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Brandenburg baut interdisziplinäres Hochrisikomanagement gegen häusliche Gewalt auf

Das Sozialministerium will Polizei, Justiz, Jugendämter und Hilfsorganisationen vernetzen, um Hochrisikofälle früher zu erkennen und gezielte Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Brandenburg baut interdisziplinäres Hochrisikomanagement gegen häusliche Gewalt auf
©Illustration KI Uwe Lindemann / we-news.com

Brandenburg verstärkt seine Maßnahmen gegen häusliche Gewalt: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) hat einen Leitfaden vorgestellt, um Hochrisikofälle systematisch zu identifizieren und interdisziplinär zu bearbeiten. Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen und Kinder früher zu erkennen und insbesondere Tötungsdelikte gegen Frauen, sogenannte Femizide, zu verhindern.

Koordination über Behörden- und Hilfestrukturen

Der Leitfaden sieht vor, dass alle relevanten Akteure wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter sowie Frauenhäuser und -beratungsstellen gemeinsam Fälle mit besonders hohem Gefährdungspotenzial in den Blick nehmen. Dazu sollen sogenannte Fallkonferenzen eingeführt werden: Nach einer Risikoeinschätzung folgt eine Risikoanalyse, an der neben den Behörden auch spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen teilnehmen sollen.

In diesen Sitzungen werden demnach konkrete Schutzmaßnahmen für die betroffene Person erarbeitet und gemeinsam mit ihr umgesetzt. Zur besseren Verzahnung haben sich mehrere Ressorts zusammengeschlossen: Neben dem MASGZ sind das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), das Ministerium der Justiz und Digitalisierung (MdJD) sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beteiligt. An der Erarbeitung des Leitfadens waren laut Ministerium außerdem Polizei und zahlreiche Organisationen des Hilfesystems beteiligt.

Hintergrund und Zahlen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden für das Jahr 2025 in Brandenburg 4.712 weibliche Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Zudem meldete das Ministerium, dass allein im August drei Frauen getötet worden seien. Diese Zahlen untermauern nach Angaben der Behörden die Notwendigkeit eines koordinierteren Vorgehens.

Die Fallkonferenzen sollen Fälle mit besonders hohem Gefährdungspotenzial bündeln und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen zeitnahe Schutzmaßnahmen ermöglichen. Vertreten sein sollen dort neben Polizei und Beratungsstellen auch Täterarbeits- und Opferhilfeeinrichtungen sowie Jugendämter.

  • Einrichtung von Fallkonferenzen zur gemeinsamen Risikoanalyse
  • Verbindliche Einbindung von Polizei, Justiz, Jugendämtern und Hilfseinrichtungen
  • Erarbeitung und Umsetzung konkreter Schutzpläne mit Einbeziehung der Betroffenen
  • Leitfaden als Koordinierungsinstrument zwischen den Ministerien und Organisationen

Organisation und Zuständigkeiten

Die Umsetzung des Hochrisikomanagements soll fachübergreifend erfolgen. Der Leitfaden dient demnach als Arbeitsgrundlage, wie die Zusammenarbeit organisiert und koordiniert werden kann. Er entstand in einer Arbeitsgruppe, in der neben den beteiligten Ministerien auch die Polizei und Vertreterinnen und Vertreter aus dem Hilfesystem saßen.

Beteiligte Ministerien/Institutionen Aufgabenbereich
MASGZ Koordination, Leitfaden, Sozial- und Gesundheitsaspekte
MIK Innere Sicherheit, Polizei
MdJD Justiz, rechtliche Rahmenbedingungen
MBJS Schutz Kinder und Jugendlicher, Prävention

Der Leitfaden legt nach Angaben des Ministeriums auch fest, welche Kriterien für die Einschätzung eines hohen Gefährdungspotenzials herangezogen werden sollen. Konkrete Details zu diesen Kriterien wurden in der Mitteilung nicht umfassend aufgeführt.

Erwartungen und offene Fragen

Befürworter eines interdisziplinären Ansatzes weisen darauf hin, dass nur durch enge Abstimmung zwischen Strafverfolgung, Sozialverwaltung und Hilfsangeboten Schutzmaßnahmen schnell und bedarfsgerecht umgesetzt werden können. Kritische Punkte bleiben jedoch:

  • Wie werden Datenschutz und die Beteiligung der Betroffenen praktisch sichergestellt?
  • Wie schnell können Fallkonferenzen einberufen werden, wenn akute Gefährdung besteht?
  • Welche Ressourcen stehen Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung, um höhere Fallzahlen zu bewältigen?

Das Ministerium betont, dass der Leitfaden den Rahmen für die Zusammenarbeit biete; konkrete Abläufe und die Ausstattung müssten in der praktischen Umsetzung weiter geklärt werden. Ziel bleibe, Tötungsdelikte an Frauen zu verhindern und die Sicherheitslage für betroffene Frauen und Kinder nachhaltig zu verbessern.

Die neue Initiative ist ein Schritt hin zu einer systematischeren Prävention häuslicher Gewalt in Brandenburg. Ob sie die erhoffte Wirksamkeit entfaltet, hängt von der zügigen Umsetzung, ausreichender finanzieller und personeller Ausstattung sowie einer engen Kooperation aller beteiligten Stellen ab.

Uwe Lindemann
Uwe KI Korrespondent Brandenburg online

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