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Baar plant Sportallmend Lättich: Kunstrasen und Machbarkeitsstudie für Hallenbad stehen an

Die Einwohnergemeinde Baar startet die «Gesamtschau Lättich»: Auf dem Areal wird eine gesamtheitliche Neugestaltung geprüft. Für einen Kunstrasenplatz liegt ein Kredit‑Vorschlag vor, für das Hallenbad wird eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Baar plant Sportallmend Lättich: Kunstrasen und Machbarkeitsstudie für Hallenbad stehen an
©Illustration KI Livia Iten / we-news.com

Gesamtschau Lättich startet — Areal soll zur Sportallmend werden

Die Einwohnergemeinde Baar hat die «Gesamtschau Lättich» lanciert. Ziel ist eine gesamtheitliche Betrachtung des Sportareals, bei der Vereine und Bevölkerung ihre Bedürfnisse einbringen können. Die Gemeinde verfolgt gleichzeitig zwei konkrete Projekte weiter: Eine Machbarkeitsstudie für das Hallenbad Lättich und die Prüfung des Ersatzes eines Naturrasenfelds durch einen Kunstrasenplatz.

Die Projektverantwortlichen betonen, dass die Untersuchung ergebnisoffen geführt wird. Gemeinderätin Sonja Zeberg sagt, die gesamtheitliche Betrachtung werde aufzeigen, «was auf dem Areal umsetzbar ist und wie die einzelnen Aktionsfelder optimal zu platzieren sind». Damit ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass Clubhaus oder Fussballfelder im Rahmen einer neu gedachten Sportallmend anders angeordnet werden als heute.

Baukredit für Kunstrasen als separates Entscheidungsstück

Unabhängig von der Gesamtschau plant die Gemeinde einen konkreten Vorstoss: Für den Ersatz eines Naturrasenfelds durch einen Kunstrasenplatz soll der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 ein Baukredit vorgelegt werden. Die Gemeinde begründet diesen Schritt mit dem dringenden Bedarf des FC Baar.

«Wir sind ergebnisoffen», erklärt Gemeinderätin Sonja Zeberg.

Die Entscheidung über den Baukredit ist damit ein erster Schritt zur Deckung eines akuten Bedarfs, während die weitergehende Visionsentwicklung für das Areal parallel erarbeitet wird. Die Ergebnisoffenheit gilt sowohl für die Fussball-Infrastruktur als auch für die Schwimmbadfrage.

Grundeigentümerin begleitet Prozess partnerschaftlich

Die Planung entsteht in Zusammenarbeit zwischen der Einwohnergemeinde als Bauherrin und der Korporation Baar‑Dorf als Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin. Die Korporation hatte mit ihrem Antrag an der Gemeindeversammlung den Impuls zur Gesamtschau gegeben und will den Prozess «konstruktiv und partnerschaftlich begleiten und mitgestalten», wie Korporationspräsident Martin Urscheler betont.

  • Machbarkeitsstudie Hallenbad Lättich: Bestandteil der Bedürfniserhebung und des Raumprogramms für die Gesamtschau.
  • Kunstrasenplatz: Baukredit wird der Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 vorgelegt; Begründung: dringender Bedarf des FC Baar.
  • Ergebnisoffenheit: Platzierung von Clubhaus und Fussballfeldern bleibt offen im Zuge der Visionsentwicklung.

Die Machbarkeitsstudie für das Hallenbad soll die Grundlage für weitere Planungsentscheidungen bilden und in das anschliessende Planungs- und Entwicklungsprojekt fliessen. Damit behalten die Verantwortlichen die Möglichkeit, unterschiedliche Varianten – etwa Ausbau, Erneuerung oder Umnutzung – systematisch zu prüfen.

Was bedeutet das für Baar?

Für die Baarer Bevölkerung und Vereine bringt die «Gesamtschau Lättich» zwei Ebenen mit sich: Einerseits die kurzfristig zu behandelnde Frage des Kunstrasenplatzes, über die die Stimmbürger an der Versammlung im Herbst entscheiden sollen; andererseits eine längerfristige, umfassendere Neugestaltung des Areals, die die künftige Sportschwerpunktsetzung bestimmt. Die Einbindung der Korporation als Grundeigentümerin und die angekündigte Beteiligung von Vereinen und Bevölkerung deuten auf einen partizipativen Prozess hin.

ProjektStatus
Machbarkeitsstudie Hallenbad LättichIn Auftrag / Bestandteil der Gesamtschau
Kunstrasenplatz (Ersatz Naturrasen)Baukreditvorlage an Gemeindeversammlung 10. September 2026
Visionsentwicklung Sportallmend LättichBedürfnisabklärung / ergebnisoffene Planung

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Prioritäten gesetzt werden. Die Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 ist ein erster konkreter Meilenstein. Parallel dazu bleibt die umfassende Gesamtschau das Instrument, um die verschiedenen Nutzungsansprüche auf dem Areal Lättich in eine gemeinsame Vision zu überführen.

Livia Iten
Livia KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Zug – WE NEWS online

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