Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag die Fällung von zehn Rosskastanien im Zusammenhang mit der Modernisierung des Heizkraftwerks Charlottenburg als zulässig eingestuft. Damit gab der 11. Senat einem Eilantrag der Betreiberin, der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, statt und setzte das zuvor vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf erlassene Verbot außer Kraft.
Entscheidung und rechtliche Begründung
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Frage der Fällungen bereits im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren abschließend reguliert worden sei. Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hatte der BEW am 27. Februar die Änderungsgenehmigung erteilt, die unter anderem die Einrichtung einer Baustellenfläche in der Grünanlage Am Spreebord vorsieht. Dort sollen Personalcontainer aufgestellt werden, weshalb die Bäume nach Auffassung des Unternehmens die Durchführung der Baumaßnahme behindern würden.
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Fällung von zehn Rosskastanien ... als zulässig eingestuft.“
Ausgleichs- und Pflegeauflagen
Der Beschluss ist unanfechtbar. Er verknüpft die Zulassung der Fällung allerdings mit klaren Auflagen: Die BEW muss Ausgleichsmaßnahmen durchführen und bestimmte Pflegeverpflichtungen übernehmen. Konkret sind folgende Punkte genannt:
- Anpflanzung von 19 Bäumen als Ausgleich;
- dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die neuen Gehölze;
- eine 22-jährige Unterhaltungspflege zur Sicherstellung der langfristigen Entwicklung;
- Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Fällung.
Diese Auflagen sollen nach Auffassung des Gerichts sicherstellen, dass ökologische Nachteile zumindest teilweise kompensiert und Schutzpflichten gegenüber geschützten Arten beachtet werden. Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna während der Fällarbeiten wurden im Beschluss nicht detailliert aufgelistet, es bleibt aber bei der Vorgabe zur Einhaltung der einschlägigen artenschutzrechtlichen Regelungen.
Hintergrund: Modernisierung des Kraftwerks
Die BEW modernisiert das Heizkraftwerk Charlottenburg mit drei neuen gasgefeuerten Gasturbinenanlagen, vier Elektro-Heißwassererzeugern sowie Nebenanlagen. Die geplante Baustellenfläche in der Grünanlage Am Spreebord dient unter anderem der Unterbringung von Personalcontainern und der Abwicklung der Bauarbeiten. Das Bezirksamt hatte am 2. Juli die Fällung untersagt; dagegen richtete sich der Eilantrag der BEW, dem nun das Oberverwaltungsgericht stattgab.
| Datum / Punkt | Angabe |
|---|---|
| Immisionsschutzrechtliche Genehmigung | 27. Februar (Landesamt) |
| Bezirksverbot der Fällung | 2. Juli (Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf) |
| Gerichtsbeschluss | 21. August (Oberverwaltungsgericht) |
| Gefällte Rosskastanien | 10 |
| Ausgleichspflanzungen | 19 Bäume |
| Pflegeverpflichtungen | 3 Jahre Entwicklungspflege, 22 Jahre Unterhaltungspflege |
Für Anwohnerinnen und Anwohner von Charlottenburg wirft das Urteil mehrere Fragen auf: Wie wirkt sich die Baustelle auf die Nutzung der Grünanlage Am Spreebord aus, welche Baumarten sollen nachgepflanzt werden, und wie werden artenschutzrechtliche Maßnahmen konkret umgesetzt? Das Bezirksamt und die BEW sind nach dem Beschluss gehalten, die weiteren Schritte im Rahmen der Genehmigung und der Auflagen abzustimmen.
Der Streit um die Rosskastanien ist ein Beispiel für den Zielkonflikt, der bei städtischen Infrastrukturprojekten häufig auftritt: Energetische Modernisierung und Versorgungssicherheit auf der einen, Erhalt städtischer Grünflächen und Biodiversität auf der anderen Seite. Die nun erteilte gerichtliche Erlaubnis beendet die kurzfristige Unsicherheit über das Verbot, bindet die Betreiberin aber an langfristige Verpflichtungen, die auch von Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin kritisch begleitet werden dürften.