Die Stadtpolizei Zürich hat am Montagabend in einer Wohnung im Kreis 4 einen toten Mann gefunden. Kurz nach 19.30 Uhr ging eine Meldung über einen medizinischen Notfall in einer Wohnung in Zürich-Aussersihl ein; beim Eintreffen der Einsatzkräfte lag ein Mann leblos in der Wohnung und wies eine schwere Verletzung durch eine Stichwaffe auf. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.
Ermittlungen laufen, Verdacht auf Delikt
Die Polizei teilte am Dienstag mit, dass ein Delikt zurzeit nicht ausgeschlossen werden könne. In der Wohnung befand sich ausserdem ein weiterer Mann, den die Einsatzkräfte auf eine Polizeiwache brachten, um ihn zu befragen und die nötigen Abklärungen vorzunehmen. Zur Spurensicherung wurden das Forensische Institut Zürich sowie das Institut für Rechtsmedizin beigezogen. Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich.
«Ein Delikt kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden.»
Chronologie der Ereignisse
| Zeit | Ereignis |
|---|---|
| Kurz nach 19.30 Uhr | Meldung eines medizinischen Notfalls in einer Wohnung in Zürich-Aussersihl |
| Abend | Eintreffen der Polizei, Auffinden eines leblosen Mannes mit schwerer Stichverletzung |
| Abend | Eine weitere Person aus der Wohnung auf Polizeiwache gebracht |
| Folgetag | Forensisches Institut und Institut für Rechtsmedizin für Spurensicherung aufgeboten |
Was bisher bekannt ist
Die Polizei veröffentlichte bislang nur die wichtigsten Fakten: Ort des Vorfalls war eine Wohnung in Aussersihl (Kreis 4), bei dem Opfer lag eine schwere Stichverletzung vor, eine zweite Person wurde für Befragungen auf eine Polizeiwache gebracht. Wegen des laufenden Verfahrens und der laufenden kriminaltechnischen Abklärungen machte die Polizei keine weiteren Angaben zu Identität, Alter oder möglichem Tathergang.
- Ort: Wohnung in Zürich-Aussersihl, Kreis 4
- Zeitpunkt: Meldung kurz nach 19.30 Uhr am Montagabend
- Massnahme: Forensisches Institut Zürich und Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet
- Ermittlung: Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität und Kantonspolizei Zürich
Auswirkungen für Anwohnende und Passantinnen
In Fällen dieser Art sperrt die Polizei in der Regel den Tatort für die Spurensicherung ab; das kann vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen oder eingeschränktem Zugang zu Wohngebäuden führen. Die Stadtpolizei hatte am Abend des Vorfalls den Einsatzort entsprechend abgesichert. Konkrete Hinweise auf Gefährdungen der Bevölkerung liegen nach aktuellem Stand nicht vor, die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Klärung des konkreten Geschehens in der Wohnung.
Weiteres Vorgehen
Die Staatsanwaltschaft I übernimmt die strafprozessuale Leitung. Dazu gehören das Veranlassen forensischer Untersuchungen, Auswertungen der Spurenlage sowie die Befragung aller anwesenden Personen. Ob weitere Haftmassnahmen, Festnahmen oder Öffentlichkeitsanfragen erfolgen, entscheidet die Staatsanwaltschaft im Verlauf der Ermittlungen.
Was Anwohnende wissen sollten
Zu laufenden Ermittlungen gibt die Polizei nur zurückhaltend Auskunft, um die Untersuchungen nicht zu gefährden. Personen, die am Montagabend in der Nähe des Einsatzortes in Aussersihl Beobachtungen gemacht haben oder denen etwas Auffälliges aufgefallen ist, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Zürich zu melden. Solche Hinweise können für die Rekonstruktion des Tathergangs wichtig sein.
Die Stadtpolizei und die Staatsanwaltschaft veröffentlichten die Meldung am Dienstag; weitere Details sind abzuwarten, sobald die kriminaltechnischen Untersuchungen und ersten Vernehmungen Ergebnisse liefern. Die Bevölkerung wird gebeten, Spekulationen zu vermeiden und auf offizielle Mitteilungen zu warten.
Weitere Informationen folgen, sobald die Behörden ergänzende Daten freigeben.