Im Sommer sieht man im Tessin immer wieder Menschen, die nach dem Schwimmen nur in Badekleidung oder mit freiem Oberkörper durch die Stadt gehen. Eine ausdrückliche kantonale Strafbestimmung dafür existiert jedoch nicht. Die Gemeinden regeln den Umgang mit leichter Bekleidung unterschiedlich: Ascona verbietet Badekleidung im Ortskern, Lugano und Locarno setzen auf Toleranz und situatives Einschreiten.
Kein kantonales Strafrecht, sondern lokale Praxis
Gemäss den vorliegenden Informationen stellt das Tragen von Badekleidung oder leicht bekleideten Oberkörpern im Tessin weder eine Straftat noch eine mit Busse belegte Verwaltungsübertretung nach dem kantonalen Gesetz über die öffentliche Ordnung dar. Damit liegt die Handhabung primär in der Verantwortung der einzelnen Gemeinden und Städte.
Unterschiedliche Regeln in den Gemeinden
Die Praxis unterscheidet sich vor Ort:
- Ascona: Der Gemeinderat hat für den Ortskern explizit ein Verbot erlassen. Im Bereich der Piazza Torre ist zudem das Baden untersagt. Die Kleidung müsse «angemessen» sein; die Polizei könne Personen auffordern, ein T‑Shirt anzuziehen.
- Lugano: In Lugano sind Fälle nach Auskunft der Stadträtin Karin Valenzano Rossi selten und konzentrieren sich vor allem auf Bereiche beim Lido und an der Mündung des Flusses Cassarate. In Seenähe und Freizeitzonen herrscht laut Stadtverwaltung eher Toleranz, im Zentrum, in Geschäften und vor öffentlichen Gebäuden werde bei Bedarf aber auf angemessene Kleidung hingewiesen.
- Locarno: Auch Locarno verfolgt eine eher pragmatische Linie und setzt auf Augenmass, insbesondere in der Nähe von Badestränden und Freizeitbereichen.
«Bei Bedarf fordert die Polizei Personen im Rahmen ihrer normalen Patrouillen auf, ein T‑Shirt anzuziehen.»
Dieses Vorgehen beschreibt die Praxis, wie sie in Ascona und auch in anderen Gemeinden angewendet wird: kein generelles Einschreiten, sondern situatives Eingreifen, wenn der öffentliche Anstand tangiert scheint.
Vergleich zu benachbarten Gebieten
Ein Blick über die Grenze zeigt, dass in der Region unterschiedliche Lösungen existieren. Im italienischen Como beispielsweise sind Verstösse gegen öffentliches Auftreten mit Bussen zwischen 50 und 200 Euro bedroht; Ausnahmen gelten dort aber für Strände und Stege am See.
| Ort | Regelung |
|---|---|
| Ascona | Verbot von Badekleidung und nacktem Oberkörper im Ortskern; Baden an Piazza Torre untersagt |
| Lugano | Toleranz in Seenähe/Freizeitbereichen; im Zentrum und vor öffentlichen Gebäuden Aufforderung zur angemessenen Kleidung |
| Locarno | Pragmatische, fallbezogene Handhabung |
Was bedeutet das für Einheimische und Gäste?
Für Personen, die im Tessin baden gehen und anschliessend in städtische Gebiete wechseln, heisst das: Augenmass ist angezeigt. Insbesondere in folgenden Situationen empfiehlt sich Zurückhaltung:
- Im Stadtzentrum und in Geschäftsstrassen;
- Vor öffentlichen Gebäuden und Behörden;
- Bei Veranstaltungen mit Publikum, religiösen Orten oder sensiblen Quartieren.
In Strandnähe, an Lidos oder auf Seeanlagen sehen die Städte eher tolerant weg, solange kein erkennbarer Anlass zur Störung des öffentlichen Anstands besteht.
Praktische Durchsetzung
Die Polizei und kommunale Sicherheitsdienste greifen in der Regel im Rahmen normaler Patrouillen ein. Massnahmen bestehen oft aus einer Aufforderung, sich angemessen zu kleiden oder wegen Verhaltenshinweisen. In Ascona ist die Regelung kantonal nicht verankert, sondern eine lokale Ordnungsvorschrift, die im Ortskern durchgesetzt wird.
Fazit
Das Tessin hat keine einheitliche kantonale Lösung für das Thema Badekleidung in städtischen Gebieten. Die Balance zwischen sommerlicher Lässigkeit am See und Erwartungen an öffentlichen Anstand wird lokal ausgehandelt: Ascona mit klaren Verboten, Lugano und Locarno mit pragmatischer Toleranz. Für Besucher und Bewohner gilt deshalb: Orientierung an lokalen Hinweistafeln, Respekt gegenüber öffentlichen Räumen und Bereitschaft, auf Aufforderungen der Polizei zu reagieren.