Bei der Medienkonferenz der Kantonspolizei Aargau zu den Schüssen am Wochenende in Aarau zeigten die Behörden baugleiche Waffen, wie sie der Schütze verwendet hatte. Laut Polizeiangaben führte der Täter drei Waffen mit sich: ein halbautomatisches Sturmgewehr AK-74 (oft als Kalaschnikow bezeichnet) sowie zwei Pistolen. Mit dem Sturmgewehr und einer Pistole schoss er in die Menge; eine junge Frau wurde getötet, sechs weitere Personen teils schwer verletzt.
Waffenbesitz und rechtlicher Hintergrund
Die Polizei stellte klar, dass alle drei Waffen ordnungsgemäss auf den Täter registriert waren. Er habe die Waffen im Jahr 2005 legal erworben. Damit rückt die Frage in den Fokus, wie sich die gesetzliche Lage seit dem Erwerb verändert hat: 2019 wurde das schweizerische Waffengesetz verschärft. Seither gelten für bestimmte Sturmgewehre strengere Regeln. Voll- oder halbautomatische Sturmgewehre mit Magazinen über zehn Schuss sind grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zugelassen; dafür ist eine Ausnahmebewilligung des jeweiligen Waffenbüros der Kantonspolizei nötig.
Die Kalaschnikow, die in Aarau verwendet wurde, fällt nach heutiger Einstufung in die Kategorie jener Waffen, für die bei Erwerb und Besitz strengere Auflagen gelten. In der Regel erhalten nur Sportschützinnen, Sammler oder Museen solche Ausnahmebewilligungen. Halbautomatische Varianten mit kleinerem Magazin bleiben hingegen grundsätzlich erlaubt, sofern die Besitzer im Besitz eines gültigen Waffenerwerbsscheins sind.
Betroffene, Tatverlauf und Spurenbild
Die Kantonspolizei zeigte an der Pressekonferenz auch Symbolbilder der baugleichen Waffen, die bei der Tat verwendet wurden. Zu den bekannten Folgen der Schussabgaben zählen:
- 1 Todesopfer — eine junge Frau
- 6 Verletzte — teils schwer
- 3 eingesetzte Waffen — AK-74 und zwei Pistolen; alle registriert
| Waffe | Beschreibung | Status |
|---|---|---|
| AK-74 (Kalaschnikow) | Halbautomatisches Sturmgewehr | Ordnungsgemäss registriert |
| Pistole 1 | Handfeuerwaffe | Ordnungsgemäss registriert |
| Pistole 2 | Handfeuerwaffe | Ordnungsgemäss registriert |
Politische und fachliche Reaktionen
Auf politischer Ebene fordert SP-Ständerätin Franziska Roth eine Verschärfung des Waffenrechts. Sie bezeichnet die damaligen, weniger strengen Vorschriften als nicht mehr tragbar und fordert gegenüber SRF weitere Massnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu solchen Waffen.
Fachleute aus der Forensik und Psychiatrie äussern sich ebenfalls — sie sehen in der Gesellschaft Lücken bei der Betreuung psychisch belasteter Menschen und kritisieren das fragmentierte Hilfesystem. Dazu passt auch die Mahnung eines Forensikers:
«Wir reagieren erst, wenn jemand mit einem Messer herumläuft»
Diese Aussage verweist auf die Wahrnehmung, dass präventive Interventionen oft zu spät greifen, wenn psychische Probleme nicht früh genug erkannt und behandelt werden.
Lokale Folgen und offene Fragen
Für Aarau stellen sich nach der Tat mehrere Fragen, die nun erörtert werden müssen: Welche Schlüsse ziehen Kanton und Stadt aus dem Vorfall hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, Prävention und Bewilligungspraxis? Wie lassen sich Anzeigen, Risikoabklärungen und die Überprüfung von Waffenbesitz so gestalten, dass Gefahren möglichst minimiert werden, ohne geltendes Recht zu verletzen? Und welche Unterstützung erhalten Angehörige und Betroffene der Tat?
Die Ermittlungen laufen weiter; die Kantonspolizei hat Medienkonferenzen abgehalten und die zuständigen Stellen informieren die Öffentlichkeit sukzessive. Für die Bevölkerung bleibt die Auseinandersetzung mit Fragen zu Waffenrecht, Prävention und psychischer Gesundheit zentrales Thema in den kommenden Tagen.