Abgelaufene EC‑ und Kreditkarten gehören nicht in den Restmüll: Karten mit Chip und Magnetstreifen sind laut Entsorgungsregeln Elektroschrott und müssen fachgerecht entsorgt werden. Neben umweltrechtlichen Aspekten steht vor allem der Schutz sensibler personenbezogener Daten im Vordergrund.
Was ist zu beachten
Auch wenn einzelne Karten nur klein sind und im Hausmüll kaum auffallen, empfehlen Expertinnen und Experten zwei Schritte: Datenträger physisch unbrauchbar machen und die Teile dort abgeben, wo Elektroschrott gesammelt wird. Konkret sollten der Chip, der Magnetstreifen, Name, Kartennummer und Prüfnummer unleserlich bzw. zerstört werden, bevor die Reste weitergegeben werden.
„EC‑ und Kreditkarten richtig entsorgen“
Viele Banken nehmen alte Karten zurück und übernehmen die Entsorgung. Die Sparkasse etwa hat dazu Hinweise veröffentlicht, wie die Karte sicher zerteilt werden kann. Alternativ stehen Wertstoffhöfe und Sammelboxen im Handel für kleinteilige Elektrogeräte zur Verfügung.
Praktische Schritte
- Vor dem Entsorgen: Karte mit einer stabilen Schere so zerschneiden, dass Chip, Magnetstreifen, Name, Kartennummer und Prüfnummer zerstört sind.
- Reste nicht ins Restmüll‑Sackerl geben, sondern zur Bank, zum Wertstoffhof oder zu Sammelstellen bringen.
- Bei Unsicherheit: Karte zur Bank zurückbringen und dort vernichten lassen.
Die Kombination aus Datenschutz und Umweltaspekten macht die richtige Entsorgung relevant: Mikrochips enthalten elektronische Komponenten, die als Elektroschrott gelten und nicht in die Verbrennung oder Deponie gehören. Damit werden Rohstoffe geschont und Schadstoffe korrekt behandelt.
| Entsorgungsort | Vorteil |
|---|---|
| Bank | Kostenlose Rücknahme, sichere Vernichtung durch das Institut |
| Wertstoffhof | Fachgerechte Behandlung als Elektroschrott |
| Sammelboxen im Handel | Bequeme Abgabe für Kleingeräte in vielen Elektronikmärkten |
Konsequenzen bei falscher Entsorgung
Abgesehen von Umweltschäden besteht bei unsachgemäßer Vernichtung das Risiko des Datenmissbrauchs. Behörden und Entsorger prüfen generell nicht jede einzelne Kleinheit im Restmüll, doch im Extremfall sind Bußgelder möglich, wenn gegen lokale Entsorgungsbestimmungen verstoßen wurde. Zudem erschwert falsche Entsorgung die Rückgewinnung wertvoller Materialien und kann gefährliche Stoffe in falsche Kreisläufe bringen.
Für die Praxis bedeutet das: Ein paar Minuten Aufwand beim Zerschneiden und das Bringen der Reste zu einer geeigneten Sammelstelle reduzieren Umweltbelastung und Sicherheitsrisiko deutlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten im Zweifel die Rückgabe bei ihrer Bank wählen – viele Institute bieten diesen Service kostenfrei an.
Als Ressort Umwelt empfehlen wir, routinemäßig zu prüfen, wie Altgeräte und Kleinteile bei der eigenen Gemeinde gesammelt werden. Informationen zu lokalen Regelungen liefern Gemeinden, Wertstoffhöfe und die Hausordnung des Entsorgers. Korrekte Entsorgung ist ein kleiner Beitrag mit klarer Wirkung für Ressourcenschonung und Datenschutz.