Das Bundeskabinett in Berlin hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bafög auf den Weg gebracht, der die finanzielle Unterstützung für Ausbildungsberechtigte schrittweise erhöht und strukturelle Anpassungen vorsieht. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen Empfängerinnen und Empfänger bereits ab dem 1. April 2027 mehr Geld erhalten; Bundestag und Bundesrat sollen die Vorlage im Herbst beraten und verabschieden.
Wesentliche Elemente der Reform
Kernpunkte der Vorlage sind die Anhebung der Wohnkostenpauschale für Studierende, eine stufenweise Erhöhung des Bafög-Grundbedarfs sowie die Einführung regelmässiger Überprüfungen der Fördersätze. Konkret sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:
- Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat; dieser Schritt soll zum Sommersemester 2027 wirksam werden.
- Der Bafög-Grundbedarf für Studierende (aktuell 475 Euro) wird in zwei Stufen auf 563 Euro angehoben: zunächst auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28, dann auf 563 Euro zum Sommersemester 2029.
- Ab 2030 sollen die Bafög-Höhen alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgelegt werden, um mehr Kontinuität in die Förderung zu bringen.
Auswirkungen auf Gesamthöhe und Schüler
Derzeit können Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger mit Grundbedarf und Wohnkostenpauschale bis zu 855 Euro monatlich erhalten. Nach dem letzten Reformschritt im Jahr 2029 wären es dem Entwurf zufolge bis zu 1'003 Euro. Wer seine Krankenversicherung selbst trägt, erhält weiterhin einen Zuschlag; auch diese Zuschläge sollen steigen. Auch das Schüler-Bafög wird erhöht: Für Jugendliche an Berufsfachschulen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt die Unterstützung laut Entwurf von 666 Euro auf 713 Euro ab dem Frühjahr 2027.
| Posten | Aktuell | Geplant (Zieljahr) |
|---|---|---|
| Wohnkostenpauschale (Studierende) | 380 EUR | 440 EUR (Sommersemester 2027) |
| Bafög-Grundbedarf | 475 EUR | 503 EUR (WS 2027/28) → 563 EUR (SS 2029) |
| Maximale Unterstützung (mit Wohnpauschale) | bis 855 EUR | bis 1'003 EUR (nach Reformschritt 2029) |
Begründung und Verwaltungsmodernisierung
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) wertete den Kabinettsbeschluss als einen «entscheidenden Schritt», damit das Bafög sein Versprechen des sozialen Aufstiegs erfüllen könne. In der Mitteilung heisst es, das Bafög bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung schulischer und akademischer Ausbildungen. Zudem soll die Verwaltung digitaler und einfacher werden, um die Abwicklung für Bewerbende und Behörden zu erleichtern.
«Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.» — Dorothee Bär (CSU)
Die Reform nimmt ausserdem die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen in den Blick: Bafög bleibt eine individuell berechnete Leistung, bei der das Einkommen von Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie eigenes Einkommen und Vermögen relevant sind. Der Entwurf sieht vor, Freibeträge künftig jährlich zu erhöhen, um die Berechnung an veränderte Lebenshaltungskosten anzupassen.
Politisches Vorgehen und Ausblick
Die lange Suche der Koalition nach der Finanzierung hatte die ursprünglich geplanten Termine verzögert: Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale war zunächst für das bevorstehende Wintersemester vorgesehen, konnte aber nicht umgesetzt werden, weil es keine Einigung gab. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Mehrkosten gestaffelt getragen und die Umsetzung über mehrere Jahre verteilt werden.
Bundestag und Bundesrat werden die Vorlage im Herbst debattieren. Entscheidend für die konkrete Umsetzung sind die parlamentarischen Beratungen sowie mögliche Änderungen in den Ausschüssen. Für Studierende und Auszubildende ist die Reform ein Schritt zu höherer finanzieller Planungssicherheit, da künftig regelmässige Überprüfungen gesetzlich verankert werden sollen.
Die Vorlage bleibt in mehreren Punkten offen für parlamentarische Nachbesserungen, insbesondere hinsichtlich Finanzierung, Freibetragsregelungen und konkreter administrativer Umstellungsfristen.