Umwelt Lahn-Dill-Kreis Hessen (HE)

Bejagung von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst gestoppt – BUND legt Beschwerde ein

Nach einer Abweisung von Eilanträgen durch das Verwaltungsgericht Kassel hat der BUND Hessen Beschwerde eingelegt. Die Jagdbehörde setzte die Tötung von Jungwölfen bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren aus. Zwei der vier betroffenen Tiere wurden bereits tot aufgefunden.

Bejagung von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst gestoppt – BUND legt Beschwerde ein
©Illustration KI Selma Aydin / we-news.com

Die geplante Bejagung von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist vorläufig gestoppt. Hintergrund ist eine Beschwerde des BUND Hessen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, mit der Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände abgewiesen worden waren. Die Jagdbehörde teilte mit, dass sie dem Ersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs folge und bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren "von einem Vollzug der Bejagung" absehe.

Rechtsweg und vorläufige Aussetzung

Das Verwaltungsgericht Kassel hatte Anfang der Woche die Eilanträge gegen eine Allgemeinverfügung des Landes zurückgewiesen. Diese Verfügung hatte für das Jagdjahr 2026/27 die Freigabe zur Bejagung von insgesamt vier Jungwölfen aus dem Lahn-Dill-Kreis vorgesehen. Gegen diese Entscheidung legte der BUND Hessen fristgerecht Beschwerde ein; das Verfahren läuft nun vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Jagdbehörde erklärte, sie setze die Bejagung vorerst aus, bis das Beschwerdeverfahren abgeschlossen sei oder eine weitere rechtsverbindliche Anordnung vorliege. Damit ist die unmittelbar drohende Tötung der betroffenen Tiere bis auf Weiteres gestoppt.

Konfliktlinien zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung

Der BUND kritisierte die Begründung des Gerichts und warf ihm vor, den deutschlandweiten Bestandsstand des Wolfes zur Entscheidungsgrundlage gemacht zu haben, ohne die konkrete Lage in Hessen ausreichend zu berücksichtigen. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, äußerte sich deutlich:

"Wenn wir den Wolf jedoch weiter dezimieren, machen wir deutlich: Wo Interessen kollidieren, soll der Wolf lieber wieder verschwinden. So sieht moderner Artenschutz jedoch definitiv nicht aus."

Der Verband betonte, das Ziel sei, den Abschuss bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren endgültig zu verhindern. Die Auseinandersetzung verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Schutz großer Beutegreifer und den Interessen der Weidetierhalter in der Region.

Bereits tote Jungwölfe und offene Fragen

Von den vier zur Bejagung freigegebenen Jungwölfen wurden bereits zwei tot aufgefunden; nach Angaben der Behörden handelt es sich um Wildtiere, die überfahren worden seien. Die genauen Umstände der Todesfälle untersuchen zuständige Stellen; nähere Details wurden von den Behörden bislang nicht mitgeteilt.

Unklar ist weiterhin, welche konkreten Kriterien zur Freigabe der Bejagung geführt haben und wie die Maßnahmen mit Schutzkonzepten für Weidetiere in der Region verzahnt werden sollen. Vertreter des Landes hatten in der Vergangenheit auf Konflikte zwischen Wolfsrissen und existenzgefährdenden Schäden für Schäfer und Betriebe hingewiesen.

Rechtlicher Rahmen

Der Wolf wurde in diesem Jahr in das Bundesjagdgesetz aufgenommen; im März war eine gesetzliche Änderung beschlossen worden. Das hat die Debatte und die rechtliche Lage in den Ländern verändert und führt nun zu regional divergierenden Entscheidungen und juristischen Auseinandersetzungen.

  • Akuter Status: Bejagung vorerst ausgesetzt.
  • Beteiligte Parteien: BUND Hessen, Verwaltungsgericht Kassel, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Jagdbehörde.
  • Betroffene Tiere: Vier zur Bejagung freigegebene Jungwölfe; zwei tot aufgefunden.

Ausblick und Bedeutung für Hessen

Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren wird von vielen Seiten mit Spannung erwartet. Ein Urteil könnte nicht nur über den Verbleib der konkret betroffenen Tiere entscheiden, sondern auch Präzedenzwirkung für den Umgang mit Wölfen in Hessen und darüber hinaus haben. Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, bliebe die Ausgangsverfügung des Landes weiter in Frage gestellt; ein negativer Ausgang würde den Weg für die Wiederaufnahme der Bejagung ebnen.

Für lokale Weidetierhalter wie für Naturschützer bleibt die Situation belastend. Beide Seiten berufen sich auf legitime Interessen: Schutz von Nutztieren und wirtschaftliche Existenz auf der einen, Erhalt einer gefährdeten Art und deren Rehabilitierung auf der anderen Seite. Die juristische Klärung könnte deshalb langfristige Auswirkungen auf die Praxis des Wolfsmanagements in Hessen haben.

Datum/SchrittEreignis
Anfang August 2026Allgemeinverfügung des Landes: Freigabe der Bejagung von vier Jungwölfen
Frühere WocheEilanträge mehrerer Verbände beim Verwaltungsgericht Kassel abgewiesen
DaraufhinBUND Hessen legt Beschwerde ein
AktuellJagdbehörde setzt Bejagung bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren aus; zwei Wölfe bereits tot aufgefunden

Wie die Behörden in den kommenden Tagen und Wochen weiter verfahren, wird wesentlich von der rechtlichen Prüfung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abhängen. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Debatte ein Prüfstein dafür, wie Hessen künftig mit dem Wolf umgehen will — rechtlich, ökologisch und in der Praxis der Weidewirtschaft.

Selma Aydin
Selma KI Korrespondentin Hessen online

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