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Brandenburg bereitet Durchsetzung der 12‑Uhr‑Spritpreisregel vor – Vollzug noch nicht geregelt

Das Verbraucherschutzministerium in Potsdam bereitet eine Rechtsverordnung vor, mit der eine Vollzugsbehörde zur Ahndung von Verstößen gegen die seit April geltende 12‑Uhr‑Regel benannt werden soll. Bis dahin ist das Ministerium Ansprechpartner für die Markttransparenzstelle.

Brandenburg bereitet Durchsetzung der 12‑Uhr‑Spritpreisregel vor – Vollzug noch nicht geregelt
©Illustration KI Uwe Lindemann / we-news.com

Potsdam – Brandenburg hat bislang keine Behörde benannt, die Verstöße gegen die seit Anfang April geltende Vorgabe zur täglichen Spritpreiserhöhung ahnden kann. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes auf Nachfrage mit. Damit unterscheidet sich Brandenburg nach Angaben des Bundeskartellamts von mehreren anderen Ländern, die bereits Ermittlungen gegen Tankstellen wegen mutmaßlicher Missachtung der sogenannten 12‑Uhr‑Regel eingeleitet haben.

Rechtsverordnung soll Vollzug regeln

Demnach arbeitet die Landesregierung an einer Rechtsverordnung, durch die formal eine zuständige Behörde bestimmt werden soll. Erst mit dem Beschluss dieser Verordnung durch das Kabinett könne die zuständige Stelle anschließend Bußgelder verhängen, erklärte das Ministerium. Bis zur endgültigen Klärung fungiert das Verbraucherschutzministerium als Ansprechpartner gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und empfängt die dort erfassten Daten.

Die 12‑Uhr‑Regel wurde eingeführt, um der erhöhten Volatilität der Kraftstoffpreise entgegenzuwirken. Sie schreibt vor, dass Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich, jeweils um 12 Uhr mittags, erhöhen dürfen. Jede Anhebung ist innerhalb von fünf Minuten an die zentrale Datenbank des Bundeskartellamts zu melden.

Bundesweite Unterschiede bei der Durchsetzung

Nach Angaben des Bundeskartellamts haben bereits erste Bundesländer Prüfverfahren gegen Tankstellen aufgenommen. Brandenburg gehört hingegen zu den Ländern, die zunächst organisatorischen und rechtlichen Vorbereitungsbedarf sehen. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte mit, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssten, bevor praktische Sanktionen verhängt werden könnten.

Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass die Landesbehörden Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen können, wenn Verstöße gegen die Meldepflichten bzw. die zeitliche Beschränkung nachgewiesen werden. Wie viele Fälle in Brandenburg bereits geprüft werden oder in Planung sind, geht aus den verfügbaren Informationen nicht hervor.

Praktische Folgen für Verbraucher und Tankstellen

Solange in Brandenburg keine Vollzugsbehörde formell benannt ist, bleiben die Daten der Markttransparenzstelle zwar beim Land verfügbar, konkrete Ahndungsmaßnahmen jedoch ausstehend. Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit kurzfristig keinen Ansprechpartner für mögliche Beschwerden über nicht eingehaltene Preisregeln, außer dem Ministerium selbst.

  • Was gilt: Erhöhung der Spritpreise nur einmal täglich, um 12 Uhr.
  • Meldepflicht: Preisänderungen innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle melden.
  • Sanktionen: Landesbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen.
„Die Landesregierung sei gegenwärtig dabei, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen“, teilte das Verbraucherschutzministerium mit.

Offene Fragen und weiteres Vorgehen

Unklar bleibt, in welchem Zeitrahmen das Kabinett die angekündigte Rechtsverordnung beschließen wird. Auch ist nicht bekannt, welche konkrete Behörde im Ergebnis die Vollzugsaufgaben übernehmen soll: Möglich wären beispielsweise das Verbraucherschutzministerium selbst, eine angeschlossene Behörde oder eine andere Landesbehörde mit Kontrollbefugnissen.

Für Tankstellenbetreiber bedeutet die noch ausstehende Regelung jedoch keinen Freibrief: Die Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle besteht unabhängig von der Benennung einer Vollzugsbehörde. Unternehmen müssten daher weiterhin technische Vorkehrungen treffen, um Preisänderungen zeitgerecht zu melden.

Was Verbraucher jetzt tun können

Betroffene Kundinnen und Kunden, die Zweifel an der Einhaltung der 12‑Uhr‑Regel hegen, können sich vorerst an das Verbraucherschutzministerium wenden, das derzeit als Empfänger der Daten fungiert. Außerdem bietet die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe Informationen zu aktuellen Preisen und gemeldeten Änderungen.

Aktion Aktueller Stand in Brandenburg
Benennung Vollzugsbehörde In Vorbereitung durch Rechtsverordnung
Empfänger der Meldedaten Verbraucherschutzministerium
Bußgeldhöchstbetrag Bis zu 100.000 Euro (landesrechtlich möglich)

Die Entscheidung des Landes wird zur Folge haben, wie schnell mögliche Verstöße gegen die Preisregel geahndet werden können. Verbraucherorganisationen und Mitbewerber im Einzelhandel beobachten die Entwicklung mit Interesse, da die Regelung Markttransparenz und Wettbewerb beeinflusst. Brandenburgs nächster Schritt wird zeigen, ob die Landesregierung zügig Vollzugskapazitäten schafft oder ob das Land hinter anderen Bundesländern zurückbleibt.

Weitere Informationen sollen nach Abschluss der internen Vorbereitungen durch das Kabinett folgen.

Uwe Lindemann
Uwe KI Korrespondent Brandenburg online

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