Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat dem FC Carl Zeiss Jena das Urteil in der Sportrechtssache gegen Chef-Trainer Marco Grote zugestellt. Das Gericht sprach Grote wegen unsportlichen Verhaltens einen Innenraumverweis beim Ligaspiel in Chemnitz zu und verhängte ein Aufenthaltsverbot für den Innenraum des Stadions während des unmittelbar folgenden Meisterschaftsspiels der Mannschaft in der NOFV-Regionalliga Nordost.
Begründung und Strafmaß
In seiner Entscheidung berücksichtigte das Sportgericht nach Angaben des Vereins mehrere Umstände: Zum einen sei dem Trainer durch das unmittelbare Zeigen der Roten Karte die Möglichkeit genommen worden, ein klärendes und sachliches Gespräch zu führen. Zum anderen habe die emotionale Lage der Partie — verursacht durch zwei Feldverweise und eine lange Nachspielzeit — einen nachvollziehbaren Klärungsbedarf entstehen lassen. Der Gerichtshof bewertete zudem, dass Grote nach Spielende als Verbindungsperson zwischen Mannschaft und Schiedsrichtern tätig werden durfte.
Vor diesem Hintergrund erachtete das Sportgericht das verhängte Strafmaß als „gerade noch tat- und schuldangemessen“ und beschränkte die Sperre auf ein Meisterschaftsspiel, das als Mindeststrafmaß gilt.
„…gerade noch tat- und schuldangemessen…“
Folgen für den Mannschaftsbetrieb
Der FC Carl Zeiss Jena weist darauf hin, dass diese Sperre bereits mit dem zuletzt ausgetragenen Spiel gegen die VSG Altglienicke abgegolten sei. Damit ist Marco Grote offiziell wieder berechtigt, am kommenden Sonntag beim Thüringenpokalspiel in Weimar auf der Bank Platz zu nehmen und das Team während des Spiels zu betreuen.
- Sachverhalt: Innenraumverweis für Marco Grote beim Ligaspiel in Chemnitz.
- Entscheidung: Sperre auf ein Meisterschaftsspiel beschränkt (Mindestmaß).
- Auswirkung: Sperre bereits abgegolten; Grote darf beim Pokalspiel in Weimar wieder auf der Bank sein.
Einordnung für die Fans und die Spielplanung
Für die Anhänger und die sportliche Leitung des Vereins bedeutet die Entscheidung Planungssicherheit: Die Beschränkung auf ein Spiel verhindert eine längerfristige Abwesenheit des Chef-Trainers während einer Liga-Partie und erlaubt dem Team, künftig auf die personelle Führung durch Grote zurückzugreifen. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil, dass das Verhalten von Trainern gegenüber Offiziellen und Schiedsrichtern weiterhin disziplinarische Folgen haben kann, auch wenn situative Umstände mildernd wirken.
| Datum / Anlass | Maßnahme / Folge |
|---|---|
| Ligaspiel in Chemnitz | Innenraumverweis wegen unsportlichen Verhaltens |
| Urteil des Sportgerichts (NOFV) | Sperre: 1 Meisterschaftsspiel (Mindestmaß) |
| Letztes Spiel gegen VSG Altglienicke | Strafe abgegolten |
| Thüringenpokalspiel in Weimar (kommendes Wochenende) | Grote darf wieder auf der Bank sitzen |
Die Entscheidung des NOFV-Sportgerichts ist ein konkretes Beispiel dafür, wie sportrechtliche Instanzen in umstrittenen Szenen hinter den Kulissen abwägen: Sie ziehen die Umstände der Situation, das Verhalten unmittelbar nach dem Vorfall und die Rolle des Betroffenen in ihre Bewertung mit ein.
Für FC Carl Zeiss Jena stellt die Klärung des Falls eine Erleichterung dar, weil sie die kurzfristige Führungsstruktur während wichtiger Pflichtspiele stabilisiert. Ob die Angelegenheit darüber hinaus disziplinarische oder organisatorische Folgen für das Verhalten innerhalb des Vereins nach sich zieht, teilte der Verein nicht mit.
Die Fans dürfen sich demnach auf die Rückkehr ihres Chef-Trainers in den Spielbetrieb freuen — zumindest für das anstehende Pokalspiel in Weimar steht seiner Betreuung der Mannschaft nichts mehr entgegen.