Bei der Vorbereitung der Stimmzettel für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September ist ein Fehler entdeckt worden: Bei einem Listenkandidaten der Partei Die Urbane wurden Vor- und Nachname nicht in der vorgesehenen Reihenfolge gedruckt. Das teilte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit.
Keine Neuauflage von rund 4 Millionen Zetteln
Obwohl das Verfahren zur Herstellung der Stimmzettel mehrere Kontrollstufen umfasst, fiel die Panne offenbar erst in einer späten Phase der Vorbereitung auf. Knapp 4 Millionen Stimmzettel hätten betroffen sein können. Nach Angaben des Landeswahlamts wurde jedoch vereinbart, die gedruckten Exemplare nicht zu vernichten und neu zu drucken.
Die Entscheidung beruhe auf einer rechtlichen Bewertung: Demnach sei die Chancengleichheit der Partei nicht beeinträchtigt, der betreffende Kandidat bleibe eindeutig erkennbar, und es sei nicht zu erwarten, dass dadurch der Wählerwille verzerrt werde. Landeswahlamt und Partei hätten sich in dieser Einschätzung abgestimmt.
Wie kam es zur Verwechslung?
Nach Darstellung des Landeswahlleiters handelte es sich bei der Verwechslung um die Vertauschung des Nachnamens mit dem zweiten Vornamen eines Listenkandidaten. Weitere Details zu den Abläufen, bei denen der Fehler unentdeckt blieb, nannte die Behörde nicht. Es bleibt offen, an welcher Stelle im mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess die Panne erfolgte.
Aus Sicht der Wahlverwaltung ist die Frage, ob ein solcher Fehler das Vertrauen in den Wahlablauf beeinträchtigt, zentral. Die Entscheidung, die Stimmzettel nicht neu zu drucken, beruht demnach auf einer Abwägung zwischen möglichem administrativem Aufwand, Fristen sowie der rechtlichen Beurteilung, ob die Wahlchancen einer Partei beeinträchtigt würden.
- Fehlerart: Vertauschung von Nachname und zweitem Vornamen eines Kandidaten
- Betroffene Menge: rund 4 Millionen Stimmzettel
- Partei: Die Urbane
- Entscheidung: Kein Neubdruck nach rechtlicher Prüfung
- Wahltag: 20. September
Rechtliche Grundlage und praktische Folgen
Die Landeswahlleitung beruft sich auf die rechtliche Einschätzung, dass eine solche Abweichung nicht automatisch zur Unzulässigkeit der Stimmzettel führt, solange die Identität des Kandidaten erkennbar bleibt und dadurch keine Benachteiligung entsteht. Ein formaler Mangel auf Stimmzetteln kann zwar Einfluss auf die Gültigkeit einzelner Stimmzettel haben, doch nicht jeder typografische Fehler führt zu einer juristischen Notwendigkeit für Neubedrucke.
Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass die Stimmabgaben wie geplant stattfinden können, ohne zusätzliche Verzögerungen durch Nachdruck und Verteilung. Gleichzeitig bleibt die Landeswahlleitung in der Pflicht, transparent zu erklären, wie die Fehlerkette zustande kam und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Was Wählerinnen und Wähler jetzt wissen sollten
Für die Stimmberechtigten ändert sich der Ablauf am Wahltag nicht. Wichtig ist jedoch:
- Stimmzettel werden weiterhin an den vorgesehenen Wahllokalen ausgegeben.
- Wählerinnen und Wähler sollten auf die korrekte Zuordnung der Liste achten und bei Unklarheiten das Wahlpersonal ansprechen.
- Rechtsmittel wegen formaler Mängel auf Stimmzetteln sind in Wahlprüfverfahren geregelt; pauschale Rückschlüsse lassen sich nicht ohne weiteres ziehen.
Hintergrund: Umfang der Produktion und Qualitätskontrolle
Die Herstellung von Stimmzetteln für eine Landtagswahl in einer Millionenstadt ist eine logistische Aufgabe: Layout, Druck, Falzung und Verteilung erfolgen in mehreren Schritten und unterliegen Fristen. Die Anzahl der gedruckten Zettel orientiert sich an der Zahl der Wahlberechtigten und der Organisation der Briefwahl. In Berlin standen auf dem Zettel für das Abgeordnetenhaus nach bisherigen Angaben 17 Parteien.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Wahltag | 20. September |
| Anzahl Parteien auf Zettel | 17 |
| Betroffene Stimmzettel | rund 4 Millionen |
| Partei | Die Urbane |
Die Landeswahlleitung hat angekündigt, den Vorfall intern zu analysieren. Ob dies zu Anpassungen im Qualitätssicherungsprozess führt, bleibt abzuwarten. Für die Wahlbeteiligten gilt: Der Wahltermin bleibt bestehen, und die Stimmzettel werden wie beschlossen verwendet.
„Die Chancengleichheit der Partei wird nach rechtlicher Prüfung nicht beeinträchtigt“
Ob diese juristische Bewertung in der öffentlichen Wahrnehmung genügt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin bleibt die Wahlverwaltung gefordert, Transparenz über die Abläufe zu schaffen und mögliche Risiken für die Stimmabgabe zu minimieren.
Ronny Schäfer, Korrespondent Berlin