Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK‑N) hat eine Erweiterung des bereits vom Bundesrat verabschiedeten Inklusionsgesetzes vorgeschlagen. Ziel ist, die Anliegen der 2024 eingereichten Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» stärker in eine gesetzliche Lösung zu überführen und so alltägliche Hürden für Betroffene abzubauen.
Vom Volksbegehren zum erweiterten Gesetzesentwurf
Die Initiative, die Behindertenorganisationen im September 2024 lanciert hatten, fordert eine umfassende Stärkung der Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Die WBK‑N lehnt die Initiative formell ab, will aber zentrale Forderungen in den indirekten Gegenvorschlag aufnehmen und diesen im Vergleich zur Vorlage des Bundesrats weiter ausdehnen. Nach Angaben der Parlamentsdienste reagiert die Kommission damit auf Kritik aus der Vernehmlassung und auf Forderungen von Initiativkomitee und linken Parteien.
Konkrete Änderungen und Schwerpunktsetzungen
Im Zentrum der vorgeschlagenen Anpassungen stehen Maßnahmen, die die wirtschaftliche Selbständigkeit und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken sollen. Wichtige Elemente der Erweiterung sind:
- Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtern – um Erwerbschancen zu verbessern und Abhängigkeiten zu reduzieren.
- Ausbildungsförderung – gezielte Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen während der Ausbildungsphase.
- Stärkung von Job‑Coaching – Ausbau von Instrumenten, die die Beschäftigungsintegration begleiten.
- Erhöhung der Assistenzstunden – die Kommissionsmehrheit will die Assistenzstunden für Personen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf 90 Stunden pro Monat anheben.
- Stärkung von Assistenzleistungen Dritter – um soziale Teilhabe weiter zu verbessern.
- Verbesserter Zugang zu Kultur und Sport – Teilhabe in der Freizeit soll leichter möglich sein.
- Wohnen – mehr Wahlfreiheit in der Wohnform und bessere Barrierefreiheit sind vorgesehen.
| Bereich | Vorgesehene Änderung |
|---|---|
| Arbeit | Zugang erleichtern, Job‑Coaching ausbauen |
| Assistenz | Assistenzstunden auf 90 Std./Monat erhöhen, Dritte stärker einbinden |
| Ausbildung | Gezielte Förderung junger Menschen mit Behinderungen |
| Freizeit | Besserer Zugang zu Sport und Kultur |
| Wohnen | Mehr Wahlfreiheit und Barrierefreiheit |
Ausblick und politische Folgen
Die Entscheidung der Kommission ist ein formaler Zwischenschritt: Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Sollte das Parlament dem erweiterten Entwurf zustimmen, würden die betreffenden Bestimmungen in ein nationales Gesetz gegossen, das die rechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in mehreren Bereichen verändern könnte. Erwartbar sind Debatten über Finanzierung, Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen – Fragen, die in der bisherigen Berichterstattung und in der Vernehmlassung kritisch diskutiert wurden.
Fest steht, dass die Kommission mit ihrem Vorgehen versucht, ein Gleichgewicht zu finden: Die ursprüngliche Initiative soll nicht direkt übernommen werden, zugleich sollen ihre Kernanliegen in verbindliche Regelungen eingebracht werden. Dadurch sollen insbesondere Erwerbschancen und die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden, ohne die parlamentarischen Entscheidungswege zu umgehen.
Konkrete Details zur Finanzierung der zusätzlichen Assistenzstunden, zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnbereich oder zu Fristen für die Einführung neuer Unterstützungsinstrumente nannte die Kommission in den Mitteilungen an die Parlamentsdienste nicht. Diese Punkte dürften in der Debatte im Nationalrat und in weiteren parlamentarischen Verhandlungen zentrale Rollen spielen.
Die nun vorgeschlagenen Anpassungen zeigen, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowohl rechtlich als auch praktisch weitergedacht werden soll. Wie weit diese Reformen reichen und wie rasch sie wirksam werden, entscheidet sich in den kommenden parlamentarischen Schritten.