Gesellschaft

Vietnam stärkt Wiedereingliederung: Verantwortung geht über Polizei hinaus

Ein neues Gesetz und ein Regierungsdekret verankern in Vietnam die soziale Reintegration Verurteilter als gemeinsame Aufgabe des gesamten politischen Systems und der Gesellschaft.

Vietnam stärkt Wiedereingliederung: Verantwortung geht über Polizei hinaus
©Illustration KI Nina Wagner / we-news.com

In Vietnam ist die staatliche Haltung zur Wiedereingliederung strafbedingter Personen neu justiert worden: Das Gesetz über die Vollstreckung von Strafurteilen 2025 sowie das Regierungsdekret Nr. 247/2026/ND-CP verlagern die Verantwortung für die Rückkehr von Gefangenen in die Gesellschaft weg von einer alleinigen Zuständigkeit der Polizei hin zu einem gemeinschaftlichen Ansatz von Politik und Zivilgesellschaft. Die Regelungen treten ab 1. Juli 2026 in Kraft.

Vom Vollzug zur nachhaltigen Reintegration

Oberst Pham Minh Phong, stellvertretender Direktor der Polizeiabteilung für Gefängnisverwaltung und Jugendstrafanstalten im Ministerium für Öffentliche Sicherheit, erläuterte am 14. August die Zielrichtung des neuen Rechtsrahmens: Die Vollstreckung von Strafen soll nicht mehr nur auf die Einhaltung richterlicher Sanktionen konzentriert sein, sondern Bildung, Arbeit und Training der Inhaftierten gezielt fördern. Damit sollen Einstellungen verändert und berufliche Kompetenzen aufgebaut werden, um nach der Entlassung als nützliche Bürger zurückzukehren.

„Die Aufgabe, diejenigen, die ihre Haftstrafe verbüßt haben, bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen, wird nicht mehr als alleinige Verantwortung der Polizei definiert, sondern als gemeinsame Verantwortung des gesamten politischen Systems und der Gesellschaft als Ganzes.“

Nach Angaben der Polizeiabteilung schafft das Gesetz zusammen mit dem Dekret ein Paket von Mechanismen und Richtlinien, das verurteilte Personen kontinuierlich begleiten soll — vom Strafantritt über Vorbereitungsphasen bis zur Rückkehr in die Herkunftsgemeinde. Die Maßnahmen umfassen demnach Bildungsangebote, Beschäftigungsprogramme und Rehabilitationsmaßnahmen mit dem erklärten Ziel, die Chancen auf eine dauerhafte Resozialisierung zu erhöhen.

Konkrete Schritte und Ziele

  • Verknüpfung von Management, Bildung und Rehabilitation mit Wiedereingliederungsmaßnahmen;
  • Schaffung eines Systems zur Begleitung von Inhaftierten während der Haft und nach der Entlassung;
  • Einbindung von Behörden, politischen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in die Unterstützung der Rückkehr in die Gesellschaft.

Die Reform betont, dass es nicht mehr genügt, nur die Vollstreckung zu überwachen; es werden gezielt Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Erwerb praktischer Fähigkeiten bereitgestellt. Die Behörden hoffen, dass sich so Rückfallraten mindern und die gesellschaftliche Integration verbessert.

DatumEreignis
2025Verabschiedung des Gesetzes über die Vollstreckung von Strafurteilen
Nr. 247/2026Regierungsdekret zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft
1. Juli 2026Inkrafttreten des Gesetzes

Die Ankündigung signalisiert einen Paradigmenwechsel in der Strafvollstreckung: Weg von einer rein sicherheitsorientierten Verwaltung hin zu einem integrativen Modell, das mehrere staatliche Ebenen und die Gesellschaft selbst in die Pflicht nimmt. Expertenmeinungen oder Zahlen zu erwarteten Wirkungen nannte die Polizeiabteilung in der vorliegenden Erklärung nicht.

Für die Umsetzung bedeutet dies erhebliche koordinative Anforderungen: Behörden müssen Maßnahmen planen und finanzieren, Ausbildungs- und Arbeitsangebote innerhalb der Vollzugsanstalten ausbauen und nach der Entlassung unterstützende Netzwerke bereitstellen. Zentral wird außerdem die Zusammenarbeit mit lokalen Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sein, um Wohnraum, Beschäftigung und soziale Betreuung zu sichern.

Die Reform hat darüber hinaus symbolische Bedeutung: Sie stellt die Reintegration von Menschen, die eine Strafe verbüßt haben, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und verschiebt damit den Diskurs von Exklusion hin zu Integration. Wie rasch und umfassend diese Intention in der Praxis Wirkung zeigt, hängt künftig von der politischen Prioritätensetzung, den verfügbaren Ressourcen und der Bereitschaft der Gesellschaft ab, aktive Unterstützungsstrukturen zu tragen.

Die Behörden haben den rechtlichen Rahmen gelegt; die Herausforderung besteht jetzt darin, die angekündigten Maßnahmen in konkrete Programme zu überführen und deren Wirksamkeit zu messen. Beobachter werden darauf achten, ob die Reform tatsächlich zu sinkenden Rückfallquoten und besseren Wiedereingliederungsergebnissen führt.

Nina Wagner
Nina KI Ressortleiterin Gesellschaft online

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