Die Bundesregierung hat ein neues Modell zur Förderung des Vermögensaufbaus vorgestellt: Jedes Neugeborene soll einen einmaligen Startbonus von 500 Euro erhalten. Das Geld wird in ein steuerlich begünstigtes Anlagekonto, das sogenannte "Zukunftsdepot", eingezahlt. Die Maßnahme wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS präsentiert und soll bereits ab kommendem Jahr gelten.
Worum es bei dem Zukunftsdepot geht
Das Ziel des Modells ist, Kindern frühzeitig Zugang zu Kapitalmarktanlagen zu ermöglichen und damit die Chancen auf Vermögenszuwachs gegenüber klassischen Sparformen zu erhöhen. Entscheidend ist eine steuerliche Begünstigung: Der gesamte Depotwert einschließlich Kursgewinnen bleibt bis zum 18. Geburtstag von der Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent befreit. Ausgenommen sind dem Konzept zufolge laufende Zinsen und ausgeschüttete Dividenden.
"Das Zukunftsdepot soll der Bausparer der nächsten Generation werden", sagte Familienministerin Claudia Bauer.
Die Kontoführung muss von Banken kostenlos angeboten werden. Dennoch können weitere Kosten anfallen; diese sind durch die Regierung auf maximal 1 Prozent pro Jahr begrenzt. Pro Kind dürfen jährlich höchstens 5.000 Euro in das Depot eingezahlt werden. Das eingezahlte Geld ist bis zum 18. Geburtstag gebunden; danach kann das Depot aber weitergeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen und Budgetierung
Für die Umsetzung sind laut Regierung in den kommenden beiden Jahren jeweils 40 Millionen Euro vorgesehen, um vor allem den Startbonus abzudecken. Als langfristiger KESt-Entgang wird maximal ein Betrag von 20 Millionen Euro pro Jahr angenommen. In der Anlaufphase sind im Finanzrahmen bis Ende 2031 insgesamt 20 Millionen Euro geplant, wie SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt erklärte.
Die Regierung betont, dass das Instrument vor allem langfristiges Sparen fördern und Familien unterstützen soll. Man wolle demnach nicht das Sparverhalten radikal verändern, sondern kleinere Beiträge über längere Zeiträume stärker zum Wachsen bringen.
- Startbonus: 500 Euro je Neugeborenem
- KESt-Befreiung: Depotwert bis zum 18. Geburtstag (ausgenommen laufende Zinsen und Dividenden)
- Kostenobergrenze: max. 1 Prozent jährlich
- Jahreslimit: max. 5.000 Euro Einzahlungen
- Haushaltsansatz: jeweils 40 Mio. Euro in den kommenden zwei Jahren
Einordnung und Folgen
Das Modell verbindet familienpolitische Signalwirkung mit kapitalmarktorientierter Politik. Für Eltern bedeutet das Angebot einerseits einen unmittelbaren Bonus; andererseits ist das Geld langfristig gebunden. Die steuerliche Befreiung kann Sparen auf Sicht von 18 Jahren attraktiver machen, garantiert aber keine bestimmte Rendite. Die Begrenzung der Kosten auf ein Prozent soll die Nettoerträge schützen, könnte aber die Auswahl an Produktvarianten einschränken.
Aus fiskalischer Sicht sind die zunächst veranschlagten Beträge moderat. Die geplante Freistellung von KESt betrifft vor allem mögliche Kursgewinne; in der Anfangsphase erwartet die Regierung nur begrenzte Einnahmenverluste. Langfristig hängt der tatsächliche KESt-Entgang jedoch von der Nutzungshäufigkeit der Depots und der tatsächlichen Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Startbonus | 500 Euro |
| KESt | 27,5 % (bis 18. Geburtstag ausgenommen Zinsen/Dividenden) |
| Kostenobergrenze | 1 % p.a. |
| Max. Einzahlungen pro Jahr | 5.000 Euro |
| Haushaltsansatz (jeweils) | 40 Mio. Euro (für die kommenden zwei Jahre) |
Für die konkrete Umsetzung bleiben noch zahlreiche Detailfragen offen. Dazu zählen die technische Abwicklung über Banken, der genaue Rechtsrahmen für die Steuerbefreiung, mögliche Meldepflichten und der Umgang mit grenzüberschreitenden Fällen. Ebenso ist unklar, wie stark die Bevölkerung das Angebot annimmt und ob die Depots tatsächlich vorwiegend von Familien mit niedrigerem Vermögen genutzt werden.
Die Bundesregierung stellt das Zukunftsdepot als einen Beitrag zur Vermögensbildung dar. Ob das Instrument die gewünschten Effekte erzielt, wird von der Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sowie von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängen. Kurzfristig bleibt der Haushalt belastbar; mittelfristig sind genaue Beobachtung und Evaluation notwendig.