und Folgen für Betroffene
Für die zahlreichen mutmasslichen Opfer bedeutet das Urteil nicht automatisch, dass ihre zivilrechtlichen Forderungen bereits erledigt sind. Das Gericht hat einzelne zivile Ansprüche aus dem Strafverfahren ausgelagert; die Betroffenen müssen diese Forderungen gegebenenfalls vor einem Zivilgericht geltend machen. Zudem bleibt es möglich, dass es zu weiteren Verfahren kommt, wenn Instanzen die Strafe anfechten.
Die Verurteilung zeigt, wie delikate Kombinationen von Vertrauensmissbrauch und sexualisierter Gewalt in einer regionalen Gemeinde kritisch aufgearbeitet werden. Die Kantonspolizei und die Justizämter sind zuständig für weitere Schritte, sollten Rechtsmittel eingereicht werden.
Das Urteil ist aktuell nicht rechtskräftig. Weitere Angaben zum Verfahren oder zu möglichen Reaktionen der Verteidigung lagen zum Zeitpunkt der Urteilsveröffentlichung nicht vor.