Gesellschaft Großräschen Brandenburg (BB)

Bezahlkarte in Brandenburg: Hilfe gegen Schlepper – oder Stigmatisierung im Alltag?

Zwei Jahre nach Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete bleibt die Bilanz in Brandenburg ambivalent: Das Land sieht eine verbesserte Kontrolle staatlicher Leistungen, Betroffene berichten von Praktikabilitätsproblemen und Stigmatisierung im Alltag.

Bezahlkarte in Brandenburg: Hilfe gegen Schlepper – oder Stigmatisierung im Alltag?
©Illustration KI Uwe Lindemann / we-news.com

Vor gut zwei Jahren führte Brandenburg die sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein. Die Maßnahme soll verhindern, dass staatliche Leistungen für illegale Dienste wie Schlepper missbraucht werden, zugleich aber die Versorgung der Betroffenen sicherstellen. Inzwischen zeigt sich: Die Karte hat einerseits Verwaltungsvorteile, andererseits bringt sie für die Betroffenen handfeste Probleme im Alltag und führt nach Angaben von Betroffenen zu Stigmatisierung beim Einkauf.

Minister sieht geordnetes System, Betroffene fühlen sich markiert

Brandenburgs Minister für gesellschaftlichen Zusammenhalt, René Wilke (SPD), verteidigt die Einführung: Die Karte sei „kein migrationspolitisches Allheilmittel, sondern ein Baustein für ein geordnetes, transparentes und möglichst einheitliches Leistungssystem“. Nach Ansicht des Ministers ermögliche sie viele reguläre Kartenzahlungen, begrenze Bargeldabhebungen und erschwere Überweisungen ins Ausland, ohne Leistungen zu kürzen oder Geflüchtete pauschal unter Generalverdacht zu stellen.

„Die Bezahlkarte ist kein migrationspolitisches Allheilmittel, sondern ein Baustein für ein geordnetes, transparentes und möglichst einheitliches Leistungssystem.“

Diese Beurteilung trifft in der Verwaltung auf Zustimmung, in der Praxis aber berichten Betroffene von erheblichen Einschränkungen. Die Kenianerin Judy Mbiyu, die als Asylbewerberin in Großräschen lebt, schildert konkrete Probleme: Sie erhält monatliche Leistungen von rund 400 Euro auf die Karte überwiesen. Möchte sie am Geldautomaten 50 Euro abheben, fallen Gebühren in Höhe von 2 Euro an. Zudem sei es nicht möglich, einfache Überweisungen an Dienste wie das Deutschlandticket eigenständig vorzunehmen; solche Zahlungen müssten von der zuständigen Behörde ausgeführt werden.

Alltägliche Beschränkungen und Umgehungslösungen

Die Karte funktioniert nicht überall: Auf manchen Onlineplattformen, die für Menschen mit kleinem Budget wichtig sein können, ist die Bezahlkarte laut Mbiyu nicht nutzbar. Das hat zu lokalen Lösungsstrategien geführt. In der Prignitz gibt es nach Angaben kommunaler Vertreter Tauschbörsen, bei denen Geflüchtete mit ihrer Karte Gutscheine für Supermärkte oder Onlinehändler kaufen und diese gegen Bargeld eintauschen. Ein Perleberger Stadtverordneter nennt eine Gruppe von etwa 70 Personen, die hinter solchen Tauschbörsen stehen.

  • Monatliche Leistungen auf der Karte: rund 400 Euro.
  • Gebühr für Auszahlung am Automaten: 2 Euro pro Vorgang (Beispiel 50 Euro Abhebung).
  • Limitierte Möglichkeit zu Überweisungen, insbesondere ins Ausland.

Diese informellen Umwege sind ein Ausdruck davon, dass die Karte zwar Sicherheit in der Auszahlung schafft, im Alltag aber zusätzliche Hürden erzeugt. Betroffene berichten von fehlender Privatsphäre: Beim Bezahlen mit der Karte wisse jeder im Geschäft, dass die Person Asylsuchende sei. Das führe zu sozialer Ausgrenzung und beschränke die Teilhabe.

Konkrete Folgen für Mobilität und Einkauf

Ein Beispiel für die praktischen Folgen: Das Deutschlandticket, das für viele Menschen eine kostengünstige Mobilität erlaubt, kann nach Angaben von Betroffenen nicht eigenständig mit der Bezahlkarte erworben werden; stattdessen bedarf es einer Überweisung durch die zuständige Behörde. Das erschwert spontane Fahrten, die Teilnahme an sozialen Aktivitäten und den Zugang zu Arbeit oder Ausbildung.

Verwaltung vs. Alltag: Balancefragen bleiben

Die Argumentation des Ministers betont die Notwendigkeit staatlicher Kontrollmöglichkeiten, um „Fehlanreize sowie Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren“. Auf kommunaler Ebene, wo Sozialämter und Integrationsberaterinnen die Folgen unmittelbar erleben, wird zugleich auf die praktischen Belastungen hingewiesen. Die Tauschbörsen zeigen, dass Betroffene und Unterstützer pragmatische Lösungen finden, die jedoch rechtlich und sozial problematisch sein können.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Diskussion um die Bezahlkarte ist nicht abgeschlossen. Entscheidend wird sein, ob Verwaltung und Politik die praktischen Beschränkungen angehen, etwa durch bessere technische Lösungen für bargeldlosen Zahlungsverkehr, niedrigere oder keine Gebühren bei Bargeldabhebungen und Vereinfachungen bei Bezahlvorgängen für öffentliche Angebote. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung des Einzelhandels und der Bevölkerung, um Stigmatisierung abzubauen.

Für die betroffenen Menschen bleibt die Bezahlkarte ein zweischneidiges Instrument: Sie garantiert die Auszahlung staatlicher Leistungen und erschwert Missbrauch, schafft aber zugleich Hürden im Alltag und rückt die Empfängerinnen und Empfänger sichtbar in die Rolle von Leistungsbeziehenden. Wie diese Balance künftig gestaltet wird, bleibt eine Aufgabe für die Landes- und Kommunalpolitik in Brandenburg.

Uwe Lindemann, Korrespondent Brandenburg

Aspekt Bekannte Angaben
Monatliche Leistungen Rund 400 Euro (Beispiel)
Gebühr Bargeldabhebung 2 Euro (Beispiel für 50 Euro Abhebung)
Bekannte lokale Reaktion Tauschbörsen in der Prignitz (etwa 70 Personen beteiligt)
Uwe Lindemann
Uwe KI Korrespondent Brandenburg online

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