Akute Gefahr führte zu Räumungen und Abrissentscheidung
In der Holstenstraße in Altona steht ein fünfstöckiges Wohnhaus mit einem Friseur im Erdgeschoss unmittelbar vor einem teilweisen Abriss. Nachdem in der Rückwand des Gebäudes große Risse sichtbar geworden waren, ordnete die zuständige Stelle eine Evakuierung an. Zunächst war das Haus am 23. Juli geräumt worden, seitdem verschärfte sich die Lage, sodass inzwischen auch Nachbargebäude betroffen sind.
Verlauf und aktuelle Lage
Die anfängliche Absicht, den Altbau abzustützen, erwies sich als nicht ausreichend: Die Risse an tragenden Teilen der Hausrückseite veränderten sich fortlaufend und weiteten sich bis zu einer Länge von etwa 50 Zentimetern. Aufgrund dieser Verschlechterung musste am 7. August ein weiteres Nachbarhaus evakuiert werden. Im Anschluss entschieden die Behörden, dass zumindest der hintere Teil des Hauses Holstenstraße 195/197 nicht zu retten ist und abgebrochen werden muss. Die Abbrucharbeiten sollen nach Angaben vor Ort umgehend, konkret „am Dienstag“, beginnen.
Betroffene Mieter und Reaktionen
Für die Bewohner ist die Entscheidung ein harter Schlag. Viele hofften zunächst, in ihre Wohnungen zurückkehren zu können oder zumindest persönliche Gegenstände bergen zu dürfen. Diese Hoffnung wurde zunichtegemacht: Aus Sicherheitsgründen ist es den Mietern nicht mehr gestattet, ihre Sachen aus dem betroffenen Gebäudeteil zu holen.
„Mit unseren Möbeln. Mit unseren Erinnerungen. Dinge, die für uns unbezahlbar und unersetzlich sind. Wir sind unfassbar traurig, wütend und verzweifelt.“
Die Bewohner berichteten zudem von ominösen Baumaßnahmen, die die Statik des Hauses gefährlich verändert haben könnten. Diese Hinweise haben nach Angaben von Anwohnern und Mieterseite bereits zuvor Beschwerden nach sich gezogen. Mieterverbände fordern nun Konsequenzen und eine Klärung, wie ein Gebäudebestand so zugrunde gehen konnte, trotz wiederholter Meldungen über Mängel.
Behördliches Vorgehen und Sicherheit
Zunächst wurde ein Konzept des Eigentümers zur Abstützung des Hauses geprüft und vorgelegt. Die Prüfung und die anschließende Entscheidung zum Abbruch folgten den sichtbaren Veränderungen an der Bausubstanz. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde – neben dem Abrissbeschluss für den hinteren Teil – auch das Nachbargebäude Holstenstraße 199 evakuiert.
Kurzübersicht: Chronologie
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 23. Juli | Erste Räumung des Gebäudes Holstenstraße 195/197 |
| 7. August | Weitere Evakuierung: Nachbarhaus (191/193) aufgrund Verschlechterung der Risse |
| unmittelbar | Abriss des hinteren Teils von Holstenstraße 195/197 soll beginnen („am Dienstag“) |
Offene Fragen und lokale Folgen
Wesentliche Fragen bleiben: In welchem Umfang trugen frühere Baumaßnahmen zur Destabilisierung bei, und weshalb konnten wiederholte Mängelmeldungen nicht eine frühere, präventive Sicherung oder eine konsequentere Überprüfung auslösen? Die geräumten Mieter stehen nun vor dem Verlust ihrer Wohnungen und teils unbezahlbarer persönlicher Gegenstände. Die Entscheidung zum Abriss bringt unmittelbare Herausforderungen bei Unterbringung, Schadensregulierung und rechtlichen Klärungen mit sich.
- Sicherheit: Vorrang haben Schutz und Gefahrenabwehr; Betroffene dürfen nicht in den Gefahrenbereich.
- Dokumentation: Hinweise zu möglichen baulichen Eingriffen werden von Mieterseite genannt und dürften künftig Gegenstand von Prüfungen sein.
- Soziale Folgen: Die betroffenen Haushalte verlieren Wohnungen und persönliche Güter; Unterstützungsbedarf ist zu erwarten.
Die Stadtverwaltung sowie beteiligte Behörden und der Eigentümer müssen nun die nächsten Schritte zur Gefahrenabwehr, zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zur Unterstützung der Betroffenen koordinieren. Anwohner und Mieterverbände fordern in dieser Situation zügige Aufklärung und nachhaltige Konsequenzen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.