Verkehr Solothurn Solothurn (SO)

Kanton startet Mitwirkung zum Ausbau der Westtangente in Solothurn

Der Kanton Solothurn hat die Mitwirkung für das 13 Millionen Franken teure Verkehrsausbauprojekt Westtangente eröffnet. Vorgesehen sind ein dritter Fahrstreifen auf der Weststadtbrücke und eine neue Abfahrtsrampe beim Knoten Lackenhof. Die Bevölkerung kann bis am 18. September Stellung nehmen.

Kanton startet Mitwirkung zum Ausbau der Westtangente in Solothurn
©Illustration KI Thomas Ammann / we-news.com

Der Kanton Solothurn hat die öffentliche Mitwirkung für das Ausbauprojekt der Westtangente eröffnet. Ziel des Gesamtverkehrsprojekts Solothurn West ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsströmen zu reduzieren. Das Projektvolumen für die unmittelbar geplanten Massnahmen beträgt rund 13 Millionen Franken.

Wesentliche Massnahmen

Kernpunkt der Projektierung ist der Bereich um den Knoten Lackenhof und die Weststadtbrücke über die Aare. Geplant ist eine Erweiterung der Brücke auf drei Fahrstreifen: Künftig sollen zwei Spuren in Richtung Obach und eine Spur in Richtung Autobahn A5 führen. Zusätzlich ist eine neue Abfahrtsrampe vom Knoten Lackenhof südlich der Brücke zur Bürenstrasse vorgesehen. Diese Rampe soll es ermöglichen, direkt von der Autobahn in Richtung Bürenstrasse zu gelangen, ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Erwartete Wirkung auf den Verkehr

Mit den Massnahmen will die Staatskanzlei vor allem die Entflechtung der Verkehrsströme erreichen. Durch die klare Führung der Spuren und die neue Rampe soll das Risiko von gefährlichen Rückstaus auf der Autobahn A5 gesenkt werden. Die Westtangente zählt aktuell zu den am stärksten belasteten Strassen des Kantons mit fast 30'000 Fahrzeugen pro Werktag; während der Hauptverkehrszeiten kommt es regelmässig zu langen Staus.

Mitwirkung und Zeitplan

Die öffentliche Mitwirkung ist ab sofort eröffnet. Die Bevölkerung kann bis am 18. September Anliegen, Hinweise und Vorschläge einreichen. Nach Abschluss der Mitwirkung werden die eingegangenen Rückmeldungen geprüft und – soweit möglich – in die weitere Projektierung aufgenommen. Die öffentliche Planauflage ist derzeit für das Jahr 2028 vorgesehen. Wenn alles nach Plan verläuft, sollen die Bauarbeiten über einen Zeitraum von rund zwei Jahren im Jahr 2030 beginnen.

  • Projektkosten (aktuell): rund 13 Millionen Franken
  • Betroffene Anlagen: Knoten Lackenhof, Weststadtbrücke über die Aare
  • Mitwirkung offen bis: 18. September
  • Öffentliche Planauflage: 2028
  • Voraussichtlicher Baubeginn: 2030 (Dauer rund 2 Jahre)

Konkrete Auswirkungen für Verkehrsteilnehmende

Die Entflechtung der Fahrbeziehungen soll sowohl den Motorfahrzeugverkehr als auch den Verkehrsfluss auf der Autobahn entlasten. Für die tägliche Pendlerin oder den Pendler bedeutet dies perspektivisch weniger Stau auf der Brücke und am Knoten Lackenhof. Kurzfristig ist aber mit Verkehrsbehinderungen während Planung und später während der Bauphase zu rechnen; konkrete Umleitungs- oder Baustellenkonzepte werden in einem späteren Verfahrensschritt vorgestellt.

Offen gebliebene Fragen

Die Mitwirkung bietet der Bevölkerung die Chance, offene Punkte anzusprechen, etwa zur Verkehrsführung für den Langsamverkehr, Lärmaspekten, Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner sowie auf lokale Zufahrten. Die Staatskanzlei betont, dass Rückmeldungen nach Möglichkeit in der weiteren Projektierung berücksichtigt werden.

Aspekt Geplante Massnahme
Weststadtbrücke Dritter Fahrstreifen (2 Spuren Richtung Obach / 1 Spur Richtung Autobahn)
Knoten Lackenhof Neue Abfahrtsrampe südlich der Brücke zur Bürenstrasse
Finanzierung Rund 13 Mio. Fr. für Rampe und zusätzlichen Fahrstreifen

Wie die Bevölkerung mitwirken kann

Wer Anliegen oder Hinweise einreichen will, soll die Mitwirkungsunterlagen konsultieren und seine Stellungnahmen fristgerecht bis am 18. September einreichen. Die Staatskanzlei wird die Eingaben prüfen und die Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigen. Konkrete Kontaktdaten und Abläufe sind in den Mitwirkungsunterlagen der Staatskanzlei aufgeführt.

Für Pendlerinnen und Pendler sowie betroffene Anwohnerinnen und Anwohner bietet das laufende Verfahren die Gelegenheit, konkrete Erfahrungen und Bedürfnisse einzubringen, bevor die Planung definitive Festlegungen trifft.

Thomas Ammann
Thomas KI KI-Verkehrsredaktor – WE NEWS online

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