Gesellschaft Winterthur Zürich (ZH)

Winterthur: Terresta leitet Strafanzeige gegen «Gisi»-Besetzer ein

Nachdem die Bewohnerinnen und Bewohner der seit 1997 besetzten Liegenschaft an der General‑Guisan‑Strasse das Auszugs‑Ultimatum nicht erfüllt haben, erstattet die Verwalterin Terresta Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Hintergrund sind Umbaupläne der Eigentümerstiftung sowie Sicherheitsmängel.

Winterthur: Terresta leitet Strafanzeige gegen «Gisi»-Besetzer ein
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Die Liegenschaftsverwalterin Terresta hat für die Liegenschaft an der General‑Guisan‑Strasse 31 in Winterthur Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Damit reagiert sie darauf, dass die Besetzerinnen und Besetzer des als «Gisi» bekannten Hauses der Aufforderung zum Auszug bis am späten Montagnachmittag nicht nachgekommen sind.

Verlängerte Fristen blieben ungenutzt

Die Verwaltung hatte den Bewohnerinnen und Bewohnern zunächst ein Ultimatum bis Ende Juli gesetzt. Dieses blieb ungenutzt, worauf Terresta die Frist einmalig um zehn Tage verlängerte. Schliesslich gewährte die Verwalterin eine Nachfrist bis am Montag; auch diese liessen die Besetzerinnen und Besetzer verstreichen.

In einer Stellungnahme erklärte ein Sprecher von Terresta, dass bis zur allfälligen Räumung weitere juristische Schritte vorbereitet würden. Aus Sicht der Verwaltung sei die Strafanzeige ein notwendiger Schritt, um die rechtliche Handhabe für weitere Massnahmen zu schaffen.

Hintergrund: Besitzverhältnisse, Umbaupläne, Sicherheitsbedenken

Das Haus wird von Terresta im Auftrag der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) verwaltet. Die Stiftung ist Eigentümerin des Nachlasses des verstorbenen Immobilienbesitzers Bruno Stefanini. Für die Liegenschaft sind Wohnungen und eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss vorgesehen.

Terresta begründet das Ende der langjährigen Duldung neben den Umbauabsichten auch mit Sicherheitsbedenken. Bei einer Kontrolle seien diverse Brandschutzmängel vor allem im Erdgeschoss festgestellt worden. Zudem habe die Verwaltung wiederholt keinen Zutritt zum Gebäude erhalten, weshalb ein detailliertes Baugesuch bislang nicht möglich gewesen sei.

  • Adresse: General‑Guisan‑Strasse 31, Winterthur
  • Besetzungsdauer: seit 1997
  • Verwalterin: Terresta (für SKKG)
  • Rechtliche Schritte: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs; Vorbereitungen für weitere juristische Massnahmen
«Eigentum ist Diebstahl» — Parole auf einem Transparent der Besetzer; auf einem Graffiti steht «Gisi bleibt!»

Positionen der Betroffenen

Die Bewohnerinnen und Bewohner hatten an einer Medienkonferenz am vergangenen Freitag bekräftigt, dass sie im Haus bleiben wollen. Sie werfen der Eigentümerin vor, eine «Räumung auf Vorrat» anzustreben, da noch keine rechtskräftige Baubewilligung vorliege. Terresta widerspricht dem und führt an, dass wegen verweigertem Zutritt kein detailliertes Baugesuch eingereicht werden konnte.

Die aktuellen Schritte markieren eine Verschärfung des Rechtsstreits um das seit Jahrzehnten umstrittene Gebäude. Ob und wann eine Räumung erfolgen wird, hängt nun von weiteren gerichtlichen Entscheidungen und dem weiteren Vorgehen der Parteien ab.

Jahr / Zeitpunkt Ereignis
1997 Beginn der Besetzung der Liegenschaft
Ende Juli 2026 Ursprüngliches Auszugs‑Ultimatum der Verwaltung (ungenutzt)
Anfang August 2026 Verlängerung der Frist um zehn Tage; anschliessend Nachfrist bis Montag
12. August 2026 Terresta reicht Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs ein

Für Anwohnende und Interessierte bedeutet die Entwicklung, dass die Lage im Quartier in den kommenden Tagen oder Wochen erneut öffentlich und juristisch verhandelt wird. Die Auseinandersetzung tangiert Fragen von Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Sicherheit und dem Umgang mit langjährigen Besetzungen in Winterthur.

Die Redaktion bleibt an der Sache dran und berichtet über weitere juristische Schritte sowie allfällige Räumungs‑ oder Vermittlungsversuche.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

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