Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat in einem Rundschreiben (Nr. 5243/BGDĐT-NGCBQLGD) die Provinz- und Stadtbehörden aufgefordert, die personelle Versorgung der Schulen für das Schuljahr 2026–2027 sicherzustellen. Im Zentrum steht die Pflicht, trotz laufender Überprüfungen und Umstrukturierungen die volle Zahl an Lehrpersonen und pädagogischem Unterstützungspersonal entsprechend der zugewiesenen Personalquote zu rekrutieren und zu beschäftigen.
Konkrete Vorgaben für Personalplanung
Das Ministerium betont den Grundsatz:
«Wo es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer»und verlangt von den lokalen Behörden eine genaue Erfassung der Differenz zwischen der zugewiesenen Personalquote und dem tatsächlich vorhandenen Personal. Diese Bestandesaufnahme soll als Grundlage dienen, um Arbeitsvertragsregelungen nach den geltenden Vorschriften umzusetzen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Im Schreiben werden mehrere Instrumente zur flexiblen Personaleinsatzplanung genannt: Versetzungen, Abordnungen, schulübergreifender Unterricht und andere geeignete Formen. Ziel ist, vorhandenes Lehrpersonal so einzusetzen, dass Bildungsangebote nicht unter Mangel leiden und gleichzeitig die Rechte der Lehrpersonen gewahrt bleiben.
- Erfassung des Personalbedarfs: Lokale Behörden müssen aufzeigen, wo Lehrkräfte fehlen im Vergleich zur zugewiesenen Quote.
- Finanzielle Sicherstellung: Mittel für die Umsetzung von Arbeitsverträgen sind bereitzustellen.
- Flexibler Einsatz: Versetzung, Abordnung oder schulübergreifender Unterricht sollen kurzfristigen Bedarf decken.
- Schutz von Rechten: Sicherstellung voller Leistungen und Richtlinien für versetzte oder umgesetzte Lehrkräfte.
Leitungspersonal und organisatorische Verantwortung
Neben der Lehrpersonalsicherung regelt das Ministerium auch die Anordnung und Platzierung von Schulleitungen, Direktoren sowie deren Stellvertretungen. Die Behörden sollen klare Regelungen für Versetzungen und Umbesetzungen schaffen, die als Grundlage für die Personalplanung während der Umstrukturierung dienen. Nach Ablauf der Versetzungsperiode muss die Stellenbesetzung eindeutig definiert sein, damit Ansprüche und Leistungen der Betroffenen gewahrt werden können.
| Aufgabe | Verantwortung |
|---|---|
| Ermittlung fehlender Stellen | Lokale Behörden |
| Bereitstellung von Mitteln für Arbeitsverträge | Lokale Behörden |
| Personaleinsatz (Versetzung/Abordnung) | Bildungseinrichtungen / Behörden |
| Definition der Stellen nach Versetzungsperiode | Lokale Behörden |
Folgen für Unterricht und Schulbetrieb
Die Vorgaben zielen darauf ab, dass die Reorganisation von Schulen nicht zu einer längerfristigen Unterversorgung mit Lehrpersonal führt. Durch die verbindliche Festlegung, fehlende Stellen möglichst rasch zu besetzen und vorhandenes Personal flexibel einzusetzen, will das Ministerium verhindern, dass Lehrpersonen aufgrund fehlender pädagogischer Unterstützung zusätzliche nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen müssen. Damit soll die Unterrichtsqualität gesichert und administrative Mehrbelastung reduziert werden.
Das Rundschreiben fordert zudem, die legitimen Rechte und Interessen des Personals zu schützen. Das umfasst die Gewährleistung voller Leistungen und Richtlinien für Versetzte sowie die klare Regelung finanzieller und organisatorischer Aspekte der Umsetzung.
Einordnung
Die Anweisung kommt in einer Phase, in der Bildungseinrichtungen überprüft und reorganisiert werden. Solche Umstrukturierungen bergen das Risiko von Personalverschiebungen und zeitweiliger Unterbesetzung. Mit der aktuellen Weisung setzt das Ministerium Prioritäten: Personalplanung darf nicht hinter organisatorischen Reformschritten zurückstehen. Ob und wie die lokalen Behörden die geforderten Erhebungen und Mittelbereitstellungen zeitgerecht umsetzen, wird entscheidend dafür sein, ob die angestrebte Kontinuität im Unterricht gewährleistet bleibt.
Die vorgeschlagenen flexiblen Instrumente zur Personalsteuerung könnten kurzfristig Lücken schliessen. Mittel- bis langfristig bleibt jedoch die Aufgabe, ausreichende dauerhafte Personalressourcen zu schaffen, damit Reorganisationen nicht zu Qualitätseinbussen führen.