Notstandslage nach Trockenheit und Brunnenausfall
Die Stadt Fulda hat mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand für die Stadtteile Dietershan und Bernhards festgestellt. Als Gründe nennt die Verwaltung die anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und den Ausfall eines der Tiefbrunnen, von denen die Versorgung der betroffenen Ortsteile abhängt. Der Brunnen liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg, die parallel eine entsprechende Anordnung erlassen hat.
Verordnung, Einschränkungen und Ausnahmen
Die Feststellung des Notstands bringt für die betroffenen Haushalte erhebliche Begrenzungen beim Umgang mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz mit sich. Die Stadtführung begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, die Versorgung der Bevölkerung insgesamt sicherzustellen.
„Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Angesichts der aktuell extremen Witterung sowie des Ausfalls eines Tiefbrunnens sehen wir aber keine andere Möglichkeit, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, erklärten Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner.
Wesentliche Verbote und Regeln im Überblick:
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen, öffentlichen und betrieblichen Grünanlagen sowie nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten.
- Das gilt auch für das Gießen von Bäumen und Sträuchern, mit Ausnahmen für notwendige Abwehrbewässerung.
- Abwehrbewässerung ist zeitlich eingeschränkt: nicht zwischen 10 und 20 Uhr und auf höchstens zweimal pro Woche begrenzt.
- Zisternen dürfen nicht beliebig mit Trinkwasser nachgefüllt werden; Erstbefüllung oder Nachfüllen von Wasserbecken und Schwimmbecken ist untersagt, sofern es sich nicht um notwendige Verwendung für Haushalt oder Abwehrbewässerung handelt.
Praktische Folgen für Anwohnerinnen und Anwohner
Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Dietershan und Bernhards bedeutet die Verordnung konkrete Einschränkungen bei der Gartenpflege und bei Freizeitnutzungen mit Wasser. Betreiberinnen und Betreiber von Betrieben mit Grünflächen sind ebenfalls betroffen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Regelungen bis auf Weiteres gelten; eine zeitliche Befristung wurde nicht genannt.
| Maßnahme | Status |
|---|---|
| Bewässerung nicht-erwerbsmäßiger Gärten | Verboten |
| Abwehrbewässerung (Bäume/Sträucher) | Erlaubt, max. 2× pro Woche, nicht 10–20 Uhr |
| Nachfüllen von Zisternen | Beschränkt/Verboten |
| Erstbefüllung/ Nachfüllen von Wasserbecken | Verboten (sofern nicht erforderlich) |
Kommunale Koordination und Appell
Die Stadtspitze verbindet die Anordnung mit einem Appell an die betroffenen Haushalte, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und die Vorgaben zu beachten. Die Nähe der betroffenen Tiefbrunnen zur Gemeinde Petersberg machte eine koordinierte Reaktion beider Verwaltungen erforderlich. Konkrete Angaben dazu, wann die Versorgungslage sich wieder stabilisieren könnte oder welche technischen Maßnahmen zur Behebung des Brunnenausfalls geplant sind, liegen in der bisherigen Mitteilung nicht vor.
Die Betroffenen sollten sich auf Kontrollen und mögliche Sanktionen bei Verstößen einstellen. Zugleich bleibt offen, ob weitere Ortsteile in Fulda von Einschränkungen betroffen werden, sollte die Trockenperiode anhalten oder weitere Versorgungsquellen ausfallen.
Die Stadtverwaltung rät den Bürgerinnen und Bürgern, bei Fragen die offiziellen Informationskanäle zu nutzen und auf Aushänge oder Online-Updates der Stadt Fulda zu achten.