Ein Tierhalter im Kanton Solothurn ist per Strafbefehl wegen mehrerer Verstösse gegen die Vorschriften für Kaninchenhaltung bestraft worden. Die Staatsanwaltschaft sprach eine Busse von 800 Franken aus, nachdem der kantonale Veterinärdienst über Monate hinweg wiederholt Mängel festgestellt hatte.
Kontrollen deckten Mängel über mehrere Termine auf
Nach Angaben der Behörden begannen die Kontrollen bereits Anfang 2024. Bei anschliessenden Überprüfungen im Juni und Juli desselben Jahres stellten die Kontrolleure erneut Verstösse fest. Die Beanstandungen betrafen sowohl die Unterbringung als auch die Pflege und die Fütterung der Tiere.
Zu den dokumentierten Mängeln gehörten:
- zu kleine Boxen ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten,
- fehlende Nagemöglichkeiten und Beschäftigungsgegenstände,
- verschmutztes Fell bei einzelnen Tieren,
- feuchte und verschmutzte Einstreu,
- unzureichende Ernährung einer Mutterkanin mit Jungtieren.
In den amtlichen Unterlagen wird zudem festgehalten, dass die Tiere mit Ravioli gefüttert worden seien. Dieses Futter bezeichnete die Behörde als «ungeeignet».
«Ungeeignete Fütterung»
Rechtliche und fachliche Grundlagen
In der Schweiz gelten konkrete Bestimmungen zur Haltung von Kaninchen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist darauf hin, dass Kaninchen gewisse Ansprüche an Platz, Rückzugsmöglichkeiten, sauberen und trockenen Untergrund sowie artgerechte Nahrung haben. Für verschiedene Rassen sind Mindestmasse der Gehege vorgesehen, und Tiere brauchen Materialien zum Nagen und Unterschlüpfe, etwa Betonröhren oder Baumstämme.
Feuchte Einstreu fördert unter anderem Pfotenleiden, weshalb saubere und trockene Böden zentral für die Gesundheit der Tiere sind. Das BLV empfiehlt in der Ernährung frische Produkte wie Salat, Gräser, Kräuter sowie Gemüse wie Gurken oder Rüebli; stärke- oder kalziumreiche Futtermittel sind demgegenüber nur in kleinen Mengen angezeigt.
Konsequenzen und Behördenvorgehen
Weil die Mängel wiederholt festgestellt wurden, erliess die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Eine Busse in der Höhe von 800 Franken stellt die strafrechtliche Reaktion auf die dokumentierten Verstösse dar. Ob zusätzlich administrative Massnahmen, etwa Auflagen zur Haltung oder Wegnahme von Tieren, ergriffen wurden, geht aus den verfügbaren Berichten nicht hervor.
Die Kontrolleure hatten die Probleme bereits früh entdeckt, doch trotz wiederholter Überprüfungen seien keine genügenden Verbesserungen festgestellt worden, heisst es in den Akten. Das Verfahren zeigt, dass die kantonalen Veterinärdienste Fälle von mangelhafter Tierhaltung überwachen und — falls nötig — straf- oder verwaltungsrechtlich eingreifen.
Praktische Hinweise für Tierhalter
Für Halter von Kaninchen empfehlen die kantonalen Stellen die Beachtung folgender Grundsätze:
- Gehegegrösse gemäss rassespezifischer Mindestanforderungen einhalten,
- Rückzugsmöglichkeiten und Nagematerial anbieten,
- Einstreu trocken und sauber halten,
- angedachte Fütterungsempfehlungen des BLV beachten und auf geeignete Nahrung setzen,
- bei Unsicherheiten den lokalen Veterinärdienst konsultieren.
Solche Regeln dienen sowohl dem Tierwohl als auch der Vermeidung von rechtlichen Folgen.
Der Fall im Kanton Solothurn ist ein Beispiel dafür, wie Mängel in der Kleintierhaltung von den Behörden erfasst und sanktioniert werden. Er zeigt zugleich, dass wiederholte Beanstandungen zu einer Strafverfolgung führen können.