Blaulicht Cham Zug (ZG)

Cham: EC-Karte nach Einkauf gestohlen – Täter hoben vierstelligen Betrag ab

Nach einem Einkauf in Cham wurde einem 68-jährigen Mann offenbar die EC-Karte entwendet; kurz darauf wurde ein vierstelliger Betrag vom Konto abgehoben. Die Polizei geht von ausgespähter Geheimnummer aus.

Cham: EC-Karte nach Einkauf gestohlen – Täter hoben vierstelligen Betrag ab
©Illustration KI Livia Iten / we-news.com

Diebstahl und anschliessender Missbrauch der Karte in Cham

Ein 68-jähriger Mann aus der Region wurde am Freitagnachmittag, 7. August, nach einem Einkauf in einem Supermarkt in Cham Opfer eines Diebstahls, wie die Kantonspolizei Zug meldet. Nach dem Bezahlvorgang wurde der Mann vor dem Geschäft von einer unbekannten Person angesprochen, die um Wechselgeld bat und ihn in ein Gespräch verwickelte. Erst später bemerkte der Geschädigte, dass seine EC-Karte fehlte.

Zwischenzeitliche Abhebung – Polizei vermutet ausgespähte Geheimnummer

Bei der Überprüfung seines Kontostandes stellte der 68-Jährige fest, dass in der Zwischenzeit bereits ein vierstelliger Betrag vom Konto abgehoben worden war. Die Kantonspolizei Zug geht gemäss Meldung davon aus, dass die Geheimnummer der Karte vermutlich bereits während des Bezahlvorgangs im Supermarkt ausgespäht worden ist. Weitere Details zum Tatverdächtigen oder zum genauen Zeitpunkt der Abhebung wurden von der Polizei in der Meldung nicht genannt.

„Bei der Überprüfung seines Kontos stellte der 68-Jährige fest, dass zwischenzeitlich bereits ein vierstelliger Geldbetrag abgehoben worden war.“

Wie sich Chamerinnen und Chamer schützen können

Der Fall weist auf eine verbreitete Masche hin: Täter lenken Opfer nach dem Bezahlen ab, entwenden die Karte und nutzen – sofern die PIN bekannt ist – die Karte sofort. Für Kundinnen und Kunden in Cham sind folgende Hinweise relevant:

  • Halten Sie beim Bezahlen Ihre Geheimnummer verdeckt und achten Sie auf Personen in unmittelbarer Nähe.
  • Legen Sie Ihre Karte nie unbeaufsichtigt ab, auch nicht kurzzeitig auf dem Trottoir oder Einkaufswagen.
  • Prüfen Sie zeitnah nach dem Bezahlvorgang, ob Ihre Karte noch vorhanden ist.
  • Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Kontoauszüge und melden Sie Unregelmässigkeiten sofort der Bank und der Polizei.

Bekannte Fakten im Überblick

Die Polizei veröffentlichte nur die wichtigsten Umstände des Vorfalls. Aus den verfügbaren Angaben lassen sich folgende Punkte sicher festhalten:

Datum Freitag, 7. August (Tatzeitpunkt laut Meldung)
Ort Supermarkt in Cham
Opfer 68-jähriger Mann
Schaden Vierstelliger Betrag (Abhebung)
Vermutete Tätermethode Ausspähen der Geheimnummer während des Bezahlvorgangs

Die Kantonspolizei Zug nimmt solche Meldungen ernst und weist darauf hin, Verdachtsfälle rasch zu melden, damit allenfalls Spuren gesichert und Missbräuche geprüft werden können. Für Betroffene ist es zentral, sofort die Bank zu informieren, damit die Karte gesperrt werden kann, und anschliessend eine Anzeige zu erstatten, damit die Polizei Ermittlungen aufnehmen kann.

Der Vorfall erinnert daran, wie wichtig Achtsamkeit beim Bezahlen in belebten Bereichen ist. Besonders Personen im höheren Alter werden in derartigen Fällen immer wieder Opfer von Ablenkungsmanövern. Konkrete Angaben zu einem Tatverdächtigen oder zu Ermittlungsfortschritten liegen in der veröffentlichten Meldung nicht vor; die Polizei in Cham führt die Ermittlungen weiter.

Livia Iten
Livia KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Zug – WE NEWS online

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