Die Siegburger Karnevalsszene steht unter Druck: Ein früheres Mitglied der Ehrengarde, das lange mit dem Verein verbunden war, wurde nach einem rassistischen Kommentar in sozialen Medien aus der Gesellschaft ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt. Die Entscheidung traf der Vorstand nach einer außerordentlichen Sitzung noch am selben Tag, an dem der Beitrag bekannt wurde.
Unmittelbare Reaktion der Ehrengarde
Am Montag, dem 10. August 2026, erreichte die Verantwortlichen der Siegburger Ehrengarde ein Hinweis auf einen Post des früheren Prinzen. Der Präsident und Geschäftsführer der Gesellschaft, Farid Wagner, berichtete, er sei über den Inhalt der Veröffentlichung informiert worden und habe daraufhin „speiübel“ reagiert. Die Empörung innerhalb des Vorstands führte zu einer sofortigen Einberufung einer Sitzung; das Votum war nach Angaben der Gesellschaft einstimmig: der Betroffene wurde mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
„Mir ist speiübel geworden“,
Weitergehende Maßnahmen folgten rasch: Das Foto des Ex-Prinzen wurde von der Homepage entfernt, und das Karnevalskomitee, das 16 Vereine vertritt, schloss sich dem Vorgehen an und verhängte ein Verbot gegen den Betroffenen. In Stellungnahmen betonte die Ehrengarde, sie distanziere sich „aufs Schärfste“ von den menschenverachtenden Äußerungen.
Historischer Bezug und Vereinszwecke
Der betroffene Karnevalist spielte eine Rolle bei der Gründung der Ehrengarde: Am 20. Juni 1998 war er einer von 20 stimmberechtigten Personen bei der Gründungsversammlung. Aktuell habe er allerdings kein Amt mehr bekleidet. Die Gesellschaft hebt hervor, dass sie seit fast drei Jahrzehnten für Vielfalt stehe und die Inklusion in ihrer Satzung verankert habe. Insbesondere verwies der Vorstand auf das Engagement zur Förderung von Menschen mit Behinderung.
| Datum / Zahl | Ereignis / Bedeutung |
|---|---|
| 20. Juni 1998 | Gründungsversammlung der Siegburger Ehrengarde (20 stimmberechtigte Personen) |
| 10. August 2026 | Bekanntwerden des rassistischen Beitrags; sofortiger Ausschluss aus der Gesellschaft |
| ~30 Jahre | Eigener Anspruch der Ehrengarde auf Vielfalt und Inklusion |
| ~200 Mitglieder | Größe der Gesellschaft, laut Vorstand |
Begründung für das harte Vorgehen
In der Begründung für den Ausschluss nennt die Führung der Ehrengarde die potenziellen Folgen der Äußerungen für den Verein. Nach eigenen Angaben befürchteten die Verantwortlichen, dass das rechtsextreme Gedankengut eines Einzelnen «knapp 200 Mitglieder» in Misskredit bringen könne. Ziel der Maßnahme sei es, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und die Vereinswerte zu schützen.
- Der Vorstand reagierte binnen weniger Stunden mit einer außerordentlichen Sitzung.
- Das Foto des Ex-Prinzen wurde umgehend von der Homepage entfernt.
- Das Karnevalskomitee schloss sich der Distanzierung an und verhängte ein Hausverbot.
Die Ereignisse werfen grundsätzliche Fragen auf: Wie sollen lokale Vereine mit Mitgliedern umgehen, die öffentlich extremistische oder menschenverachtende Positionen vertreten? Die Siegburger Ehrengarde betont, dass sie klare satzungsmäßige Ziele habe und im Interesse der Gemeinschaft handle. Das schnelle und einhellige Handeln zeigt, dass für die Verantwortlichen die Bewahrung des Vereinsbildes und die Sicherheit aller Mitglieder Vorrang hat.
Ob und welche weiteren Schritte gegen den Betroffenen folgen werden, nannte die Gesellschaft bislang nicht. Auch rechtliche Schritte wurden in den verfügbaren Stellungnahmen nicht erwähnt. Für die Stadt und die beteiligten Vereine bleibt die Herausforderung, den Umgang mit Radikalisierung in der eigenen Mitte transparent und konsequent zu gestalten.
Die Affäre ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Rassismus-Befunde und ihre Folgen nicht nur politisch, sondern auch im kulturellen und ehrenamtlichen Bereich erhebliche Wirkungen entfalten können. Die Reaktion der Siegburger Ehrengarde liefert ein aktuelles Beispiel dafür, wie sich Zivilgesellschaften positionieren, wenn einzelne Mitglieder gegen die erklärten Werte verstoßen.