Ein Informatik-Fachspezialist des Kantons Aargau ist nach Ermittlungen wegen Veruntreuung und Geldwäscherei verurteilt worden. Der Mann, Anfang 40, war beim Kanton unter anderem verantwortlich für die Prüfung und Entsorgung von Geschäfts-Laptops. Statt die ausgemusterten Geräte wie vorgeschrieben dem kantonalen Lager zu übergeben, nahm er insgesamt 13 Laptops mit nach Hause und verkaufte mehrere davon.
Entlassung und Strafbefehl
Der Angestellte wurde vom Kanton fristlos entlassen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Fälle als strafbar fest; vor Gericht resultierte ein Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 27 000 Franken. Zusätzlich wurde eine Busse von 6 700 Franken sowie Strafbefehlsgebühren von 1 400 Franken ausgesprochen.
Wie die Tatabläufe beschrieben werden
Dem Strafbefehl zufolge gab der Beschuldigte die betreffenden Rechner im internen System als verschrottet an, brachte sie jedoch nicht ins kantonale Lager zurück. Zu den mitgenommenen Gegenständen zählten neben den Laptops auch Netzteile sowie 13 Eingabestifte samt Ladekabel. Einige Geräte verkaufte er, andere konnten vor Aufdeckung seines Vorgehens nicht mehr verkauft werden.
- Drei Laptops wurden an eine Firma verkauft; der Erlös lag bei rund 2 000 Franken.
- Zwei weitere Laptops verkaufte er an eine Privatperson.
- Die restlichen Geräte blieben unverkauft, bis das Vorgehen aufflog.
Delikte: Veruntreuung und Geldwäscherei
Die Anklagepunkte lauteten auf mehrfacher Veruntreuung sowie Geldwäscherei. Die Staatsanwaltschaft wertete die Verkaufserlöse als mögliche Geldwäsche, weil sie aus der unrechtmässigen Aneignung kantonaler Vermögenswerte stammten. Details zu den jeweiligen Verkaufspreisen einzelner Transaktionen sind im Strafbefehl nicht weiter aufgeschlüsselt worden.
| Massnahme | Betrag (Fr.) |
|---|---|
| Bedingte Geldstrafe | 27 000 |
| Busse | 6 700 |
| Strafbefehlsgebühren | 1 400 |
Organisatorischer Hintergrund
Der Beschuldigte war zuständig dafür, Geschäfts-Laptops zu prüfen und zu entscheiden, ob Geräte weiterverwendet oder entsorgt werden sollen. Gemäss internen Vorgaben müssen ausrangierte Geräte in ein zentrales Lager überführt werden, damit dort die weitere Verarbeitung, etwa Wiederverwendung, Recycling oder datenschutzkonforme Vernichtung, erfolgt. Stattdessen dokumentierte der Beschuldigte die Geräte als verschrottet und behielt sie offenbar ausserhalb der vorgesehenen Prozesse.
Auswirkungen und Lehren
Der Fall zeigt Schwachstellen in der innerbetrieblichen Kontrolle beim Umgang mit IT-Hardware. Für Kantonsstellen sind klare Inventar- und Kontrollmechanismen entscheidend, damit ausrangierte Geräte nachvollziehbar und sicher verarbeitet werden. Insbesondere bei Geräten, die personenbezogene Daten enthalten können, sind dokumentierte Prozesse und physische Lagerung notwendig, um Missbrauch und haftungsrechtliche Risiken zu minimieren.
Welche internen Konsequenzen der Kanton ausser der fristlosen Entlassung zog, geht aus den verfügbaren Informationen nicht hervor. Es ist denkbar, dass Verfahren zur Nachkontrolle der Inventarführung und der Abarbeitung von Entsorgungsaufträgen überprüft werden.
Praktische Hinweise
Für andere Behörden und Unternehmen empfiehlt es sich, folgende Punkte zu prüfen:
- Regelmässige Inventarkontrollen und Abgleich mit Entsorgungsprotokollen;
- Trennung von Zuständigkeiten für Prüfung, Dokumentation und physische Entsorgung;
- Verschärfte Nachweispflichten bei sensiblen Geräten und klare Sanktionen bei Verstössen.
Der verurteilte Mitarbeiter wird, soweit ersichtlich, die bedingte Strafe nur im Wiederholungsfall bezahlen müssen. Die beruflichen Folgen sind jedoch gravierend: Neben der finanziellen Belastung dürfte die fristlose Entlassung seine berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst und in sensiblen IT-Bereichen nachhaltig beeinträchtigen.
Die Ermittlungen betrafen ausschliesslich die Fälle, wie sie im Strafbefehl aufgeführt sind. Ob weitere dienst- oder strafrechtliche Folgen geprüft werden, ist nicht bekannt.