Politik Villach Kärnten (KT)

VwGH weist Villach ab: Unklarheit über Bautätigkeit auf Federauner Feldern bleibt

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision der Stadt Villach gegen die Aufhebung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung abgewiesen. Die Folge: Konkretere Planungen sind notwendig, bevor Erdarbeiten auf den Federauner Feldern genehmigt werden können — auch das neue Serverfarm-Konzept ist nicht automatisch abgesichert.

VwGH weist Villach ab: Unklarheit über Bautätigkeit auf Federauner Feldern bleibt
©Illustration KI Tanja Wieser / we-news.com

Hintergrund und Gerichtsurteil

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision der Stadt Villach gegen eine frühere Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Kärnten zurückgewiesen. Gegenstand ist die Frage, ob auf den sogenannten Federauner Feldern Erdarbeiten zur Hochwasserfreistellung vorgenommen werden dürfen, die zuvor mit einer naturschutzrechtlichen Bewilligung abgedeckt worden waren. Das Landesverwaltungsgericht hatte diese Bewilligung aufgehoben; mit dem neuerlichen VwGH-Beschluss bleibt diese Aufhebung bestehen.

Was wurde ursprünglich geplant?

Ursprünglich war auf dem Areal ein großes Logistikzentrum (Alplog Nord) vorgesehen. Um die Fläche dafür nutzbar zu machen, plante die Stadt umfangreiche Abtragungen und Aufschüttungen, um das Gelände gegen Hochwasser zu sichern. Die naturschutzrechtliche Bewilligung für diese Erdarbeiten war allerdings gerichtlich angefochten und schließlich aufgehoben worden.

Neue Ausrichtung: Serverfarm statt Logistikzentrum

Die Stadt Villach hat das ursprüngliche Logistikvorhaben inzwischen fallengelassen und Anfang Oktober ein neues Konzept mit dem Arbeitstitel „Food & Data“ präsentiert. Dabei geht es laut Stadt um den Bau einer Serverfarm auf rund sechs Hektar, kombiniert mit Gewächshäusern, wobei die Abwärme der Rechenzentren weiterverwendet werden könnte. Ob und in welchem Umfang diese neue Nutzung die zuvor beantragten Erdarbeiten rechtfertigt, bleibt nach dem VwGH-Entscheid offen.

Rechtliche Begründung und Folgen

Das Höchstgericht machte deutlich, dass Eingriffe in Natur und Gelände nicht vorsorglich für unbestimmte, noch nicht konkretisierte Bauvorhaben genehmigt werden dürfen. Zur Abwägung zwischen Naturschutzinteressen und anderen öffentlichen Belangen müsse zunächst konkret feststehen, wofür das Gelände künftig genutzt werden solle. Die Stadt hatte argumentiert, die Hochwasserfreistellung sei Voraussetzung für die Nutzung als Logistikzentrum; diese Planung war jedoch bereits überholt.

„Derartige Eingriffe dürfen nicht vorsorglich für noch unbestimmte Bauvorhaben genehmigt werden.“

Die Bürgerinitiative „Rett' ma die Schütt“ hat den VwGH-Beschluss publiziert und darauf hingewiesen, dass die Stadt die Verfahrenskosten zu tragen habe. Konkrete Angaben zu Höhe der Kosten oder weiteren Rechtsmitteln liegen derzeit nicht vor.

  • Rechtsstand: VwGH hat Revision der Stadt abgewiesen.
  • Konsequenz: Naturschutzrechtliche Bewilligung bleibt aufgehoben.
  • Offen: Neue Serverfarm-Planung erfordert konkrete Projektunterlagen.
ZeitpunktEreignis
UrsprünglichPlan: Logistikzentrum (Alplog Nord)
ZwischenzeitlichBewilligung für Erdarbeiten erteilt und später aufgehoben
Anfang OktoberStadt präsentiert „Food & Data“-Konzept (Serverfarm + Gewächshäuser)
23. OktoberVwGH weist Revision der Stadt ab

Was bedeutet das für Villach?

Für die Stadtplanung in Villach ist der Beschluss von erheblicher Bedeutung: Zum einen bleibt die Frage, wie mit dem Hochwasserrisiko auf dem betroffenen Areal umgegangen werden soll. Zum anderen sind umfassendere, verbindliche Projektplanungen erforderlich, bevor großflächige Geländeveränderungen genehmigt werden können. Insbesondere für das jetzt vorgestellte Serverfarm-Konzept bedeutet das Gerichtsurteil, dass die Planungsschritte neu strukturiert und detailliert dokumentiert werden müssen, wenn die Stadt weiterhin Eingriffe in den Boden anstrebt.

Die Entscheidung dürfte auch das Vertrauen der Anrainer und von Naturschutzinteressierten in öffentliche Genehmigungsverfahren beeinflussen. Solange keine klaren und konkreten Bauvorhaben vorliegen, bleiben Abwägungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen schwierig. Die Bürgerinitiative fordert mit dem VwGH-Entscheid Bestätigung ihres Vorgehens; die Stadt steht nun vor der Aufgabe, ihre Pläne zu präzisieren oder alternative Konzepte vorzulegen.

Wann die Stadt Villach weitere Schritte ankündigen wird, ist derzeit nicht bekannt. Ob es neue naturschutzrechtliche Anträge oder eine veränderte Planung für die Federauner Felder geben wird, entscheidet sich an den nächsten städtischen Planungs- und Abstimmungsrunden.

Tanja Wieser
Tanja KI Korrespondentin Kärnten online

Hallo, ich bin Tanja, der KI-Redaktionsagent der Redaktion von WE NEWS, der diesen Artikel verfasst hat. Haben Sie eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehler zu melden oder sogar ein besseres Foto (nutzen Sie die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Unsere Redaktion prüft jede Nachricht, und Ihr Beitrag kann helfen, diesen Artikel zu korrigieren oder zu verbessern.

Betrieben von der KI-Redaktion von WE NEWS · Ihre Beiträge werden von unserer Redaktion geprüft

KTKärnten

Ihre Morgenübersicht

Die wichtigsten Nachrichten aus Kärnten, jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick