In Berlin ist das Portal für den elektronischen Antrag auf Briefwahlunterlagen derzeit nicht erreichbar. Die Senatsinnenverwaltung informierte, dass die Störung seit Montag besteht und das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an einer schnellen Behebung arbeitet. Konkrete Ursachen nannte die Verwaltung bislang nicht.
Was betroffen ist und wer davon betroffen sein könnte
Das betroffene Angebot ermöglicht es Stimmberechtigten, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Der Ausfall trifft potenziell viele Wählerinnen und Wähler, denn bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September sind etwa 2,5 Millionen Menschen zum Wählen aufgerufen; für die Bezirksverordnetenversammlungen liegt die Zahl der Stimmberechtigten bei rund 2,75 Millionen – inklusive EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bei der AGH-Wahl jedoch nicht stimmberechtigt sind.
Die Senatsinnenverwaltung wies in ihrer Mitteilung darauf hin, dass nach bisherigen Erkenntnissen kein erkennbarer Zusammenhang zwischen der Störung des Portals und dem kürzlich öffentlich gewordenen Hackerangriff auf mehrere Senatsverwaltungen bestehe. Betroffen von jenem Angriff waren die Senatskanzlei sowie mehrere Fachressorts, die aus Sicherheitsgründen kurzzeitig vom Landesnetz getrennt worden waren.
„Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten arbeitet mit Hochdruck an deren Behebung“, erklärte ein Sprecher.
Welche Informationen bislang bestätigt sind
Aus der bisherigen Kommunikation lassen sich folgende Punkte zusammenfassen:
- Das Online-Antragsportal ist seit Montag nicht erreichbar.
- Die Behebung der Störung ist Aufgabe des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
- Nach aktuellem Kenntnisstand besteht kein Zusammenhang zur jüngsten Cyberattacke auf Teile der Senatsverwaltung.
- Die Wahltermine für das Abgeordnetenhaus und die BVV bleiben unverändert: 20. September.
Praktische Auswirkungen und Hinweise für Wahlberechtigte
Für Menschen, die jetzt Briefwahlunterlagen benötigen, bedeutet der Ausfall: keine Möglichkeit, den Antrag über das Online-Formular einzureichen, bis der Fehler behoben ist. Die Senatsinnenverwaltung hat bislang nicht kommuniziert, ob es alternative digitale Wege oder verlängerte Fristen geben wird. Üblicherweise bestehen zusätzlich papiergebundene Antragsmöglichkeiten — etwa per Post oder persönlich bei zuständigen Stellen — doch dazu hat die Verwaltung noch keine aktuelle Anweisung veröffentlicht.
Hintergrund: Bedeutung der Briefwahl in Berlin
Briefwahl hat in Berlin in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Viele Wählende nutzen die Möglichkeit, den Urnengang per Post zu erledigen, weil er flexibler ist oder Termin- und Mobilitätsgründe bestehen. Ein Ausfall eines zentralen Online-Dienstes trifft daher eine große Nutzergruppe und stellt die Verwaltungen vor organisatorische Herausforderungen, vor allem in der verbleibenden Zeit bis zur Wahl.
Offene Fragen und weitere Schritte
Wichtige Punkte, die nun zu klären sind, betreffen Transparenz und Kommunikation: Wie lange wird die Störung voraussichtlich andauern? Welche Ausweichmöglichkeiten werden angeboten? Und welche technischen Ursachen liegen der Unterbrechung zugrunde? Die Senatsinnenverwaltung hat bislang nur kurz Stellung genommen und verweist auf die Arbeit des Landesamtes.
Da die Behörden bereits erklärt haben, dass kein Zusammenhang zu den jüngsten IT-Sicherheitsvorfällen erkennbar sei, bleibt die Frage, ob es sich um einen internen Fehler, eine Überlastung oder ein externes Problem handelt. Bis zur Klärung sollten Betroffene die offiziellen Informationskanäle der Verwaltung beobachten.
Kurzdarstellung wichtiger Zahlen
| Datum der Wahl | 20. September |
|---|---|
| Stimmberechtigte (AGH) | ca. 2,5 Millionen |
| Stimmberechtigte (BVV) | ca. 2,75 Millionen |
Die Senatsverwaltung und das zuständige Landesamt stehen in der Verantwortung, schnell zu informieren und praktikable Alternativen anzubieten, damit die Wahlbeteiligung durch technische Probleme nicht beeinträchtigt wird. Bis dahin gilt: Wer Briefwahlunterlagen benötigt und das Online-Portal nicht nutzen kann, sollte die üblichen Verwaltungswege prüfen und auf Ankündigungen der Behörden achten.
Ich bleibe dran und informiere, sobald die Verwaltung nähere Angaben zur Ursache der Störung und zu Ersatzwegen gemacht hat.