Erfurt — Ein ehemaliger Referatsleiter des Landesamts für Verfassungsschutz hat im Thüringer Landtag erklärt, das Innenministerium habe keine direkten Einflussnahmen auf die Einstufung der AfD vorgenommen. Zugleich räumte der Zeuge ein, dass Vermerke und Berichte mit dem Ministerium geteilt und Besprechungen geführt worden seien. Die Aussagen füllen eine weitere Etappe im Untersuchungsausschuss, der die Arbeit des Verfassungsschutzes in Thüringen aufklären soll.
Wesentliche Aussagen des Zeugen
Nach eigenen Angaben stützte sich die Einstufung der AfD auf einen schriftlichen Einstufungsvermerk. Für diese Entscheidung sei eine breite Materialsammlung genutzt worden, sagte der frühere Referatsleiter. Der Fokus dieser Unterlagen habe insbesondere auf öffentlichen Äußerungen gelegen, etwa in sozialen Medien oder bei Parteiveranstaltungen.
„Soweit man keinen Konsens fand, wurde eine Entscheidung durch die Hausleitung getroffen.“
Diese Aussage unterstreicht, dass es innerhalb des Amtes unterschiedliche Bewertungen gegeben habe. Als letzte Entscheidungsinstanz nannte der Zeuge den damaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, der bei konkurrierenden Einschätzungen das letzte Wort gehabt habe.
Was geteilt wurde — und was nicht
Der Zeuge betonte, das Ministerium habe keinen Einfluss auf die fachliche Entscheidung genommen. Gleichwohl seien Vermerke und Berichte über Vorgänge und Einschätzungen an das Innenministerium übermittelt worden. Außerdem habe es Besprechungen gegeben. Aus den Schilderungen geht nicht hervor, welche konkreten Inhalte in Gesprächen behandelt wurden oder ob Rückmeldungen des Ministeriums dokumentierte Wirkung auf die Folgearbeit im Amt hatten.
- Einstufungsvermerk: Grundlage der Entscheidung zur Bewertung der AfD.
- Materialbasis: Umfangreiche Sammlung, vor allem öffentliche Äußerungen.
- Entscheidungslinie: Bei Uneinigkeit entschied die Hausleitung, mit Präsident Kramer als letzter Instanz.
Einordnung und offene Fragen
Die Aussagen des ehemaligen Referatsleiters betreffen mehrere zentrale Fragen für den Untersuchungsausschuss: Inwieweit können Informationsflüsse zwischen Verfassungsschutz und Innenministerium als normale Abstimmung gelten, und wann greift fachliche Einflussnahme? Dass Berichte geteilt worden seien, wäre aus Sicht der Transparenz und parlamentarischen Kontrolle zunächst nicht ungewöhnlich. Gleichwohl ist die Abgrenzung zwischen Informationsaustausch und politischem Einfluss ein Kernpunkt, den die Abgeordneten weiter klären wollen.
Der Zeuge machte deutlich, dass die Bewertung von Extremismusfragen intern nicht immer einmütig erfolgte. Unterschiedliche fachliche Einschätzungen seien vorkommen; die hausinterne Entscheidungsstruktur habe diesen Konfliktpunkt adressiert.
Tableau: Beteiligte und ihre Rollen
| Akteur | Rolle laut Zeugenaussage |
|---|---|
| Früherer Referatsleiter | Erklärte Grundlage: Einstufungsvermerk; Nutzung umfangreicher Materialsammlung |
| Innenministerium | Erhielt Vermerke und Berichte; nahm nach Zeugenaussage keine Entscheidungen vor |
| Hausleitung / Verfassungsschutzpräsident | Entscheidung bei fehlendem Konsens; Stephan Kramer als letzte Entscheidungsinstanz |
Kontext: Untersuchungsausschuss und öffentliche Debatte
Der Untersuchungsausschuss befasst sich seit längerem mit der Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und insbesondere mit der Frage, wie und auf welcher Grundlage Entscheidungen zur Beobachtung oder Einstufung der AfD getroffen wurden. Die heutige Zeugenaussage fügt konkrete organisatorische Hinweise hinzu, lässt aber einige inhaltliche Fragen offen — etwa ob und wie geteilte Berichte die Wahrnehmung von Sachverhalten beeinflusst haben.
Für die Abgeordneten bleibt nun zu prüfen, welche Dokumente konkret übermittelt wurden, welche Protokolle zu den Besprechungen existieren und ob es nachvollziehbare Pfade gibt, die zeigen, wie Informationen im Amt und zwischen Amt und Ministerium verarbeitet wurden. Der weitere Verlauf der Ausschussarbeit wird zeigen, ob sich aus den bisherigen Aussagen ein klareres Bild ergibt.
Für Bürger und politische Beobachter ist von Interesse, wie die institutionellen Schutzmechanismen greifen, wenn Fachbehörde und politisch verantwortliches Ministerium in Kontakt stehen. Die Balance zwischen fachlicher Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde und demokratischer Kontrolle durch die Exekutive bleibt ein zentrales Thema der Debatte.
Der Untersuchungsausschuss wird die Befragungen fortsetzen. Weitere Zeugen und eingereichte Unterlagen sollen dazu beitragen, die Abläufe im Amt für Verfassungsschutz detaillierter zu rekonstruieren und Befunde für mögliche politische oder rechtliche Konsequenzen zu liefern.