Großkontrolle in Cham deckt gefährliche Manipulationen auf
Bei einer Verkehrskontrolle in Cham hat die Zuger Polizei am Dienstag vier Personen angehalten, deren Elektro-Tretroller und ein E‑Roller die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschritten. Die Einsätze der Verkehrs- und Bereitschaftspolizei führten zur Sicherstellung aller nicht vorschriftsgemässen Fahrzeuge und zur Anzeige der Fahrer bei der Staats- bzw. Jugendanwaltschaft des Kantons Zug.
Bei einem der Fahrzeuge ergab eine Messung auf dem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h. Damit lag das Fahrzeug fast dreimal so schnell wie das erlaubte Maximum von 25 km/h für E‑Tretroller im öffentlichen Verkehr. Ein weiterer Jugendlicher fuhr mit seinem E‑Tretroller mit rund 35 km/h über ein Trottoir, ebenfalls deutlich über dem zulässigen Rahmen.
- Insgesamt wurden vier Personen kontrolliert und angezeigt.
- Ein Fahrzeug erreichte auf dem Prüfstand 68 km/h.
- Ein Lenker war 11 Jahre alt und damit nicht fahrberechtigt.
- Eine 51‑jährige Frau wurde auf einem E‑Roller gestoppt, dessen Geschwindigkeit über 25 km/h lag.
Die Polizei bezeichnete die festgestellten Manipulationen als erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit. Betroffen sind nicht nur die Lenker selbst, sondern auch Fussgänger, Velofahrer und andere Strassenbenutzer. Sämtliche Fahrzeuge wurden sichergestellt. Gegen die vier Lenker wurden Strafanzeigen eingereicht; in einem Fall wegen fehlender Mindestaltervorgabe wurde die Jugendanwaltschaft eingeschaltet.
«Die Zuger Polizei warnt eindringlich vor den erheblichen Verletzungsrisiken durch manipulierte Fahrzeuge und ruft Eltern sowie Jugendliche zur Vorsicht auf.»
Konsequenzen für Cham und präventive Hinweise
Die Kontrolle macht deutlich, dass in Cham manipulierte Trendfahrzeuge im Umlauf sind. Solche Manipulationen führen nicht nur zu höheren Tempi, sondern verändern auch das Fahrverhalten und die Bremswirkung, was bei Unfällen zu schwereren Verletzungen führen kann. Die Polizei weist darüber hinaus auf folgende Punkte hin:
- Wer ohne die erforderliche Fahrberechtigung unterwegs ist, riskiert Bussen und strafrechtliche Konsequenzen.
- Eltern sollen die Nutzung von E‑Tretrollern durch Minderjährige überwachen, insbesondere wenn Geräte sichtbar modifiziert sind.
- Wer Gefährdungen im Strassenraum beobachtet, soll diese der Polizei melden.
| Fall | Fahrzeug / Merkmal | Gemessene/angegebene Geschwindigkeit | Massnahme |
|---|---|---|---|
| 1 | E‑Tretroller (manipuliert) | 68 km/h (Rollenprüfstand) | Sicherstellung, Anzeige |
| 2 | E‑Tretroller auf Trottoir | Rund 35 km/h | Sicherstellung, Anzeige |
| 3 | E‑Tretroller, Lenker 11 Jahre | Geschwindigkeit nicht spezifiziert | Sicherstellung, Anzeige an Jugendanwaltschaft |
| 4 | E‑Roller (51‑jährige Lenkerin) | Über erlaubte 25 km/h | Sicherstellung, Anzeige |
Für den Wirtschaftsstandort Zug, zu dem Cham als Gemeinde beiträgt, sind sichere Verkehrsverhältnisse nicht nur Frage der öffentlichen Ordnung: Unfälle und Unsicherheiten im Strassenraum beeinträchtigen die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und öffentlichen Angeboten. Gerade in dicht genutzten Bereichen wie Quartierstrassen, Parks und Trottoirs sind eindeutige Regeln und ihre Durchsetzung wichtig.
Die Zuger Polizei kündigt an, auch künftig Schwerpunktkontrollen durchzuführen, um missbräuchliche oder manipulierte Fahrzeuge frühzeitig zu erkennen und Gefährdungen zu mindern. Für die Bevölkerung bleibt die klare Empfehlung: Auf reglementkonforme Fahrzeuge achten, Verantwortung übernehmen und Verdachtsfälle melden – besonders wenn Minderjährige involviert sind.