Nach dem Bekanntwerden des schweren Hackerangriffs auf Teile der Berliner Verwaltung melden sich Hunderte besorgte Menschen bei der eigens eingerichteten Anlaufstelle des Senats. Die Attacke, die Anfang August publik wurde, hatte erhebliche Datenverluste zur Folge und sorgt weiterhin für Fragen zu möglicher Gefährdung persönlicher Daten sowie zu Konsequenzen für Betroffene.
Welche Behörden meldeten wie viele Anfragen?
Die Senatskanzlei, die nach eigenen Angaben eine zentrale Rolle in der Koordination der Hilfsangebote übernommen hat, berichtet von einer Vielzahl von Meldungen. Konkret wurden folgende Zahlen genannt:
- Senatskanzlei: unter 100 Anfragen über die zentrale Anlaufstelle
- Verkehrsverwaltung: eine mittlere dreistellige Zahl an Meldungen von Bürgerinnen, Bürgern und Mitarbeitenden
- Senatsbauverwaltung: rund 180 Anfragen
- Portal berlin.de/cyberangriff: nochmals knapp 50 Anfragen
Die Anliegen reichen laut Senatssprecherin von grundsätzlichen Fragen zum Ablauf des Angriffs bis hin zu konkreten Hinweisen auf eine mögliche persönliche Betroffenheit. Alle Anfragen würden systematisch erfasst und beantwortet.
„In der Senatskanzlei sind über die Anlaufstelle bislang unter 100 Anfragen eingegangen.“
Was ist passiert — und was wurde gestohlen?
Der Angriff war am 14. August öffentlich geworden und richtete sich nach Angaben der Behörden gegen Teile des Datennetzes der Stadtverwaltung. Besonders betroffen waren die Senatsverwaltungen für Verkehr und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Angreifergruppe, die unter dem Namen Rhysida firmiert, forderte ein Lösegeld von 30 Bitcoins (in etwa zwei Millionen Euro).
Der Senat zahlte den Forderungen nicht. Als Reaktion veröffentlichten die Täter nach Ablauf ihres Ultimatums nach Behördenangaben mindestens 1,2 Millionen Datensätze im Darknet. Darunter befinden sich nach Auskunft der Verwaltung auch personenbezogene und vertrauliche Informationen, die von anderen Straftätern genutzt werden könnten.
Was bedeutet das für Betroffene in Berlin?
Für Betroffene bleibt die Lage ernst: Datenschutzrechtliche Folgen, mögliche Missbrauchsrisiken durch Dritte und die Notwendigkeit individueller Prüfungen sind Punkte, die viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Die Behörden bieten deshalb Informations- und Kontaktmöglichkeiten an, um Fragen zu klären und weitere Schritte zu besprechen.
Konkrete Hinweise, ob und welche Daten einzelner Personen betroffen sind, können nur durch die systematische Auswertung der gestohlenen Informationen beantwortet werden. Die Senatskanzlei betont, dass alle Anliegen dokumentiert und beantwortet würden.
Offene Fragen und kommunale Folgen
Unklar bleibt, wie schnell betroffene Prozesse in den Verwaltungen vollständig stabilisiert werden können und welche langfristigen Sicherheitsmaßnahmen folgen. Die Veröffentlichung großer Datenmengen erhöht zudem das Risiko, dass Dritte die Informationen weiterverwenden. Für Berlin als Stadtverwaltung entstehen daraus organisatorische, rechtliche und vertrauensbezogene Herausforderungen.
Die Lage zeigt: Cyberangriffe treffen nicht nur Systeme, sondern Menschen. Wer sich Sorgen macht oder konkrete Hinweise hat, kann sich an die genannten Anlaufstellen wenden; die Behörden warnen zugleich vor falschen Versprechungen von Dritten, die sich als Hilfe anbieten.
Die weiteren Schritte der Aufklärung und der Schutzmaßnahmen werden in den kommenden Wochen zu beobachten sein. Für Berlin gilt jetzt, die erkannten Lücken zu schließen und betroffenen Personen so viel Orientierung wie möglich zu geben.
Korrespondent in Berlin