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Schwyz verzichtet auf neue «Schlüsselgebiete» in überarbeiteter Landschaftskonzeption

Der Regierungsrat hat nach Widerstand aus der Bevölkerung und Abklärungen mit dem Bund die geplante Ausweisung von vier Schlüsselgebieten aufgehoben. Die Konzeption bleibt bestehen, fokussiert nun aber auf Landschaftsräume und Entwicklungsziele ohne neue kantonal bedeutsame Landschaften.

Schwyz verzichtet auf neue «Schlüsselgebiete» in überarbeiteter Landschaftskonzeption
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Kanton Schwyz nimmt in seiner überarbeiteten Landschaftskonzeption einen Kurswechsel vor: Die Regierung verzichtet auf die von ihr ursprünglich vorgeschlagenen Schlüsselgebiete. Das teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Die Entscheidung folgt auf Einwendungen aus der öffentlichen Mitwirkung und anschliessende Abklärungen zur Genehmigungsfähigkeit des kantonalen Richtplans durch den Bund.

Ausgangslage und Reaktionen

Ursprünglich hatte der Regierungsrat vier Gebiete als besonders schützenswert gekennzeichnet. Betroffen wären demnach die Regionen Mythen, Muotathal Sunnehalb, Glattalp und das Wägital gewesen. In der öffentlichen Mitwirkung 2023 traf dieser Vorschlag auf Widerstand, insbesondere aus der Landwirtschaf t: Landwirtinnen und Landwirte befürchteten einschneidende Vorgaben für ihre Tätigkeiten.

Aufgrund dieser Opposition startete der Regierungsrat einen Neuanfang. Interne Abklärungen sowie der Dialog mit dem Bund führten schliesslich zur Erkenntnis, dass die Genehmigung des kantonalen Richtplans nicht von der Ausweisung zusätzlicher kantonal bedeutsamer Landschaften abhängt.

Inhalt der reduzierten Konzeption

Die überarbeitete Konzeption behält einen strukturellen Rahmen bei: Der Kanton wird weiterhin in verschiedene Landschaftsräume eingeteilt, und für die Gesamtlandschaft sowie für jeden Raum werden Entwicklungsziele formuliert. Zudem nennt die Konzeption Massnahmen zur Stärkung landschaftlicher Eigenheiten und legt fest, wie mit kantonal bedeutsamen Landschaften umgegangen werden soll.

Neu ist jedoch, dass die Exekutive auf die formale Schaffung von Schlüsselgebieten verzichtet. Die Staatskanzlei betont, die Konzeption enthalte nun eine begründete Darstellung, weshalb zusätzliche Schutzstufen nicht erforderlich seien.

Praktische Folgen für Landwirtschaft und Landschaftspflege

Für Landwirtschaftsbetriebe bedeutet der Verzicht auf Schlüsselgebiete, dass keine ergänzenden, kantonal verordneten Einschränkungen aus dieser Konzeption unmittelbar anfallen. Die Regierung reagiert damit auf die zentralen Befürchtungen der Bauernschaft, die in der Mitwirkung geäussert wurden.

Gleichzeitig bleibt offen, wie sich die vorgeschlagenen Entwicklungsziele in konkreten Massnahmen niederschlagen. Die Konzeption nennt Förderansätze für landschaftliche Eigenheiten — etwa Erhalt von Trockenstandorten, traditionelle Offenlandschaften oder dynamische Waldstrukturen — ohne jedoch zusätzliche rechtliche Schutzstufen vorzusehen.

Koordination mit dem Bund

Wesentlich für die Entscheidung war die Gewissheit, dass der Bund den kantonalen Richtplan auch ohne Ausweisung neuer kantonaler Landschaften genehmigen kann. Damit entfiel ein gesetzlicher Zwang zur Schaffung von Schlüsselgebieten, wie ihn der Regierungsrat anfänglich angenommen hatte.

Offene Fragen und Ausblick

Fraglich bleibt, wie die Konzeption in der Umsetzung konkreter wird: Welche Instrumente werden eingesetzt, um die formulierten Entwicklungsziele zu erreichen, und wie werden sie finanziert? Auch die Frage nach Monitoring und Wirkungsberichten ist noch zu klären. Die Staatskanzlei hält in ihrem Communiqué fest, dass die Konzeption nun eine Begründung enthält, warum Schlüsselgebiete nicht nötig seien — eine inhaltliche Vertiefung zu den alternativen Massnahmen bleibt abzuwarten.

  • Bisher vorgesehene Schlüsselgebiete: Mythen, Muotathal Sunnehalb, Glattalp, Wägital
  • Neuer Fokus: Einteilung in Landschaftsräume und Entwicklungsvorgaben
  • Grund: Widerstand in der Mitwirkung 2023 und Rücksprache mit dem Bund

Die Debatte um Landschaftsschutz versus Nutzungsrechte ist in vielen Kantonen ein Dauerthema. Schwyz versucht mit dem jetzt gewählten Weg, einen Kompromiss zwischen Schutzinteressen und dem Bedarf der Land- und Grundeigentümer zu finden. Entscheidend wird die praktische Umsetzung der Konzeption sein: ob ohne formale Schlüsselgebiete gleichwohl wirksame Schutz- und Entwicklungsprogramme entstehen.

AspektStand
SchlüsselgebieteKeine Neu-Ausweisung
LandschaftsräumeWeiterhin Gliederung vorgesehen
BundesgenehmigungErmöglicht ohne neue kantonale Landschaften

Der Regierungsrat hat die Weichen für die verabschiedete Konzeption gestellt; wie die Gemeinden, Landwirtschaf t und Umweltorganisationen darauf reagieren, bleibt ein Thema für die kommenden Monate. Klar ist: Die Diskussion um die Balance zwischen Landschaftserhalt und Nutzungsfreiheit wird im Kanton Schwyz weitergeführt.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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