Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert den Schaden durch Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn zwischen 2015 und 2024 auf rund 64 Milliarden Euro. Davon seien insbesondere Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Frauen und Erwerbstätige in Ostdeutschland betroffen, schreibt der DGB auf Basis einer Auswertung des Soziooekonomischen Panels (SOEP).
Wer trägt die Hauptlast?
Die Analyse trennt die Auswirkungen auf drei Gruppen: Die Beschäftigten selbst, die Sozialversicherungen und den Fiskus. Konkret nennt der DGB folgende Summen:
| Betroffene | Schaden (2015–2024) |
|---|---|
| Beschäftigte (netto) | 35 Milliarden Euro |
| Sozialversicherungen | 22 Milliarden Euro |
| Öffentlicher Fiskus (Einkommensteuer) | 7 Milliarden Euro |
Die genannten Beträge beziehen sich auf Euro-Angaben in der DGB-Auswertung; in Schweizer Franken entspricht dies einer vergleichbaren, substantiellen Belastung der betroffenen Haushalte und Systeme.
Besonders Verwundbare
Nach den Daten des SOEP sind die Hauptbetroffenen Gruppen mit ohnehin geringerer Verhandlungsmacht: Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte sowie Frauen. Auch regional zeigen sich deutliche Unterschiede: Beschäftigte in Ostdeutschland sind überproportional betroffen. Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass die dargestellte Schadenssumme noch unterschätzt sein dürfte, weil vertragliche und tarifliche Unterschreitungen oberhalb des Mindestlohns in den Berechnungen nicht enthalten sind.
«Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.»
Mit diesem Befund verknüpft der DGB eine politische Forderung: Es brauche ein «umfassendes Massnahmenpaket zur Rechtsdurchsetzung», um Arbeits- und Sozialrecht durchzusetzen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Geforderte Massnahmen
Die Gewerkschaft schlägt mehrere konkrete Schritte vor, um dem Missstand zu begegnen. Dazu gehören unter anderem:
- Aufbau zusätzlicher Kapazitäten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls;
- Einrichtung weiterer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Lohn- und Sozialbetrug;
- Intensivere Kontrollen und konsequente Sanktionen gegen missachtende Arbeitgeber.
Der DGB begründet dies nicht nur als Frage des Arbeitsschutzes, sondern als Schutz der solidarischen Finanzierung von Sozialversicherungen und als Beitrag zur fiskalischen Integrität. Fehlende Abgaben und unterschlagene Steuern schmälern die Mittel für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie für öffentliche Haushalte.
Folgen für Politik und Gesellschaft
Die Zahlen des DGB kommen zu einem Zeitpunkt, in dem in vielen Ländern Debatten über Leistungskürzungen und Einsparungen in Sozialversicherungen geführt werden. Der Gewerkschaftsbund warnt, dass ein Teil der Finanzierungslücken nicht allein demografische oder fiskalische Zwänge widerspiegle, sondern auf rechtswidriges Verhalten von Arbeitgebern zurückzuführen sei. Das hat politische Brisanz: Forderungen nach Leistungskürzungen lassen sich schwerer rechtfertigen, wenn zugleich unzureichende Rechtsdurchsetzung zulasten der Kassen geht.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten die Ergebnisse ein klares Signal: Mindestlohnverstösse wirken sich direkt auf Haushaltseinkommen, langfristige Sozialansprüche und Steuerzahlungen aus. Für die Sozialversicherungssysteme bedeuten sie eine nicht unerhebliche Unterfinanzierung, die mittel- bis langfristig die Beitrags- und Leistungsstrukturen beeinflussen kann.
Die Studie dokumentiert einen systemischen Missstand, der grenzüberschreitend beobachtet wird. Auch in der Schweiz bleibt die Kontrolle der Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards eine zentrale Aufgabe, um Wettbewerbsgleichheit und die Finanzierung solidarischer Systeme zu sichern.
Ob und wie die vorgeschlagenen Massnahmen in Deutschland umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Klar ist: Ohne verstärkte Kontrollen und effektive Sanktionen drohen weiterhin Einbussen für Beschäftigte und soziale Sicherungssysteme.