Ein 19-Jähriger hat sich im Sommer 2025 in mehreren Schweizer Städten als Sicherheitsverantwortlicher ausgegeben und ohne Befugnis Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft stellte ihn schuldig; zudem stiessen Ermittler auf seinem Smartphone auf Bilddateien, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Tiermissbrauch zeigen sollen. Der Fall wurde mit einem Strafbefehl abgeschlossen.
Patrouillen in Uniform – ohne Auftrag
Der Mann präsentierte sich als «Juniorchef» einer Security-Firma und rekrutierte zwei weitere, deutlich jüngere Männer als sogenannte «Praktikanten». Den beiden versprach er einen Stundenlohn von 30 Franken. Gemeinsam patrouillierten sie während der Fussball-Europameisterschaft der Frauen in Bern, Zürich und Basel. In Leuchtwesten, mit Armbinde, Handschellen und Funkgerät ausgestattet, nahmen sie Kontrollen an Perrons und in SBB-Zügen vor.
Strafrechtliche Bewertung
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Angeklagte gegenüber Dritten gezielt den Eindruck erweckte, hoheitlich zu handeln, obwohl er dazu weder gesetzliche Befugnisse noch Aufträge hatte. Er wurde im Strafbefehl unter anderem wegen Amtsanmassung verurteilt.
«gegenüber Dritten gezielt den Eindruck» erweckt «hoheitlich zu handeln, obwohl er hierfür keinerlei gesetzliche Befugnisse oder Aufträge hatte»
Belastende Bilddateien auf dem Smartphone
Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler auf dem Smartphone des Mannes mehrere Fotos und Whatsapp-Sticker mit schwerwiegendem Inhalt. Gemäss Strafbefehl zeigen diese unter anderem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Tiermissbrauch sowie weitere gewalttätige Darstellungen. Weil die Dateien nicht nur zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein sollen, lautet eine der Anklagepunkten auf Vertrieb entsprechender Bilddateien.
Strafe und Sanktionen
Der Mann wurde schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe belegt. Die Sanktion umfasst 90 Tagessätze zu je 30 Franken, was insgesamt 2'700 Franken ergibt. Weitere konkrete Massnahmen im Strafbefehl sind im Quelltext angeführt; Angaben dazu blieben in den öffentlichen Mitteilungen unvollständig.
| Tatbestand | Konsequenz |
|---|---|
| Amtsanmassung / unbefugte Kontrollen | Verurteilung (Strafbefehl) |
| Handlungen mit harten Pornografiedateien | Geldstrafe: 90 Tagessätze à 30 Fr. = 2'700 Fr. |
Gefährdung des öffentlichen Vertrauens
Solche Vorgänge betreffen nicht nur die direkt involvierten Personen, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Wenn Unbefugte in Uniform auftreten und Kontrollen durchführen, können Reisende verunsichert werden und rechtsstaatliche Grenzen verschwimmen. Die Verantwortlichen von SBB und die Kantonspolizeien weisen regelmässig darauf hin, dass Kontrollen hoheitlicher Art nur durch zugelassene Behörden oder vertraglich beauftragte Dienstleister erfolgen dürfen.
Wichtige Fakten auf einen Blick
- Tatzeitraum: Sommer 2025, während der Women’s Euro.
- Tatorte: Perrons und Züge in Bern, Zürich und Basel.
- Verurteilung: Strafbefehl mit Geldstrafe (90 Tagessätze à 30 Fr.).
- Weitere Befund: Auf dem Smartphone fanden Ermittler Bilddateien mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und Tiermissbrauch.
Ausblick und Hinweise
Der Fall zeigt die Bedeutung klarer Zuständigkeitsregelungen und sorgfältiger Kontrollen bei Einsätzen im öffentlichen Raum. Reisende sollten bei Unsicherheiten das Personal der SBB oder die nächste Polizeidienststelle kontaktieren und sich gegebenenfalls Billettkontrollen und Identifikation vorlegen lassen. Hoheitliche Massnahmen sind erkennbar an offiziellen Abzeichen, Dienstnummern und dem Vorhandensein einer rechtsgültigen Einsatzanweisung.
Die strafrechtliche Abwicklung erfolgte mithilfe eines Strafbefehls; weitere Ermittlungen oder zivilrechtliche Schritte gegen den Mann wurden in den publizierten Informationen nicht erwähnt.
Simon Wyss, KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS