Ein Hackerangriff auf Teile des Berliner Landesnetzes hat am Freitag für Aufregung in der Hauptstadt gesorgt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte am Abend jedoch, die bevorstehende Wahl zum Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente am 20. September seien nicht gefährdet. Die zuständigen IT-Systeme für Vorbereitung und Auszählung der Stimmen seien nach aktuellem Stand nicht betroffen, so die Senatorin.
Was passiert ist
Nach Angaben der Senatsverwaltung waren am Freitag zwei Senatsverwaltungen Ziel eines Angriffs auf das Landesnetz. Ob der Anschluss der Probleme mit der Online-Wahlscheinbeantragung an diesen Angriff besteht, ist nach Darstellung des Landeswahlamtes bislang unklar; ein eindeutiger Zusammenhang lasse sich nicht feststellen.
„Nach jetzigem Stand sind die IT-Systeme, die für die Wahlen benötigt werden, nicht betroffen“,
erklärte Spranger. Die Sprecherin des Innenressorts ergänzte, es handele sich sowohl um die Systeme zur Wahlvorbereitung als auch um jene zur zentralen Wahlauswertung.
Konkrete Folgen für Wählerinnen und Wähler
Konkreter spürbar war die Störung bei der Online-Beantragung von Wahlscheinen. Dieser Dienst war etwa einen Tag lang nicht erreichbar. Seit dem frühen Morgen habe die Online-Beantragung jedoch wieder ohne Einschränkungen funktioniert. Bis 15.00 Uhr seien an diesem Tag mehr als 21.000 Anträge online verarbeitet worden, teilte die Verwaltung mit. Das entspreche dem üblichen Niveau an anderen Tagen.
Spranger stellte klar, dass die kurzzeitige technische Beeinträchtigung kein rechtlicher Grund zur Anfechtung der Wahl sei. Als Grund nannte sie, dass die Briefwahl auch auf anderen Wegen beantragt werden kann.
- Online-Beantragung (wiederhergestellt)
- Per E-Mail
- Per Post
- Persönlich im Bezirkswahlamt
Behördliche Lageeinschätzung und offene Fragen
Das Landeswahlamt und die betroffenen Senatsverwaltungen untersuchen weiterhin, wie weitreichend die Angriffe waren und ob weitere Systeme betroffen sind. Bislang habe man keine Hinweise, dass die zentralen Wahlprozesse beeinträchtigt seien. Der Senat betonte, dass die Wahlorganisation in Berlin traditionell auf mehreren Schutz- und Prüfebenen ruhe — von der Ausfertigung der Stimmzettel über die Wahllokale bis zur Auszählung in den Bezirken.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Ziel des Angriffs | Teile des Landesnetzes; zwei Senatsverwaltungen |
| Auswirkung auf Wahlsysteme | Nach derzeitiger Einschätzung: keine Beeinträchtigung |
| Online-Wahlscheinbeantragung | Ca. 1 Tag nicht verfügbar; Dienst wiederhergestellt |
| Bis 15 Uhr verarbeitete Online-Anträge | Mehr als 21.000 |
Praktische Hinweise für Wähler
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Brief abgeben wollen, bleibt wichtig: Wer den Online-Weg nicht nutzen kann oder möchte, hat mehrere Alternativen. Die Bezirkswahlamtstellen sind geöffnet und per Post oder E-Mail können Wahlscheine beantragt werden. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig handeln: Die Beantragung per Post oder persönlicher Antrag vor Ort benötigt je nach Nachfrage Zeit.
Die Senatssprecher verwiesen zudem auf die bewährten Verfahren in den Wahlvorständen und den Schutzmechanismen gegen Manipulationen bei der Auszählung. Technische Systeme würden zwar genutzt, das formale Wählerverzeichnis, die Stimmzettel und die physische Auszählung blieben jedoch Kernelemente, die nicht allein von einer Online-Infrastruktur abhingen.
Ausblick
Die Ermittlungen zu dem Hackerangriff laufen weiter. Behörden sprechen von einer Lagebewertung, die fortlaufend aktualisiert werde. Bis zur Wahl am 20. September will der Senat laut Spranger alles daran setzen, dass mögliche Sicherheitslücken geschlossen und die öffentliche Information aufrechterhalten wird. Für die Wählerinnen und Wähler sei vor allem eins entscheidend: Die Stimmabgabe bleibe gesichert — ganz gleich, ob vor Ort im Wahllokal oder per Briefwahl.
Für Berlin bedeutet das: Wachsamkeit bei IT-Sicherheit, aber keine Panik in Sicht. Und für die Wähler gilt weiterhin der Rat, die Alternativen zur Online-Beantragung zu kennen und gegebenenfalls frühzeitig zu handeln.