Die steirische Landeshauptmannstellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) hat einen Vorstoß für eine bundesweite Neuregelung der Schulferien in Österreich gestartet. In einer Aussendung ihrer Landespartei verlangte sie am Samstag, den Schulbeginn nach den Sommerferien um eine Woche vorzuziehen und die Sommerferien insgesamt um zwei Wochen zu verkürzen. Ziel sei eine bessere Abstimmung von Lernrhythmus, Klimaanforderungen und familiärer Betreuungsarbeit.
Konkrete Forderung und Begründung
Khom begründete ihren Vorschlag mit mehreren Punkten: Es brauche längere Lernphasen im Herbst, eine bessere Anpassung an die zunehmende Sommerhitze und eine Entlastung der Familien bei der Kinderbetreuung. Gleichzeitig kritisierte sie die derzeitige Platzierung der Herbstferien. Diese kämen aus ihrer Sicht zu kurz nach dem Ende der Sommerferien; kaum habe der Schulbetrieb wieder an Fahrt aufgenommen, seien die Schülerinnen und Schüler bereits wieder beurlaubt.
„Die Schulferien müssen an die Realität angepasst werden.“
Khom hat nach eigenen Angaben ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Prüfung an Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) geschickt. Sie verfolgt damit einen bundesweiten Ansatz und betont, die Regelung solle für ganz Österreich gelten. Einen konkreten Zeitplan für eine Umsetzung nannte die ÖVP-Landeschefin in der Aussendung nicht.
Folgen für Schulen, Familien und Tourismus
Der Vorstoß berührt mehrere Interessengruppen: Schulen müssten Unterrichtsplanungen und Prüfungszeiträume anpassen. Eltern und Betreuungseinrichtungen wären von veränderten Betreuungszeiträumen betroffen. Die ÖVP-Landeschefin selbst verweist auch auf die Bedeutung der Herbstferien für den steirischen Tourismus. In ihrer Mitteilung nennt sie die Herbstferien „absolut sinnvoll“, sowohl als Erholungsphase für Schüler als auch als wichtige Saison für die Steiermark. Gleichzeitig sieht sie ihr Bundesland durch die jetzige Ferienstaffelung benachteiligt.
- Vorgeschlagene Änderung: Schulbeginn eine Woche früher, Sommerferien zwei Wochen kürzer.
- Genannte Ziele: längere Lernphasen im Herbst, Hitzeanpassung, Entlastung der Familien.
- Adressat des Schreibens: Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS).
Politischer Kontext
Die Debatte um Ferienzeiten wurde laut Aussendung bereits heuer mehrfach geführt. Khom bringt nun erneut eine landes- wie bundespolitisch relevante Frage auf die Agenda. Änderungen an Schulferien betreffen mehrere Verwaltungs- und Bildungsebenen: Während Schulferien in der Praxis von Bund, Ländern und Bildungsinstitutionen abgestimmt werden müssen, würde eine bundesweit einheitliche Regelung politische Verhandlungen und fachliche Abklärungen erfordern.
Offizielle Stellungnahmen anderer Parteien, der Bildungsverwaltung oder von Schulleitungen lagen zum Zeitpunkt der Aussendung nicht vor. Ebenso unklar bleibt, welche Arbeiten – etwa rechtliche Prüfungen oder Begutachtungsverfahren – Bildungsminister Wiederkehr nun anstoßen wird.
| Aspekt | Aktueller Stand (laut Aussendung) | Vorschlag Khom |
|---|---|---|
| Sommerferien | Unverändert, Dauer nicht explizit genannt | Verkürzung um zwei Wochen |
| Schulbeginn | Üblicher Beginn nach den Sommerferien | Beginn eine Woche früher |
| Adressat | Bundesregelung erforderlich | Brief an Bildungsminister Wiederkehr |
Die Frage, ob und wie die vorgeschlagene Änderung umgesetzt werden kann, betrifft neben rechtlichen auch organisatorische und finanzielle Aspekte. Schulen müssten etwa Unterrichts- und Ferienpläne neu erstellen. Touristische Betriebe und Familien planen ihren Aufenthalt und ihre Betreuung oft langfristig; kurzfristige Änderungen könnten wirtschaftliche und organisatorische Folgen haben.
Der Vorschlag dürfte in den kommenden Tagen und Wochen eine nationale Debatte auslösen. Entscheidend wird sein, ob der Bildungsminister einer Prüfung zustimmt und in weiterer Folge Länder, Schulen und Elternvertreter in den Prozess eingebunden werden.
Zusammengefasst bleibt die Forderung konkret und adressiert: Khom will die Sommerferien verkürzen und den Schulbeginn vorverlegen. Ob dies in eine gesetzliche oder verordnungsrechtliche Änderung mündet, hängt jetzt von der Prüfung durch das zuständige Ministerium und der politischen Verständigung auf Bundesebene ab.