Die Stadt Biel nimmt nicht an der aktuellen kantonalen Ausschreibung für Arbeitsintegrationsmassnahmen teil. Gemeinsam mit der Stadt Bern und mehreren Gemeinden im Oberaargau begründet Biel diesen Schritt mit finanziellen Unwägbarkeiten und fachlichen Beanstandungen am neuen System, wie die beteiligten Stellen und die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern mitteilten.
Rückzug trotz laufendem Ausschreibungsverfahren
Die GSI, die das Verfahren als ausschreibende Behörde führt, verweist darauf, dass es sich um ein laufendes WTO-Ausschreibungsverfahren handelt und sie deshalb keine Auskunft zum Verfahren geben könne. Die betroffenen Städte und Organisationen – darunter auch der Verein maxi.mumm – erklärten hingegen öffentlich, keine Offerte für die Umsetzung des neuen kantonalen Modells einzureichen.
Der Rückzug basiert nach Angaben der Städte auf zwei zentralen Kritikpunkten: dem neuen anreizorientierten Abgeltungsmodell, das zu jährlichen Defiziten in Millionenhöhe führen könne, sowie fachlichen Mängeln im Aufbau des Systems. Derzeit führen die drei Organisationen Integrationsmassnahmen für rund 2'500 Personen durch.
Finanzierung und Abrechnungsfragen
Als zentrales Problem nennen Biel und die weiteren Akteure, dass sich die ausgeschriebenen finanziellen Bedingungen nicht kostendeckend umsetzen liessen. Zwar sei der vom Kantonsparlament bewilligte Kredit ausreichend, heisst es in der Mitteilung. Praktisch könnten aber «die Gelder aufgrund bürokratischer Zusatzhürden nicht für die erbrachten Leistungen abgerechnet werden», erklärte die freisinnige Bieler Gemeinderätin Natasha Pittet in der Mitteilung.
«Die Gelder können aber aufgrund bürokratischer Zusatzhürden nicht für die erbrachten Leistungen abgerechnet werden.»
Die beteiligten Stellen warnen, dass die entstehenden Defizite in Millionenhöhe von den Gemeinden über Steuergelder ausgeglichen werden müssten, sollte das Modell in der ausgeschriebenen Form umgesetzt werden. Auch Investitionen und Innovationen liessen sich unter diesen Bedingungen nicht adäquat refinanzieren.
Fachliche Kritik: Langfristige Plätze fehlen
Zusätzlich zur Kritik an der Finanzierung bemängeln die Städte und Organisationen fachliche Aspekte des neuen Modells. Besonders kritisiert wird, dass das Konzept offenbar keine längerfristigen Integrationsplätze mehr für Personen mit geringen Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt vorsieht. Ein Wegfall solcher Angebote würde laut Mitteilung für eine «grosse Gruppe von Personen» bedeutende Betreuungslücken schaffen.
- Betroffene Akteure: Stadt Biel, Stadt Bern, mehrere Oberaargauer Gemeinden, Verein maxi.mumm
- Derzeit Betreute: rund 2'500 Personen
- Kernkritik: finanzielle Nichttragbarkeit, bürokratische Abrechnungs‑Hürden, fachliche Lücken (fehlende Langzeitplätze)
| Akteur | Grund für Rückzug | Bemerkung |
|---|---|---|
| Stadt Biel | Finanzielle und fachliche Mängel | Betreibt Integrationsangebote für Teilnehmende der Ausschreibung |
| Stadt Bern | Finanzielle und fachliche Mängel | Gleiches Vorgehen wie Biel |
| Verein maxi.mumm | Finanzielle Nichttragbarkeit | Mitverantwortlich für Betreuung von rund 2'500 Personen |
Konsequenzen für Betroffene und Gemeinden
Für die Betroffenen drohen durch die Änderung des Modells Unsicherheiten in der Versorgung und Betreuung. Fehlen längerfristige Integrationsplätze, könnte das Angebot für Personen mit geringeren Vermittlungschancen auf Dauer eingeschränkt werden. Auf Gemeindeebene entsteht zusätzlich der Druck, finanzielle Ausfälle zu kompensieren, wenn das Modell nicht auskömmlich ist.
Die GSI hält sich zurzeit mit detaillierten Auskünften zurück. Wie der Kanton das Vorgehen weiter erklärt, welche Anpassungen allenfalls noch möglich sind und ob es Gespräche mit den zurückgetretenen Trägern geben wird, blieb in den Mitteilungen offen. Die betroffenen Städte und der Verein maxi.mumm haben ihren Rückzug damit begründet, dass das neue System in der vorgelegten Form für sie nicht umsetzbar sei.
Für Biel stellt sich nun die Frage, wie die städtischen Integrationsangebote in den kommenden Monaten organisiert und finanziert werden können, falls der Kanton an seinem Modell festhält. Die Entscheidung markiert einen Bruch im bisherigen Prozess der Umsetzung und macht deutlich, dass zwischen Kanton und kommunalen Trägern noch erhebliche Differenzen bestehen.
Weitere Entwicklungen dürften folgen, sobald der Kanton Stellung zu den konkreten Einwänden nimmt oder Gespräche mit den zurückgetretenen Trägern aufnimmt.