In der Nacht auf Sonntag haben Polizeikräfte in der Nähe von Trier zwei Männer aus Luxemburg gestoppt, die offenbar mit einem illegal angebrachten Blaulicht und einem LED-Strahler Verkehrskontrollen durchführten. Die Aktion endete nach einer kurzen Verfolgungsfahrt im Trierer Ortsteil Ehrang und führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Amtsanmassung.
Vorfall und Fahndung
Die Polizeiinspektion Schweich bemerkte gegen 2.20 Uhr zwei Fahrzeuge, von denen eines angehalten wurde. Dicht dahinter fuhr ein weisser Volvo der V‑Klasse mit luxemburgischen Kennzeichen, auf dessen Dach ein eingeschaltetes Blaulicht sowie ein montierter LED‑Strahler sichtbar waren. Die eingesetzte Streife entschied sich, die vermeintliche Kontrolle zu überprüfen. Als die Insassen des Volvos die echte Polizeistreife erkannten, brachen sie die Aktion ab und flüchteten in Richtung Trier.
Nach einer kurzen Verfolgung über die B53 konnte das Fahrzeug schliesslich im Raum Trier‑Ehrang angehalten werden. Bei der Kontrolle gaben die beiden Insassen an, das Blaulicht und den LED‑Strahler im Internet erworben zu haben. Sie begründeten ihr Verhalten damit, es sei nur ein „Spaß“ gewesen.
„...es habe sich lediglich um einen 'Spaß' gehandelt.“
Ermittlungen und Massnahmen
Die Polizei stellte das Blaulicht und den LED‑Strahler sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsanmassung ein. Zudem ergab sich bei der Kontrolle der Verdacht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Folge war die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerausweises.
- Zeitpunkt: Sonntag, ca. 02:20 Uhr
- Ort der Beobachtung: Brückenstrasse / B53, Richtung Trier
- Ende der Verfolgung: Trier‑Ehrang; Sicherstellung von Blaulicht und LED‑Strahler
- Ermittlungen: Verdacht der Amtsanmassung, Abklärung des Alkoholverdachts
Kontext und mögliche Konsequenzen
Das unerlaubte Verwenden von Blaulichtern stellt in vielen Rechtsräumen eine strafbare Handlung dar, weil damit hoheitliche Befugnisse vorgespiegelt werden können. Solche Aktionen gefährden die Verkehrssicherheit, da sich Verkehrsteilnehmende auf vermeintliche Anweisungen verlassen könnten. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Amtsanmassung zeigt, dass die Behörden dieses Verhalten ernst nehmen.
Kommt der Alkoholverdacht straf‑ und verwaltungsrechtlich zum Tragen, drohen dem Fahrer neben strafrechtlichen Folgen Führerscheinentzug oder weitere Massnahmen nach nationalem Recht. Ob zusätzlich grenzüberschreitende Koordinationsschritte mit den Behörden in Luxemburg nötig werden, hängt von den weiteren Ermittlungen ab.
| Datum/Zeit | Ort | Ereignis |
|---|---|---|
| Sonntag, ca. 02:20 | Schweich / B53 | Beobachtung Blaulicht am Volvo, mutmassliche Verkehrskontrolle |
| Unmittelbar danach | Fahrt Richtung Trier | Flucht vor Polizeistreife |
| Kurz darauf | Trier‑Ehrang | Anhalten, Sicherstellungen, Blutprobe, Führerausweis beschlagnahmt |
Zeugenaufruf
Die Polizei in Schweich bittet Personen, die in den vergangenen Tagen von dem weissen Volvo zum Anhalten aufgefordert wurden, sich zu melden. Hinweise nimmt die Dienststelle telefonisch unter +49 6502 91570 entgegen. Solche Hinweise können den Ermittlungen zuordnenbare Details liefern und helfen, den Umfang der durchgeführten Schein‑Kontrollen zu klären.
Die Behörden werden in der Folge prüfen, ob die Aktion über das Hoheitsgebiet hinausreichende Opfer hatte und ob weitere straf- oder verwaltungsrechtliche Schritte nötig sind. Bis ein rechtskräftiger Abschluss der Ermittlungen vorliegt, bleiben die Angaben der Beschuldigten unverändert als solche vermerkt.