Die Bundesanwaltschaft hat in Hamburg Anklage gegen einen mutmaßlichen Angehörigen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Der Beschuldigte, ein türkischer Staatsangehöriger, soll nach Auffassung der Ermittler der Führungsebene der Europaorganisation der PKK angehört und maßgeblich für Propagandaaktivitäten in Europa verantwortlich gewesen sein.
Vorwurf und Rolle in der Organisation
Der Mann wird beschuldigt, von 2016 bis 2023 als Co-Vorsitzender des sogenannten Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa tätig gewesen zu sein. Laut Bundesanwaltschaft gehörte er damit zur Führungsebene der Europaorganisation der PKK und sei insbesondere für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten zuständig gewesen. In diesem Zusammenhang habe er sich auch öffentlich als Redner betätigt.
„Hierzu trat er auch öffentlich als Redner auf.“
Die Anklage lautet nach Angaben der Bundesanwaltschaft auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Über Zeitpunkt und Durchführung eines möglichen Prozesses wird der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg entscheiden.
Festnahme, Untersuchungshaft und Aufhebung des Haftbefehls
Beamte des Bundeskriminalamts hatten den Beschuldigten im Mai 2025 in Bremen festgenommen. Er kam zunächst in Untersuchungshaft. Einige Monate später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof den Haftbefehl außer Vollzug; auf Antrag der Bundesanwaltschaft wurde der Haftbefehl im Mai 2026 aufgehoben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit wieder auf freiem Fuß, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Kontext: PKK, Rechtslage und Auflösungserklärung
Die PKK (Abkürzung für Arbeiterpartei Kurdistans, kurdisch: Partiya Karkerên Kurdistanê) gilt in der Türkei, in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten als terroristische Organisation. Ende Mai 2025 hatte die Gruppierung nach Medienberichten das Ende ihres bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat beschlossen und ihre Auflösung erklärt. Wie genau diese Erklärung völker- und strafrechtlich zu bewerten ist, bleibt in vielen Mitgliedstaaten und Ermittlungsbehörden ein Thema.
Welche Schritte folgen nun?
Das Hanseatische Oberlandesgericht muss zunächst prüfen, ob die Anklage zugelassen wird und es zu einem öffentlichen Verfahren kommt. Solche Entscheidungen umfassen unter anderem die Sondierung der Beweislage, die Bewertung der erhobenen Vorwürfe und Fragen zur internationalen Zuständigkeit.
- Anklage durch die Bundesanwaltschaft in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
- Beschuldigter: türkischer Staatsangehöriger, ehemals Co-Vorsitzender (2016–2023) einer europäischen PKK-Gliederung
- Festnahme: Mai 2025 in Bremen; Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und im Mai 2026 aufgehoben
Relevanz für Hamburg und die Öffentlichkeit
Hamburg ist als Standort des Hanseatischen Oberlandesgerichts unmittelbar betroffen, da hier über das weitere Vorgehen entschieden wird. Verfahren vor Staatsschutzsenaten können erhebliche Sicherheitsvorkehrungen und mediale Aufmerksamkeit nach sich ziehen. Für Betroffene in der Stadt könnten Vernehmungen, Zeugenaussagen oder Prozessbeobachtungen relevant werden.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Mai 2016–2023 | Tätigkeit als Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa (laut Bundesanwaltschaft) |
| Mai 2025 | Festnahme durch das BKA in Bremen |
| Mai 2025 | PKK erklärt Ende des bewaffneten Kampfes und Auflösung |
| Mai 2026 | Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und aufgehoben |
| August 2026 | Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft in Hamburg |
Die Bundesanwaltschaft betont in ihrer Mitteilung die Bedeutung der Arbeit gegen Strukturen, die nach ihrer Einschätzung terroristische Organisationen unterstützen. Konkrete Angaben zu Beweismitteln oder Zeugenaussagen wurden in der Mitteilung nicht detailliert genannt.
Ausblick
Ob und wann es zu einem Prozess kommt, hängt nun von der Prüfung durch den Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ab. Sollte das Gericht die Anklage zulassen, ist mit weiteren Verfahrensschritten, möglicherweise auch mit Befangenheitsanträgen, Haftprüfungen und umfangreichen Beweiserhebungen zu rechnen. Die Stadt Hamburg bleibt als Verfahrensstandort zentral für Entscheidungen in diesem Fall.
Weitere Entwicklungen werden von den zuständigen Behörden kommuniziert; die Bundesanwaltschaft und das Hanseatische Oberlandesgericht veröffentlichen regelmäßig Informationen zum Fortgang staatschutzrechtlicher Verfahren.