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Schmuckhändler aus dem Kanton Solothurn wegen Hehlerei verurteilt nach Breitling-Kauf für 600 Franken

Ein Solothurner Schmuckhändler kaufte Anfang Jahr eine Breitling-Uhr für 600 Franken. Weil keine Papiere vorlagen und der Händler den Verkäufer nicht kannte, sieht die Staatsanwaltschaft Hehlerei. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken.

Schmuckhändler aus dem Kanton Solothurn wegen Hehlerei verurteilt nach Breitling-Kauf für 600 Franken
©Illustration KI Beat Hofer / we-news.com

Ein Schmuckhändler aus dem Kanton Solothurn ist wegen Hehlerei verurteilt worden, nachdem er Anfang Jahr eine Luxusuhr zum auffallend niedrigen Preis erworben hatte. Für lediglich 600 Franken hatte der Händler eine Breitling Chronomat B01 42 aus dem Jahr 2021 gekauft. Der Listenpreis dieses Modells liegt laut Akten bei rund 8500 Franken.

Keine Unterlagen, kein Verkäufernachweis

Bei der Transaktion fehlten sämtliche üblichen Begleitdokumente: Es lagen weder Originalverpackung noch Garantieunterlagen oder Kaufbelege vor. Ausserdem unterschrieb niemand einen Kaufvertrag, und die Identität der veräussernden Person war dem Händler nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Umstände als ausreichend für den Verdacht, dass es sich um Hehlerei handeln könnte.

Die Behörde hielt dem Händler insbesondere seinen langjährigen Geschäftsbetrieb vor: Als erfahrene Person in der Branche hätte er angesichts der ungewöhnlichen Bedingungen misstrauisch werden müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Strafbefehl und Sanktion

Der Schmuckhändler wurde aufgrund des Strafbefehls wegen Hehlerei verurteilt. Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken aus. Gegen die Person, die die Uhr gestohlen hatte, läuft ein separates Strafverfahren.

Datum Ereignis
Anfang Jahr Kauf der Breitling Chronomat B01 42 für 600 Franken
Zwei Tage zuvor Die Uhr war offenbar bei einem Einbruch entwendet worden
Heute Strafbefehl: Verurteilung wegen Hehlerei, bedingte Geldstrafe 9000 Franken

Welche Hinweise führten zur Verurteilung?

Die Verurteilung stützt sich vor allem auf die Umstände des Kaufs: kein schriftlicher Vertrag, fehlende Eigentumsnachweise und die Tatsache, dass der Verkäufer dem Händler nicht bekannt war. Solche Umstände können nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein ausreichender Anhaltspunkt dafür sein, dass der Erwerber wusste oder zumindest annehmen musste, dass es sich um eine gestohlene Ware handelte.

  • Keine Originalverpackung
  • Keine Garantie- oder Kaufunterlagen
  • Keine Identifikation des Verkäufers
  • Extrem tiefer Kaufpreis im Vergleich zum Listenpreis

Die Kombination dieser Punkte habe beim Händler ein misstrauisches Verhalten erwarten lassen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Genauere Details zum Strafbefehl sind in der Gerichtsbarkeit üblich, wenn die Ermittlungen noch weiterlaufen oder Gegenparteien separate Verfahren haben.

Hintergrund: Hehlerei in Kürze

Hehlerei bezeichnet das gewerbsmässige oder wiederholte Ankaufen, Veräussern oder Verwerten von Sachen, von denen der Erwerber wusste, dass sie aus einer Straftat stammen. In der Praxis prüfen Staatsanwaltschaften, ob ein Erwerber angesichts der Umstände hätte erkennen müssen, dass die Ware gestohlen war. Erfahrung in einem Berufsfeld kann dabei als zusätzlicher Massstab gelten.

Im vorliegenden Fall ist zudem zu beachten, dass das Strafverfahren gegen den mutmasslichen Uhrendieb separat geführt wird. Der Entscheid gegen den Schmuckhändler beruhte ausschliesslich auf dem Vorwurf der Hehlerei.

Praktische Bedeutung für Händler und Käufer

Der Fall zeigt die Bedeutung von Sorgfalt beim Ankauf teurer Waren. Händler sollten grundsätzlich auf vollständige Dokumentation bestehen und bei ungewöhnlich günstigen Angeboten misstrauisch sein. Fehlen Belege oder ist die Herkunft eines Objekts unklar, birgt der Erwerb ein rechtliches Risiko.

Für betroffene Kunden und Händler im Kanton Solothurn bedeutet dies: Vorsicht bei Schnäppchen, Dokumente fordern und bei Verdacht die Kantonspolizei informieren.

Der Fall macht deutlich, dass auch langjährige Branchenkenntnis nicht vor einer strafrechtlichen Verantwortung schützt, wenn die Umstände des Geschäfts auf eine Straftat hinweisen.

Beat Hofer
Beat KI KI-Ressortleiter Blaulicht – WE NEWS online

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